Beschluss über die Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 30.09.2004


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Stadtratssitzung, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 27.11.2024 ö 8

Sachverhalt

Aufgrund der unter TOP 7 dargelegten Kalkulation legt die Verwaltung folgenden Satzungsentwurf zur Beratung vor: 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 30.09.2004
   
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Stadtrat von Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004) in der Fassung vom 19.03.2008 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 04/2008 vom 10.04.2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 09.12.2020 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 26/2020) wird wie folgt geändert:
                       
       § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
      
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 

Die Gebühr beträgt weiterhin ab dem 01.01.2025         3,26 € pro Kubikmeter Abwasser.

Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Herrieden, den 27. November 2024 
Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer 
Erste Bürgermeisterin

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt dargestellte Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.02.2025 08:48 Uhr