Die geplante Betriebserweiterung der Fa. Schüller Möbelwerk KG erfordert einen Bebauungsplan, sowie eine Flächennutzungsplanänderung in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung.
Die punktuelle Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ abzugleichen.
Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes werden die gewerblichen Bauflächen bedarfsgemäß erweitert.
Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes kann aller Voraussicht nach nicht in dem erforderlichen zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden, so dass der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Aus diesem Grund ist, losgelöst von der Gesamtfortschreibung, eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gewerbegebiet „Rother Straße“ erforderlich. Dieses punktuelle Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 27,9 ha, beinhaltet die Grundstücke mit den Flurnummern 595/3 (teilw.), 595/4 (teilw.), 646 (teilw.), 651 (teilw.) Gemarkung Hohenberg, 666/1, 715 (teilw.), 724, 725, 726, 727, 728, 729, 730 (teilw.), 730/2 (teilw.), 730/3 (teilw.), 730/4 (teilw.), 731/1 (teilw.), 735/2 (teilw.), 736, 740 (teilw.), 741 (teilw.), 741/1 (teilw.), 764/4 Gemarkung Herrieden, 879 (teilw.), 898, 898/1 (teilw.), 898/2, 899 (teilw.), 900, 901, 901/1, 902, 902/1, 903 und 904 der Gemarkung Hohenberg und wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:
Norden: Staatsstraße 2249
Süden: landwirtschaftliche Flächen und der Ortsteil Roth
Osten: landwirtschaftliche Flächen und die „Rother Straße“
Westen: bestehendes Firmengelände der Fa. Schüller
Der vom Ing.-Büro Willi Heller, Herrieden,
ausgearbeitete Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dem Stadtrat durch Frau Grabner vorgestellt.