Aufstellungs- und Billigungsbeschluss 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet Herrieden"


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Stadtratssitzung, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 6

Sachverhalt

Anlass für die 2. Änderung ist die beabsichtigte Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für einen Kindergarten und ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Der Geltungsbereich überlagert sich teilweise mit dem bestehenden Gewerbegebiet und einem Sondergebiet für großflächige Handelsbetriebe. 

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden wurde im Jahre 1974 rechtskräftig. Das Gewerbegebiet ist vollständig bebaut. Im Jahr 1999 wurde der Bebauungsplan geändert und im Norden um eine Teilfläche erweitert. Die Erweiterung diente der Entwicklung der bereits ansässigen Betriebe. Die damals festgesetzten Erweiterungsflächen wurden nicht in gedachtem Umfang benötigt. Ebenso kann der Bedarf an Gewerbeflächen bzw. Sonderbauflächen an dieser Stelle mittel- bis langfristig ausgeschlossen werden. 

Mit der der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ wird die bisher gewerblich ungenutzte Teilfläche von ca. 1,2 ha zurückgenommen. Durch die Rücknahme wird der Bebauungsplan für den im Planteil dargestellten Teilbereich einschließlich aller Festsetzungen aufgehoben. Von der Rücknahme sind die Flurstücke 688 (teilw.), 691 (teilw.) und 693 (teilw.) betroffen. 
Die verbleibende Fläche des Bebauungsplanes bleibt von der Änderung unberührt, die Festsetzungen behalten unverändert ihre Gültigkeit. 

Durch die vorgesehene Teilaufhebung des Bebauungsplanes werden die Planungsziele der Ursprungsplanung nicht beeinträchtigt. Die Ziele des Ursprungsbebauungsplanes bleiben weiterhin gewahrt, so dass die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Bau GB (Baugesetzbuch) durchgeführt werden kann. 

Im vereinfachten Verfahren kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet" Herrieden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 23.02.2022 und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Der Änderungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

  1. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
B-Plan_Entnahme (.pdf)

Datenstand vom 07.04.2022 12:36 Uhr