Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  82. Stadtratssitzung, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Bereich des Steinwegs unmittelbar nordwestlich des Herriedener Altstadtkerns befindet sich eine untergenutzte Gewerbefläche, welche in der Vergangenheit intensiv gewerblich genutzt (Produktion und Logistik) wurde. Derzeit sind hier noch verschiedene Büronutzungen und ein Lager vorhanden. Zur Behebung dieses städtebaulichen Missstandes und zur Wiedernutzbarmachung des teilweise brachliegenden und der bereits bebauten sowie versiegelten Flächen wird der Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit einer Größe von 1,49 ha aufgestellt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ (mit Begründung, Allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls, Verkehrsgutachten sowie Schallschutzgutachten) lag in der Zeit vom 21.12.2018 bis 30.01.2019 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 13.12.2018 bekannt gemacht.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 03.04.2019 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 11 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 03.04.2019 entnommen werden.

Es wurden 31 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 14.12.2018 (und Frist bis 31.01.2019) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 10 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt.
7 Behörden/TöB und 2 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 03.04.2019 entnommen werden.

Östlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ wurde zeitlich parallel zur öffentlichen Auslegung ein Bauantrag zu Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern eingereicht. Um diese Vorhaben im Kontext des Bebauungsplans, insbesondere hinsichtlich des Schallschutzes, ausreichend würdigen zu können, wurde eine zusätzliche schallschutztechnische Betrachtung (Gutachtenstand vom 14.03.2019) durchgeführt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die geplanten Wohngebäude durch die Nutzungen im Sondergebiet, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen, schalltechnisch nicht erheblich belästigt werden. Das Gutachten wird ebenfalls in die Anlagen zur Begründung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ aufgenommen.

Nach erfolgter Abwägung der unterschiedlichen Belange kann der Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Planteil mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit allen Anlagen. Für den Satzungsstand des Bebauungsplans wurde für das Verkehrsgutachten (Stand: 01.12.2016) eine Revision (Stand: 15.03.2019) vorgesehen. In dieser wurden die in der Nachbarschaft neu geplanten Wohnanlagen berücksichtigt. Ebenso erfolgte eine Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlagen in Bezug auf den Bebauungsplan (insbesondere hinsichtlich der Größe der Verkaufs- und Geschossflächen) sowie die Einbeziehung der östlichen Kreuzung (Steinweg/Münchener Straße/Ansbacher Straße). Das Ergebnis des Gutachtens blieb unverändert und legt weiterhin eine gute bis sehr gute Leistungsfähigkeit für die betroffenen Knotenpunkte dar.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Steinweg“ vorgebracht en Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 03.04.2019) zu.
  2. Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Planentwurf mit den Festsetzungen nebst der Begründung und deren Anlagen (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, des Schallschutzgutachtens sowie des Verkehrsgutachtens) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Her_BBP20_Steinweg_Abwägung_SN_Entwurf1 (.pdf)
Her_BBP20_Steinweg_Anlage_01_AllgemeineVorprüfung (.pdf)
Her_BBP20_Steinweg_Anlage_02_Gutachten_Schall (.pdf)
Her_BBP20_Steinweg_Anlage_03_Gutachten_Schall_Bauvorhaben_FlrNr_960-2 (.pdf)
Her_BBP20_Steinweg_Anlage_04_Gutachten_Verkehr (.pdf)
Her_BBP20_Steinweg_Satzung_Begründung_190403 (.pdf)
Her_BBP20_Steinweg_Satzung_Planblatt_190403 (.pdf)
Her_BBP20_Steinweg_Satzung_TextlFestsetzungen_190403 (.pdf)

Datenstand vom 03.05.2019 08:24 Uhr