Bestellung von Notkommandanten und Notstellvertretern für die Feuerwehren der Stadt Herrieden aufgrund der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Stadtratssitzung, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Feuerwehren. Trotz aller Einschränkungen halten sie die Einsatzfähigkeit aufrecht. Ihrem Einsatz verdankt die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger ihre Sicherheit. Sie spricht an dieser Stelle ihren aufrichtigen Dank an alle Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren aus.
Da aufgrund der aktuellen Corona-Situation keine ordentlichen Kommandantenwahlen stattfinden können, werden gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 5 BayFwG für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt folgende Notkommandanten und Notstellvertreter bestellt: 
FFW Herrieden – Bayer Norbert, bisheriger Stellvertreter als Notstellvertreter 
FFW Hohenberg – Pfahler Thomas, bisheriger Kommandant als Notkommandant
FFW Stadel – Allabar Kurt, bisheriger Kommandant als Notkommandant
FFW Stadel – Allabar Martin, bisheriger Stellvertreter als Notstellvertreter
FFW Roth – Beckler Jürgen, bisheriger Kommandant als Notkommandant
FFW Roth – Bayer Stefan, bisheriger Stellvertreter als Notstellvertreter
Die Zustimmung zur Ausübung dieser Ämter wurde von allen telefonisch eingeholt. 
Die Amtszeit als Notkommandant und Notstellvertreter endet automatisch, sobald der in einer ordentlichen Kommandantenwahl neu gewählte Kommandant bzw. Stellvertreter vom Stadtrat bestätigt wurde. 
Die ordentliche Kommandantenwahl ist unverzüglich durchzuführen, sobald dies pandemiebedingt wieder zulässig ist.

Rechtliche Würdigung

Art. 8 BayFwG
Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienstleistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt zu, die im Sachverhalt genannten Personen zum Notkommandanten bzw. Notstellvertreter für die Feuerwehren zu bestellen. Die Amtszeit als Notkommandant bzw. Notstellvertreter endet, sobald der in einer ordentlichen Kommandantenversammlung neu gewählte Kommandant bzw. Stellvertreter vom Stadtrat bestätigt wurde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Armin Jechnerer war bei der Abstimmung nicht im Saal

Datenstand vom 08.07.2021 08:13 Uhr