Bauantrag - Errichtung einer Sichtschutzwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 13. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.04.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für die Errichtung einer Sichtschutzwand der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1, im Bebauungsplan Nr. 19 „Rother Straße“.  
Das Bauvorhaben wird von den beauftragten Planern, Herrn Seipelt und Frau Wittemann, vorgestellt.
Die Pläne hierzu sind im RIS hinterlegt.

Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplans Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Herrieden
C. Textliche Festsetzungen
Vorgaben durch Bebauungsplan
Planungen, die von den Vorgaben abweichen

4.9.Freiflächengestaltungsplan
Einem Bauantrag bzw. einer Baueingabe ist ein Freiflächengestaltungsplan beizufügen. Dabei sind die Vorgaben des Grünordnungsplans zu beachten. Dem Gestaltungsplan muss mindestens ein Geländeschnitt beiliegen, in dem die Lage der Gebäude, geplante Aufschüttungen und Abgrabungen in Aufmaß und Höhe erkennbar sind.


6.Örtliche Bauvorschriften
(Art. 81 BayBO)
6.1.Höhenlage, Einfriedungen und Geländeveränderungen
Einfriedungen der Grundstücke sind bis zu einer Höhe von max. 2,50 m zulässig. Wegen der Durchgängigkeit der Tiere ist ein Mindestabstand von 10 cm zum Boden einzuhalten.
  • Geplante Höhe von Betriebsgelände aus: 5,50 m
  • Geplante Höhe von Niveau des Fahrradweges aus: 4,00m
  • Mindestabstand von 10 cm zum Boden nicht vorgesehen
D. Hinweise zur Satzung
6. Immissionsschutz
Die Emissionskontingente tags und nachts wurden so dimensioniert, dass die Anforderungen der DIN 18005 und der TA Lärm an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Begrenzungen der zulässigen Immissionen, welche auch zu Einschränkungen gewerbegebietstypischen Betriebsabläufe oder zu Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet führen könnten, sind ausschließlich im Nachtzeitraum zu erwarten. Es wird daher empfohlen, bereits im Planungsstadium auf eine entsprechende Orientierung von Geräuschquellen (z. B. Parkplätze, Anlieferzonen, technische Anlagen, Lüftungsöffnungen etc.) zu achten und die Abschirmwirkung von Gebäuden und gegebenenfalls vom Gelände zu nutzen. Bei der Neuerrichtung und Änderung von Bauvorhaben im Plangebiet ist im Genehmigungsverfahren mit der Bauaufsichtsbehörde die Vorlage eines Lärmschutzgutachtens auf Basis der Ermächtigung der BauVorlV abzustimmen.
  • Vorlage eines Lärmschutzgutachtens

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Nr. 19 „Rother Straße“ nach § 30 BauGB und bedarf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze und der Höhe der Sichtschutzwand.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wird von Seiten des Gremiums angeregt, dass der Planer auch die Wirksamkeit einer Wandhöhe von 3,50 m berechnen soll. Außerdem soll als Variante eine Begrünung der Mauer mit Rankgewächsen oder hochwachsenden Büschen vorgestellt werden.

Herr Hirsch, städtischer Beauftragter für städtische Waldungen und Grünflächen, reichte seine Einschätzung wegen persönlicher Verspätung auf Bitten von Bürgermeisterin Jechnerer unter dem TOP „Anfragen“ nach. Frau Vogelsang und Herr Klebe sollen um eine Stellungnahme gebeten werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme aufgrund der fehlenden Unterlagen (Antrag auf Befreiungen mit Begründung) nicht zu erteilen. Der Bauantrag ist dem BV-Ausschuss nochmals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
03_Satzung FestsetzungenSchüller (.pdf)
06_Lärmschutzgutachtenschüller (.pdf)
21-017_DOKU 04_2021-04-13_Bauausschuss (.pdf)
Genehmigungsplan Grundriss Ansicht Schnitt 1_200-210226 (.pdf)
Schreiben_Fa. Zäh (.pdf)

Datenstand vom 09.06.2021 10:07 Uhr