Vermarktung der Grundstücke für Reihenhäuser im Schrotfeld 15.4


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 28.03.2023 beraten:

„Für die Reihenhäuser im Bereich WA 3 sind die bislang erarbeiteten Vergabekriterien nicht vollständig anwendbar. 
Für diese Grundstücke müssen die Käufer über eine separate Ausschreibung gesucht werden. Im Bereich WA 3 können dies durchaus auch kleinere Bauträger oder Bauherrengemeinschaften sein. Wichtig erscheint der Verwaltung – auch mit Blick auf die bisher geäußerten Wortmeldungen im Gremium -, dass dennoch einige Punkte aus den Vergabekriterien einzuhalten sind. Diese sind nachfolgend aufgeführt:

  • Die Reihenhäuser sollen separat ausgeschrieben werden. 
  • Es können sich Bauträger oder Bauherrengemeinschaften bewerben.
  • Folgende Punkte der Vergaberichtlinien müssen erfüllt werden: § 3.1, 3.2, 3.4 und § 6a, 6b, 6d         und 6e.
  • Grundsätzlich soll nur an Bauwerber verkauft werden, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen, deshalb gilt: Für den Verkauf an Bauträger oder eine Bauherrengemeinschaft soll zuerst ein Ankaufsrecht formuliert werden bis nachgewiesen ist, an wen verkauft wird, damit die Einhaltung der Punkte aus den Vergaberichtlinien sichergestellt ist.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschuss:

„Der BV-Ausschuss begrüßt grundsätzlich die Vermarktung von Reihenhäusern im Ganzen (Bauträger oder Bauherrengemeinschaften). Die Kompatibilität mit den Vergabekriterien muss noch geprüft werden. Es erfolgt noch eine weitere Beratung.“

Für die heutige Sitzung schlägt die Verwaltung vor, wie in der letzten Sitzung dargestellt, zu verfahren. Die Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Grundstücke für die Reihenhäuser, trifft der BV-Ausschuss auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen. Somit ist sichergestellt, dass auf neu auftretende Problemstellungen reagiert werden kann.

Eine Frage ist noch aus der letzten BV-Ausschusssitzung offen. Nämlich, ob die Vergaberichtlinien mit dem Beschluss zu den Reihenhäusern kompatibel sind. Die Verwaltung hat dies geprüft. Beschluss und Vergaberichtlinien sind kompatibel, wenn wie folgt vorgegangen wird: 
  1. Ausschreibung für Verkauf bzw. Ankaufsrecht unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien
  2. Bewerbung einer Bauherrengemeinschaft oder eines Bauträgers um eine Häuserzeile direkt an die Verwaltung (nicht über das Portal Baupilot).
  3. Vergabe durch den Bauausschuss
  4. Einräumung eines Ankaufsrechts im Falle eines Bauträgers (nicht bei Bauherrengemeinschaften)
  5. Gegebenenfalls Befreiung von § 6 s der Vergabekriterien nach Beschluss des BV-Ausschusses auch nur im Falle des Verkaufs an einen Bauträger (Erläuterungen folgen in der Sitzung).

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Reihenhäuser, wie im Sachverhalt dargestellt, vermarktet werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2023 08:04 Uhr