Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.8

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Klaus Nusselt auf Flst. 556, Gemarkung Oberschönbronn, in Limbach.

Die Wasser- und Kanalleitungen liegen unmittelbar an der Grundstücksgrenze des Baugrundstückes.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Gebiet des Ortsteils Limbach, am Rande der FNP-Abgrenzung außerhalb dieser, städtebaulich jedoch vertretbar. Das Baugrundstück liegt mit einer ausreichenden Breite an der Erschließungsstraße an, die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Sämtliche Kosten der Erschließung müssen vom Bauherrn übernommen werden. Des Weiteren sind die Kanal- und Wasserherstellungsbeiträge zu entrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2020 11:07 Uhr