Formlose Bauvoranfrage - Errichtung eines Büros an einer bestehenden Lagerhalle und Errichtung einer Lagerhalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Stadtratssitzung, 15.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 61. Stadtratssitzung 15.05.2024 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 16.04.2024 beraten:

Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines 3-geschossigen Büroanbaues an die bestehende Lagerhalle und Errichtung einer Lagerhalle von Denny Weiß, auf den Flst. Nr. 133/21, Gemarkung Hohenberg, Schernberg 33.

Die Pläne sind im RIS hinterlegt.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Der geplante Büroanbau und die vorgesehene Lagerhalle liegen innerhalb der Baugrenzen. Die Wandhöhe des Büroanbaus einschließlich der Attika beträgt 7,46 m bzw. 9,38 m. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Sandfeld“ sieht als max. Wandhöhe 7,25 m und eine max. Firsthöhe von 10,50 m vor. Befreiungen hierzu wurden beim CEPTM-Gebäude für die technischen Dachaufbauten erteilt.  

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die gemeindliche Einvernahme für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Wenn keine Änderungen vorgenommen werden, muss der Bauantrag dem Stadtrat nicht mehr vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
2024-02-15_Weiß_Herrieden_Entwurf-2-Ansichten-Schnitte (.pdf)
BBPl. Nr. 11 MI Sandfeld (.pdf)
Weiß_Grundrisse (.pdf)

Datenstand vom 13.06.2024 12:53 Uhr