Billigungs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung zum Flächennnutzungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Stadtratssitzung, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 67. Stadtratssitzung 23.10.2024 ö 7

Sachverhalt

Die 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist erforderlich, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und der geplante Einzelhandel im Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ eine Sonderbaufläche erfordert. Der Flächennutzungsplan weist derzeit im Planungsgebiet eine gewerbliche Baufläche aus. Die gewerbliche Baufläche soll im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum gebilligten Vorentwurf (Planblatt mit Begründung) fand im Zeitraum vom 17.5.2024 bis einschließlich 17.6.2024 statt. In dieser Beteiligung gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Parallel erfolgte auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand 23.10.2024 entnommen werden. Insgesamt liegen keine Einwände gegen die 1. Änderung des FNP/LP vor. Durch einige Behörden erfolgte lediglich die Übermittlung verschiedener Hinweise zur Planung.

Durch das Planungsbüro Vogelsang wurde nun der Entwurfsstand zur 1. Änderung des Bebauungsplans (Stand: 23.10.2024), bestehend aus Planblatt und Begründung mit Umweltbericht, erarbeitet, in welchem insbesondere verschiedene Hinweise der Behörden aufgenommen wurden. Weiterhin wurde der Umweltbericht (als Bestandteil der Begründung) zur 1. Änderung nun ergänzt. Insgesamt kommt der Umweltbericht zum Ergebnis, dass durch die Änderung der Nutzungsart im Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die verschiedenen Schutzgüter keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen Beteiligung gegenüber dem Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans vorgebrachten Stellungnahmen, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Er stimmt den Beschlussvorschlägen auf Grundlage der Abwägungstabelle (Stand: 23.10.2024) zu.
  2. Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 23.10.2024.
  3. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. 
  5. Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.        
  6. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Abwägung_FrühzBeteiligung_3-1_4-1_1FNPÄnd_Herrieden_241023 (.pdf)
Her_1ÄndFNP_EW_BegründungUmweltbericht_241023 (.pdf)
Her_1ÄndFNP_EW_Planblatt_241023 (.pdf)

Datenstand vom 28.11.2024 07:57 Uhr