Kleinspielfeld am Sportplatz SV-Rauenzell
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 09.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der vergangenen Sitzung des BV-Ausschusses am 18.06.2024 fand eine Ortsbesichtigung statt, in deren Rahmen Alternativen zum bisherigen Vorschlag des Sportvereins thematisiert wurden. Daher wurde auf eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung verzichtet und diese vertagt.
Folgender Sachverhalt war für die Sitzung vorbereitet:
„Der SV Rauenzell prüft derzeit intern, ob und ggf. wie ein weiteres Kleinspielfeld im Bereich des Sportgeländes durch den Verein realisiert werden kann. Diesbezüglich hat die Bürgermeisterin folgende E-Mail am 23.04.2024 vom 1. Vorstand des Vereins, Johannes Buckel, erreicht:
„… Mittlerweile hat sich unser Planungsteam ein wenig detailliertere Gedanken gemacht, welche Größe sinnvoll ist und wo genau ein geeigneter Standort wäre. Für uns wäre die Fläche zwischen Spielplatz und Parkplatz ideal. Dies war auch bei uns in den Planungen vor ca. 10 Jahren schon die favorisierte Fläche. Allerdings müsste für eine sinnvolle Größe auch eine kleinere Versetzung eines Spielgerätes erfolgen, der ohnehin kaum genutzte Basketballplatz versetzt werden und es würde eine Teilfläche des Parkplatzes mit einbezogen werden. (…)
Bevor von Seiten des Vereins weitere Schritte eingeleitet werden, wird zunächst die Stadt um Stellungnahme zum Vorhaben gebeten.
In der heutigen Sitzung soll daher darüber beraten werden, ob die Stadt Herrieden grundsätzlich die Errichtung eines Kleinsportfeldes durch den SV Rauenzell auf städtischen Flächen befürwortet, auch wenn dies eine Umgestaltung/Verkleinerung des Spielplatzes und des Parkplatzes auf Kosten der Stadt erfordert. Im Rahmen der Außenbesichtigung sind Aspekte zur Sprache gekommen, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Daher soll erst auf Grundlage weiterer Unterlagen entschieden werden.“
Für die heutige Sitzung hat der Sportverein die Standortalternativen aus Sicht des Sportvereins geprüft und bewertet. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.
Diskussionsverlauf
Der BV-Ausschuss signalisiert grundsätzlich die Zustimmung zum Vorhaben. Eine formlose Bauvoranfrage soll gestellt werden. Die Kosten sollen gegenübergestellt werden. Bei der Radwegeplanung muss beachtet werden, dass 20 m Abstand zur Fahrbahn (St 2249) gehalten wird. Dies ist unter § 23 und 24 des Straßen- und Wegegesetz verankert. Die Variante 3 soll näher untersucht und planerisch dargestellt werden.
Beschluss
Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände, dass auf dem Weg einer formlosen Bauvoranfrage durch den Verein die grundsätzlichen Genehmigungsbedingungen für das Projekt ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Anhang 1 - Planskizze Kleinspielfeld SV Rauenzell Variante1 (.pdf)
Anhang 2 - Planskizze Kleinspielfeld SV Rauenzell Variante2 (.pdf)
Anhang 3 - Gegenüberstellung von Pro- und Contra-Argumenten (.pdf)
Stellungnahme SV Rauenzell - Kleinspielfeld Bauausschuss 09.07.2024 (.pdf)
Datenstand vom 10.10.2024 08:14 Uhr