Einbau einer Wettannahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 50. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.11.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für den Einbau einer Wettannahme von La Mira UG, Ansbach auf Flst. 154, Gemarkung Herrieden, Vordere Gasse 18, Altstadtbereich.

In der heutigen Sitzung ist über die Stellplatzablöse zu beraten. Eine Stellungnahme des Städteplaners zur Gestaltung wird im Falle einer Zustimmung zur Ablöse eingeholt.

Rechtliche Würdigung

Der Bereich liegt innerhalb eines Mischgebietes (MI) ohne Bebauungsplan. Die vorgesehene Nutzung ist in einem MI rechtlich zulässig. Die städtebauliche Steuerung von Nutzungen in der Altstadt über eine Satzung wird ein Thema in der nächsten Klausurtagung sein.     


Stellplatzbeurteilung Bestand:
Für den Schreibwarenladen sind pro 40 m² ein Stellplatz und für die Postfiliale (erheblicher Besucherverkehr) pro 30 m² ein Stellplatz nach GaStellV (Garagen- und Stellplatzverordnung) anzusetzen; im Mittel pro 35 m² ein Stellplatz. 

Die ehemalige Ladenfläche betrug ca. 70 m², somit waren 2 Stellplätze anzusetzen. Die Wohnung im Obergeschoss löst einen Stellplatz aus. Somit waren für den Bestand 3 Stellplätze erforderlich, wovon ein Stellplatz in der Garage nachgewiesen ist. Die beiden weiteren waren fiktiv.  

Stellplatzbeurteilung neue Nutzung:
Für die Gaststätte ist pro 10 m² Nettogastraumfläche 1 Stellplatz erforderlich. Bei ca. 30 m² Nettogastraum sind dies 3 Stellplätze. Für den Wettbereich ist gemäß der Tabelle für Spiel- und Automatenhallen und sonstige Vergnügungsstätten pro 20 m² ein Stellplatz anzusetzen.
Hier ist mit einem Stellplatz zu rechnen. Im Zuge der Renovierungsarbeiten wurde die Wohnung im OG und DG in zwei Wohnungen aufgeteilt. Hierfür sind 2 Stellplätze erforderlich.
Der Gesamtbedarf beträgt somit für beantragte Nutzung und die Wohnungen 6 Stellplätze, wovon ein Stellplatz nachgewiesen (Garage) ist und zwei Stellplätze als abgelöst gelten. Somit sind noch drei Stellplätze erforderlich, diese sind nachzuweisen oder abzulösen. Die Gemeinde kann Stellplätze ablösen, muss dies aber nicht tun.  


   

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt der Ablöse der erforderlichen Stellplätze zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Eine Ablöse der Stellplätze ist somit nicht möglich.

Datenstand vom 26.02.2025 11:58 Uhr