Bewerbungskonzept für die Landesgartenschau


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Stadtratssitzung, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Planerinnen der beauftragten Bürogemeinschaft Schmidt & Wendt und Köppel präsentieren den aktuellen Stand des Bewerbungskonzepts für die Landesgartenschau und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten und Fördermittel. 

Diskussionsverlauf

Um 20:34 Uhr stellt Herr Enz den Antrag über den Beschlussvorschlag abzustimmen, dass der Stadtrat die vorgelegte Planung zur Kenntnis nimmt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 7

Die Bürgermeisterin unterbricht um 20:36 Uhr die Sitzung und setzt diese um 20:41 Uhr fort.

Um 20:44 Uhr stellt Herr Strauß den Antrag zur Abstimmung, dass keine Bewerbung eingereicht wird. 

Die Bürgermeisterin lässt zunächst über folgenden weitergehenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Umbrüche können aktuell weder verlässliche Prognosen für die Baukostenentwicklung noch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren erstellt werden. Gleichzeitig müssen in den nächsten Jahren unaufschiebbare Großinvestitionen von der Stadt Herrieden getätigt werden. Daher ist eine Bewerbung um die Landesgartenschau aus heutiger Sicht anders zu bewerten als zu Beginn des Bewerbungsverfahrens 2019. 
Unter den gegebenen Umständen soll die Bewerbung für den Zeitraum 2028-2032 nicht aufrechterhalten werden. 
Zudem ist die Frage nach der Verlegung des Sportgeländes noch nicht geklärt. Es erscheint somit sinnvoll, zunächst die Verlegung des Sportgeländes mit Variantenuntersuchungen zu prüfen. Im Falle einer positiven Entscheidung zur Sportplatzverlegung im Einvernehmen mit der SG TSV DJK Herrieden soll das heute präsentierte Konzept als Interessensbekundung für den nachfolgenden Bewerbungszeitraum (ab 2033) eingereicht werden. Bei zukünftigen städtebaulichen Planungen soll das bereits vorliegende Bewerbungskonzept herangezogen werden. Die Interessensbekundung stellt keinen Automatismus für das weitere Bewerbungsverfahren dar. Der Stadtrat muss im Falle einer neuen erfolgreichen Interessensbekundung erneut über das dann gültige Bewerbungskonzept beschließen.

Der Stadtrat stimmt dem geschilderten Vorgehen zu.

Abstimmungsergebnis: 7 : 13

Anschließend wird über den Antrag von Wolfgang Strauß abgestimmt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für das aktuelle Bewerbungsverfahren keine Bewerbung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
2022-04-06_Präsentation_Stadtrat_April_Variante NEU_reduziert (.pdf)

Datenstand vom 19.08.2022 08:56 Uhr