Bauleitplanung der Gemeinde Burgoberbach - "Kreuzäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Benachrichtigung über die frühzeitige Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (4) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. XII „Kreuzäcker“.

Der Gemeinderat Burgoberbach hat in seiner Sitzung vom 22.04.2021 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. XII „Kreuzäcker“ beschlossen und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Burgoberbach unter


eingesehen werden. Einwände bzw. Stellungnahmen sind bis zum 11.06.2021 bei der Gemeinde Burgoberbach einzureichen.

Beschluss

Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen das Bauleitplanverfahren – 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. XII „Kreuzäcker“ – der Gemeinde Burgoberbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2021 12:00 Uhr