Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2021 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 12.10., 16.11., 07.12.2020, 18.01., 08.02. und 17.03.2021 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Bestandteile des Haushalts in das Ratsinformationssystem eingestellt (TOP 3 FPA Sitzung 17.03.2021). Der Finanz-, Personal- und Ferienausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2021 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Der Kämmerer erläutert die Eckdaten des Haushalts. Die Fraktionen würdigen den Haushalt 2021, die Erste Bürgermeisterin hält ihre Haushaltsrede. Diese ist mit der Niederschrift im RIS hinterlegt.
Haushaltssatzung
der Stadt Herrieden
Landkreis Ansbach
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.600.860 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.101.491 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
2.662.571 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 365 %
b) für die Grundstücke (B) 365 %
- Gewerbesteuer 305 %
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.500.000 €
festgesetzt.
§ 6
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2020 - 2024 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2021.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Herrieden, den 17.03.2021
Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin