Kooperationsvereinbarung zur Realisierung eines interkommunalen Windkraft-Projektes im WK 63
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Stadtratssitzung, 11.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Realisierung eines interkommunalen Windkraft-Projekt im Bereich WK 63 bedarf es einer Kooperationsvereinbarung.
In der Stadtratssitzung vom 05.07.2023 hat der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Windkümmerers und des UEL-Ausschusses und stimmt dem Flächenpachtmodell im WK 63 mit den vorgeschlagenen Pachthöhen und der Kooperationsvereinbarung zu.“
Durch die Beratung in den Gremien der beiden anderen Kommunen ergaben sich kleine Änderungen bei Formulierungen (§ 2 Abs. 1, 5, 6 und § 3 Abs. 1) gegenüber dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung, über den am 05.05.2023 beraten wurde. Daher wird die Kooperationsvereinbarung heute erneut zur Abstimmung vorgelegt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der im Sachverhalt dargestellten Kooperationsvereinbarung zur Realisierung eines interkommunalen Windkraft-Projekts im WK 63 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2023 07:55 Uhr