Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Johannes Ortenreiter auf einer Teilfläche des Flst. 575, Gemarkung Elbersroth, am Rande des Ortsteiles Sickersdorf.

Herr Ortenreiter würde zum Zwecke des Neubaus vom Flurstück 575 eine Teilfläche von ca. 4.000 m² bekommen und separat herausmessen lassen. Die Fläche liegt im Außenbereich. Das Haus soll zukünftig als Betriebsleiterwohnung genutzt werden. Hinsichtlich der Erschließung des Grundstückes liegen die Wasserleitung und der Schmutz- und Regenwasserkanal im Flurstück 575, Gemarkung Elbersroth, unmittelbare Nähe des geplanten Neubaus. Die Leitungen würden nicht überbaut werden. Diese wurden damals verlegt, um die ursprüngliche gebaute Maschinenhalle auf Flst. 544/1, Gemarkung Elbersroth anzuschließen, damit diese als Ausstellungsgebäude und als Betriebsleiterwohnung genutzt werden konnte. Die bebaute Fläche ist lt. Flächennutzungsplan als Außenbereich eingestuft.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Falle einer Genehmigung des geplanten Bauvorhabens sämtliche Erschließungskosten sowie die Herstellungsbeiträge vom Bauherrn zu übernehmen sind.

Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Baugrundstück liegt außerhalb des Starkregen-Sturzflutbereiches und außerhalb der derzeitigen Abgrenzung im Entwurf des Flächennutzungsplanes und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Nach Art. 4 BayBO Abs. 1 Nr.2 dürfen Gebäude nur unter folgenden Voraussetzungen errichtet werden: „Das Grundstück muss mit einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen.“
Das Bauvorhaben liegt lt. § 35 BauGB im Außenbereich.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurde auf das Starkregenkonzept sowie auf die Möglichkeit genau an der Stelle einen größeren Durchlass für das Wasser einzubauen, hingewiesen.

Beschluss

Der BV-Ausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Erschließungsmöglichkeiten sind vorhanden. Vor einer endgültigen Beschlussfassung soll die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung die Flächen innerhalb der Ortschaft ermitteln, die zu einer Bebauung herangezogen werden könnten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2021 12:29 Uhr