Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Stadtratssitzung, 16.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans
Beschluss des ergänzten Entwurfs
Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB
In der Stadtratssitzung vom 26.06.2019 wurde die Abwägung der Stellungnahmen, welche im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, abgewogen.
In Folge dieser Abwägung und aktueller Entwicklungen ergeben sich sechs Änderungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan:
    • 1. Änderungsbereich: OT Herrieden – Nördlich der Nürnberger Straße
      • Aufnahme einer Gemeinbedarfsfläche zur Ansiedlung einer KiTa
    • 2. Änderungsbereich: OT Esbach – Playmobil
      • Herausnahme eines Teils der Sonderbaufläche – ehemalige Planung „Hochregallager“
    • 3. Änderungsbereich: OT Steinbach – Humuslager
      • Aufnahme einer Sonderbaufläche „Humuslager“ > entsprechend des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
    • 4. Änderungsbereich: OT Birkach – Östlich Weinfeld
      • Herausnahme der Wohnbaufläche
    • 5. Änderungsbereich: OT Herrieden – Westlich des Freibads
      • Aufnahme einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“
    • 6. Änderungsbereich: zwischen Herrieden und Rauenzell
      • Aufnahme einer neuen Darstellung „punktuell schmale Auwaldstreifen entwickeln“
      • Anpassung von verschiedenen landschaftsplanerischen Planaussagen in Teilbereichen („linearen Gehölzpflanzung“, „Biotopverbund anlegen“, „Hecken und Baumreihen, Bestand“)
      • Ergänzung von geplanten Wander- und Radwegen

Diese Änderungen sollen in der Sitzung beschlossen werden. Weiterhin ist dann eine erneute Beteiligung der Behörden/TöB sowie der Öffentlichkeit hierzu erforderlich. Diese Beteiligung soll beschränkt werden, dass nur zu diesen Änderungsbereichen Stellungnahmen abgegeben werden dürfen.
Weiter war die Vorgabe des Gremiums bis zu dieser Sitzung abzuwarten, damit die bis dahin vorliegenden Erkenntnisse aus dem Verkehrsgutachten im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden können. Bislang liegen keine Erkenntnisse vor, die man berücksichtigen könnte.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den geänderten Planentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (Stand: 16.10.2019) mit Begründung und Umweltbericht.

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des geänderten Planentwurfs (Stand: 16.10.2019) die Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu Beteiligung. Diese erneute Beteiligung soll auf die geänderten Teilbereiche begrenzt und auf eine Frist von 3 Wochen verkürzt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

  1. Die festgestellten Ergebnisse aus dem Verkehrskonzept, werden in den FNP über entsprechende FNP-Änderungen eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Dokumente
Her_FNP_Entwurf2_Änderungsplan (002) (.pdf)

Datenstand vom 08.11.2019 11:43 Uhr