Grundsatzbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Stadtratssitzung, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Im Zuge des ressourcenschonenden Umganges mit Flächen beabsichtigt die Stadt Herrieden im Vollzug ihres bestehenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) weiterhin der Innenentwicklung Vorrang zu geben. Dies soll durch eine fortwährende Belebung und Revitalisierung von Kernstadt und Ortsteilen erfolgen.

Der Stadtrat sieht nachstehende Ziele für eine vorrangige Innenentwicklung:
 
  • Grundsätzlich sollen Flächen im Innenbereich vor Freiflächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Hierdurch sollen die Ortskerne der Stadt Herrieden und aller Ortsteile gestärkt, Erschließungs- und Folgekosten eingespart und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie naturbelassene Freiflächen geschützt werden.

  • Im Flächennutzungsplan dargestellte Außenbereichsflächen sollen grundsätzlich nur entwickelt werden, wenn keine geeigneten Innenbereichsflächen zur Verfügung stehen. Demzufolge ist vor der Entwicklung neuer Bauflächen stets zu prüfen, ob durch bestehende Innenentwicklungspotentiale oder die Reaktivierung oder Umnutzung leerstehender Gebäude der Bedarf im Innenbereich gedeckt werden kann. Stellt sich hierbei heraus, dass eine Innenentwicklung nicht möglich ist, kann eine begrenzte und bedarfsgerechte Außenentwicklung unter Berücksichtigung der im Flächennutzungsplan formulierten Entwicklungsziele erfolgen. Im Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächenreserven, die mittel- bis langfristig aufgrund gegenläufiger Eigentümerinteressen nicht entwickelt werden können, werden aus dem Flächennutzungsplan zurückgenommen.

  • Private Innenentwicklungsmaßnahmen werden mit einem kommunalen Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile (Stärkung und Entwicklung der Ortsteile) unterstützt.

  • Im Zuge der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes werden Potentiale der Innenentwicklung (Baulücken im Geltungsbereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen oder im unbeplanten Innenbereich) zukünftig regelmäßig erfasst sowie ein Leerstandskataster aufgebaut und  gepflegt.

Für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Förderprogramme „Innen statt Außen“, die im Rahmen der Städtebauförderung bzw. über das Amt für ländliche Entwicklung abgerufen werden können, ist ein Grundsatzbeschluss eine Voraussetzung.  

Weitere Fördervoraussetzungen sind die Einleitung einfacher Dorferneuerungsverfahren für das Förderprogramm des Amtes für ländliche Entwicklung oder die Festlegung eines Sanierungsgebietes für die Städtebauförderung im Rahmen der einzelnen Projekte.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses die vorgenannten Ziele zur Innenentwicklung und beauftragt die Verwaltung diese voranzubringen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 10:29 Uhr