Errichtung eines Lebensmittelmarktes


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Stadtratssitzung, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes von Lidl Dienstleistung GmbH u. Co. KG auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7, Herrieden im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“. 



Die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG beantragt den Abriss und einen Ersatzneubau mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 2,5° und einer extensiven Dachbegrünung.“

Der BV- Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Pläne zum Bauantrag sind im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im überplanten Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig. 

Im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid beantragte die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG den Abriss des besteh. Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von < 1.200 m² und die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.397 m². Der Antrag wurde am 20.04.2016 im Stadtrat behandelt und die gemeindliche Einvernahme wurde erteilt.
Das Landratsamt hat dann hierzu, auf der Grundlage der Verkaufsflächenüberschreitung, einen ablehnenden Bescheid erlassen. Die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG ging gerichtlich gegen den Bescheid vor. Das VG Ansbach forderte in seinem Urteil das Landratsamt Ansbach auf eine Genehmigung für den Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. Der Antrag auf Vorbescheid wurde mit Bescheid vom 27.02.2017 durch das Landratsamt Ansbach genehmigt. Ein Vorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann maximal einmal um 2 Jahre verlängert werden. Somit läuft dieser am 27.02.2022 ab. Aus Bestandsgründen ist vor Ablauf ein Bauantrag einzureichen, die Genehmigung dieses Bauantrages hat dann wieder eine Gültigkeit von 4 Jahren und kann auch ggf. nochmals verlängert werden. Aufgrund des vorliegenden Vorbescheides ist der Bauantrag zu genehmigen. Die gemeindliche Einvernahme hierzu muss erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Frau Jechnerer nimmt folgende Anregungen aus dem BV-Ausschuss mit auf:
  • Errichtung einer PV-Anlage
  • Zugänglichkeit (besonders im Brandfall) verbessern
  • Schaffung von Fahrradabstellplätzen

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
3836_2021-11-25_AR_GP-00-Lageplan (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-01-Aussenanlagen (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-02-Ansichten (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-03-Grundriss-EG (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-04-Grundriss-OG (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-05-Dachdraufsicht (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-06-Abstandsflächen (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-08-Schnitt-A-A (.pdf)

Datenstand vom 10.02.2022 10:23 Uhr