1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Stadtratssitzung, 10.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 7

Sachverhalt

Der Beschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden wurde in der Sitzung des Stadtrats am 29.11.2023 gefasst. Der Flächennutzungsplan mit allen seinen erforderlichen Unterlagen wird vom Planungsbüro Vogelsang und dem Landschaftsbüro Klebe, Nürnberg, zurzeit überarbeitet um diese dem Landratsamt Ansbach zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. 

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und der geplante Einzelhandel im Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ eine Sonderbaufläche erfordert, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist derzeit im Planungsgebiet eine gewerbliche Baufläche aus. Die gewerbliche Baufläche soll im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden.

Die Änderung umfasst die Fläche der Flst. Nrn. 623, 624, 625 und 626, der Gemarkung Herrieden.

Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, beauftragt. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - wie im Sachverhalt dargestellt - zu ändern. 

b)        Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hinzuweisen.

c)        Das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

d)        Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - wie im Sachverhalt dargestellt - zu ändern. 

b)        Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hinzuweisen.

c)        Das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

d)        Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Plan FNP-Änderung (.pdf)

Datenstand vom 19.04.2024 08:00 Uhr