Bebauungsplan Nr. 20 "Steinweg" 1. Änderung - Abwägung der Einwände und Bedenken mit Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Stadtratssitzung, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 47. Stadtratssitzung 10.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ erstmalig zu ändern.

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ wurde mit Satzungsbeschluss vom 03.04.2019 beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung war die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es sollte damit keine Entwicklung bisher unbebauter Flächen, sondern vielmehr durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.  Für das Gebiet wurde damals eine gemischte Nutzung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel, Wohnen, Büros, Dienstleistungsnutzungen und Räume für freie Berufe (bspw. heilkundliche Berufe) vorgesehen. 

Nachdem diese Nutzung jedoch nicht mehr angedacht ist, soll nun eine vorwiegende Wohnnutzung sowie eine Kindertagesstätte für das Areal vorgesehen werden. Um diese Nutzungen nun umsetzen zu können und den vorhandenen städtebaulichen Missstand zu beheben, ist die Änderung des Planungsrechts durch die 1. Änderung des Bebauungsplans erforderlich. 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ lag in der Zeit vom 28.10.2022 bis 29.11.2022 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 20.10.2022 bekannt gemacht. 

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 10.05.2023 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 
8 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 02.05.2023 entnommen werden.

Es wurden 26 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 20.10.2022 (und Frist bis 23.11.2022) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 4 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt. 
4 Behörden/TöB und 2 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 02.05.2023 entnommen werden.

Nach erfolgter Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Planteil mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit allen Anlagen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Steinweg“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden, und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 10.05.2023) zu.

  1. Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Steinweg“ mit den Festsetzungen nebst der Begründung und deren Anlagen (Schallschutzgutachten) mit Stand vom 10.05.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Dokumente
Abwägung_Beteiligung_1ÄndSteinweg_Entwurf_230510 (.pdf)
BBP-Änd._Steinweg_Satzung_Begründung_230510 (.pdf)
BBP-Änd._Steinweg_Satzung_Plan_230510 (.pdf)

Datenstand vom 06.07.2023 08:03 Uhr