Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile und Altbebauungen der Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 8. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 01.12.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden beabsichtigt zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz und leerstehende landwirtschaftliche Gebäude ein Förderprogramm aufzulegen.

Hierfür geht der BV-Ausschuss den im RIS eingestellten Entwurf Satz für Satz durch. Folgende Punkte sollen von der Verwaltung für die Stadtratssitzung am 09.12.2020 geprüft werden:
  1. § 3 Fördervoraussetzungen, Absatz 4
    Soll hier nur „jede natürliche Person“ anspruchsberechtigt sein oder auch „jede juristische Person“ (Firmen).
  2. § 5 Höhe der Förderung, Absatz 4
    Soll der Bauschutt nur gefördert werden, wenn er in der Herriedener Bauschuttdeponie abgegeben wird oder soll es keine Rolle spielen, auf welcher Deponie entsorgt wird.
  3. Extraanmerkungen: Erstberatung
    Die Verwaltung soll prüfen, ob mehrere Architekturbüros herangezogen werden können oder ob die Förderung der Erstberatung nur dann gegeben werden soll, wenn diese durch das Stadtplanungsbüro Jechnerer durchgeführt wird.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Grunde nach, das Förderprogramm zu beschließen. Über die drei angeregten und noch zu prüfenden Punkte muss im Stadtrat noch beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Förderprogramm Revitalisierung Außenorte Tischvorlage (004) (.pdf)

Datenstand vom 27.04.2021 12:06 Uhr