Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss - Bebauungsplan "Halmonslache"


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Stadtratssitzung, 01.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13b BauGB, zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren liegen vor, da es sich um eine Fläche mit weniger als 10.000 Quadratmetern handelt, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließt. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ist die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf den Flächen begründet.
Mit dem beschleunigten Verfahren besteht die Möglichkeit auf die frühzeitige Beteiligung zu verzichten. Auch die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts sind nicht erforderlich.
Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 5.600 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 575, 573 (Verkehrsfläche), 567 (Verkehrsfläche) und 603 (Leutershausener Straße) der Gemarkung Neunstetten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ wurde in der Fassung vom 01.03.2023 ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Frau Gaby Rauch spricht sich gegen die Festsetzung für die Errichtung einer Zisterne im Baugebiet aus. Sie stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf eine Einzelabstimmung über diese Festsetzung.

Abstimmung: 2:15 – der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat Herrieden billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 01.03.2023) und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  2. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
  3. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Bebauungsplan (.pdf)
Begründung (.pdf)
Festsetzungen (.pdf)

Datenstand vom 23.03.2023 07:55 Uhr