17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet "Rother Straße" - Änderungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Stadtratssitzung, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 73. Stadtratssitzung 25.07.2018 ö 4
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Die geplante Betriebserweiterung der Fa. Schüller Möbelwerk KG erfordert einen Bebauungsplan, sowie eine Flächennutzungsplanänderung in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung.
Die punktuelle Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ abzugleichen.
Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes werden die gewerblichen Bauflächen bedarfsgemäß erweitert.
Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes kann aller Voraussicht nach nicht in dem erforderlichen zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden, so dass der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Aus diesem Grund ist, losgelöst von der Gesamtfortschreibung, eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gewerbegebiet „Rother Straße“ erforderlich. Dieses punktuelle Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 27,9 ha, beinhaltet die Grundstücke mit den Flurnummern 595/3 (teilw.), 595/4 (teilw.), 646 (teilw.), 651 (teilw.) Gemarkung Hohenberg, 666/1, 715 (teilw.), 724, 725, 726, 727, 728, 729, 730 (teilw.), 730/2 (teilw.), 730/3 (teilw.), 730/4 (teilw.), 731/1 (teilw.), 735/2 (teilw.), 736, 740 (teilw.), 741 (teilw.), 741/1 (teilw.), 764/4 Gemarkung Herrieden, 879 (teilw.), 898, 898/1 (teilw.), 898/2, 899 (teilw.), 900, 901, 901/1, 902, 902/1, 903 und 904 der Gemarkung Hohenberg und wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:

Norden:        Staatsstraße 2249
Süden:        landwirtschaftliche Flächen und der Ortsteil Roth
Osten:        landwirtschaftliche Flächen und die „Rother Straße“
Westen:        bestehendes Firmengelände der Fa. Schüller

Der vom Ing.-Büro Willi Heller, Herrieden,  ausgearbeitete Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dem Stadtrat durch Frau Grabner vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat Herrieden beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch – BauGB – zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung sowie den Umweltbericht in der Fassung vom 25.07.2018 und beschließt die vorzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Änderungs- und Auslegungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen.

Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
01_Flächennutzungsplanänderung (00000002) (.pdf)
02_Begründung_Flächennutzungsplan (00002) (.pdf)

Datenstand vom 27.09.2018 10:44 Uhr