Abwicklung der Verbrauchskostenabrechnung aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Mehrwertsteuersenkung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Stadtratssitzung, 17.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie die Abrechnung der Verbrauchskosten hinsichtlich der von der Bundesregierung beschlossenen Mehrwertsteuersenkung in der Praxis umgesetzt wird und werden soll, kann zum heutigen Stand noch nicht ermessen werden. Daher hat sich die Verwaltung für folgende Vorgehensweise entschieden:
Einmal werden die Bürgerinnen und Bürger darum gebeten rein vorsorglich, ihre Zählerstände (Wasser) zum 30.06.2020 abzulesen, damit Ende des Jahres die beiden Zeiträume mit unterschiedlichem Mehrwertsteuersatz korrekt abgerechnet werden können. Eine Zwischenabrechnung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Es erfolgt ein entsprechender Artikel im Amtsblatt. Hierbei wird die Verwaltung die Empfehlung aussprechen, dass die Bürgerinnen und Bürger dies auch für die Strom- bzw. Gasabrechnung genauso machen. Denn die Endabrechner stehen vor demselben Problem. Ob später dann doch die Verbräuche fiktiv errechnet werden oder nach den tatsächlichen Zählerständen erfolgt, sehen wir dann. Die vorsorgliche Zwischenablesung lässt aber alle Wege offen.
Außerdem werden sämtliche Zählerstände der städtischen Einrichtungen zum 30.06.2020 abgelesen, dass auch hier bei der Rechnung durch die Versorger der jeweilige Verbrauch nach dem
jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden kann.
Datenstand vom 09.07.2020 09:50 Uhr