Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 "Rauenzell-Mitte"


Daten angezeigt aus Sitzung:  85. Stadtratssitzung, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Bereich zwischen der Staatsstraße (St 2249) „Zum Steinbachwald“ und der Kreisstraße (AN 55) „Röser Straße“ in Rauenzell befindet sich eine unbebaute Fläche. Bislang ist hier ein leerstehendes Gebäude vorhanden. Darüber hinaus dient die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung. Zur Stärkung der Innenentwicklung und sowie zur Schaffung von Wohnraum wird der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte" mit einer Größe von 1,1 ha aufgestellt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ (mit Begründung, sowie Schallschutzgutachten) lag in der Zeit vom 29.03.2019 bis 10.05.2019 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 21.03.2019 bekannt gemacht.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 05.06.2019 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen ein.

Es wurden 22 Behörden/TöB mit Schreiben vom 26.03.2019 (und Frist bis 10.05.2019) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 3 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt.
6 Behörden/TöB teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 05.06.2019 entnommen werden.

Nach erfolgter Abwägung der unterschiedlichen Belange kann der zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Planteil mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit allen Anlagen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte" vorgebracht en Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 05.06.2019) zu.

  1. Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Planentwurf mit den Festsetzungen, der Begründung und deren Anlagen (Schallschutzgutachten) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
BBP Rauenzell_Begr_SATZ (.pdf)
BBP Rauenzell_Plan Satzung (.pdf)
BBP Rauenzell_TextlFest_SATZ (.pdf)

Datenstand vom 04.07.2019 10:34 Uhr