Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt von Stadtratsmitglied Alfons Brandl
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Stadtratssitzung, 10.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Alfons Brandl hat am 06.10.2021 seinen Rücktritt aus dem Stadtrat mit Ablauf des 31.12.2021 erklärt:
Nach Artikel 19 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern aus wichtigen Gründen möglich. Dazu zählen insbesondere Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse, Gesundheitszustand. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen kann davon ausgegagen werden, dass ein wichtiger Grund im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Satz 3 GO vorliegt.
Der Stadtrat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Gemeinde- und Landkeiswahlgesetzes (GLKRWG) ein Amtshindernis, einen Amtsverlust oder die Niederlegung des Amts fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. Für den Wahlvorschlag der Christlich-Soziale Union Bayern e.V. rückt mit 1.472 Stimmen Frau Johanna Serban in den Stadtrat der Stadt Herrieden nach.
Beschluss
Der Stadtrat erkennt die von Alfons Brandl vorgebrachten Argumente als wichtigen Grund nach Art. 19 Abs. 1 GO für die Niederlegung seines Ehrenamtes als Stadtratsmitglied an und entlässt ihn mit Wirkung vom 31.12.2021 aus diesem Ehrenamt. Als Nachrückerin in den Stadtrat der Stadt Herrieden wird aus dem Wahlvorschlag „Liste Christlich-Soziale Union Bayern e.V.“ Frau Johanna Serban festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, Frau Johanna Serban über das Nachrücken zu informieren und ihre Zustimmung über die Annahme der Wahl einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2021 15:38 Uhr