Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 03.05.2022 beraten:
„In der Sitzung des UEL-Ausschusses am 08.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Förderrichtlinie für Zisternen neu zu überarbeiten.
Die Verwaltung schlägt vor, dass künftig Zisternen nicht erst mit einer Mindestgröße von 5 m³, sondern bereits ab einer Größe von 2 m³ gefördert werden.
Die aktuell geltenden Fördersätze je m³ Fassungsvolumen wurden mit Stadtratsbeschluss vom 02.10.2002 aufgrund der Euro-Einführung vorgenommen.
Da in den vergangenen 20 Jahren, seit der letzten Anpassung, die Anschaffungs- und Baupreise stark gestiegen sind, schlägt die Verwaltung vor, den Fördersatz je m³ Fassungsvolumen wie folgt anzupassen:
a) Zisterne ausschließlich für Gartenwassernutzung bei Neubauten:
60,00 € (bisher 40,00 €) pro m³ Zisternenvolumen, wobei maximal 10 m³ bezuschusst werden
b). Zisterne ausschließlich für Gartenwassernutzung bei Bestandsgebäuden:
120,00 € (bisher 80,00 €) pro m³ Zisternenvolumen, wobei maximal 10 m³ bezuschusst werden
Für Zisternen, die an die Hauswasserversorgung mit angeschlossen werden, wird der Zuschuss jeweils um 50 % erhöht.
Die überarbeitete Förderrichtlinie ist im RIS hinterlegt. „
Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der geänderten Förderrichtlinie zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die überarbeitete Richtlinie zur Zisternenförderung auf der Homepage der Stadt Herrieden und im Amtsblatt zu veröffentlichen.“