Satzung und Gebührensatzung für das Stadtarchiv Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 17.05.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Eine Satzung für die Benützung des Stadtarchivs und die dazugehörige Gebührensatzung für das Archiv der Stadt Herrieden wurden von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter des Archivs und des Standesamtes erstellt. 
Eine Satzung und Gebührensatzung ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen aus der Gemeindeordnung und dem Kommunalabgabegesetz nachzukommen. 
Die Vorschläge der Verwaltung orientieren sich an den amtlichen Mustern, welche uns vom Kreisarchivpfleger Herrn Geidner zur Verfügung gestellt wurden. 

Die Satzung des Stadtarchives und die dazugehörende Gebührensatzung sind im RIS hinterlegt. 

Rechtliche Würdigung

Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Stadtarchiv
Art. 1,2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)   Gebührensatzung

Beschluss

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Stadtrat, der Satzung für die Benutzung des Stadtarchivs und die dazugehörige Gebührensatzung für das Stadtarchiv Herrieden zu verabschieden.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Entwurf Archivsatzung (.pdf)
Entwurf Gebührensatzung Archiv (.pdf)

Datenstand vom 27.07.2022 08:49 Uhr