Neubau KIDZ Lebenshilfe - Vorstellung Vorentwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 07.05.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Herr Fürhäusser, HEF Architekten und Herr Heumann, Lebenshilfe aus Ansbach erläutern in der Sitzung den aktuellen Stand. Sie stellen die Vorentwurfsplanungen des KIDZ Neubaus vor. Die Grundrisse sind mit den einzelnen Fördermittelgebern und Einrichtungsleitungen abgestimmt.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 17.01.2023 beraten:

Kriterien für den Architektenwettbewerb für den Neubau der KiTa der Lebenshilfe 17.01.2023
Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland. Die VgV enthält konkrete Erläuterungen über Vergabeverfahren sowie für die Ausrichtung von Wettbewerben. Grundlage für den Erlass der Vergabeverordnung sind § 113 und § 114 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Aufgrund dieser Verordnung* muss die Lebenshilfe für den Bau der KiTA einen „Architektenwettbewerb“ (2-stufiges Auswahlverfahren) veranstalten.
Im Sinne eines einvernehmlichen Miteinanders berücksichtigt die Lebenshilfe gerne Kriterien bei der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs, die aus Sicht der Stadt hilfreich sind, damit sich der Neubau städtebaulich und nachbarschaftsverträglich gut einfügt. Die Vorgaben aus dem B-Plan können dadurch präzisiert werden.

Der Bau- und Verkehrsausschuss soll heute darüber beraten, welche Kriterien aus Sicht der Stadt Herrieden bei der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs berücksichtigt werden sollen.“

Der BV-Ausschuss beschließt, dass folgende Kriterien bei der Ausschreibung der Architektenleistungen im VgV-Verfahren berücksichtigt werden sollen:

  • energieeffizientes Konzept mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Lebenszyklus des Gebäudes ausgerichtet (40 Jahre) 
  • Verwendung nachwachsender oder mineralischer Baumaterialien 
  • möglichst große Freifläche und naturnahe Gestaltung  
  • Berücksichtigung der Anforderungen des "Inklusions"-Konzeptes  
  • flexibel nutzbare Spielflure  
  • Mehrzweckraum mit separatem Zugang (z.B. für Veranstaltungen) 
  • Modular erweiterbar 
  • Städtebaulich gut integriert
Nächste Schritte: 
  • Gemeindliche Einvernahme zum Bauantrag
  • Transparenz erst Info an Gremien

Diskussionsverlauf

Die Planungen sind mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt. Das Landratsamt Ansbach ist ebenfalls informiert. Der Umfang der PV-Anlage wird in einer der nächsten UEL-Sitzungen beraten. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich der Energieeffizienz über einen Zeitraum von 40 Jahren wird in Leistungsphase 3 durchgeführt. Aktuell ist KW 40 Standard geplant.

Dokumente
Herr_KIDZ_2024_05_07_Vorstellung BV (.pdf)

Datenstand vom 26.06.2024 10:21 Uhr