Beratung über die verkehrliche Neuordnung "Am Weinberg" - Antrag der Freien Wähler


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 09.11.2024 erreichte die Verwaltung folgende E-Mail:
„Hallo Dorina,
hallo Kolleginnen und Kollegen,

unsere Fraktion hat gestern eine Verkehrsbeobachtung sowie Anliegergespräche „Am Weinberg“ durchgeführt. In Folge konnten wir mit den Anwohnern geeignete Mittel zur Verbesserung der dortigen Situation besprechen – die dort auf Akzeptanz trafen. Nun beantragen wir den Beschluss von drei Maßnahmen. Hierfür bitten wir um die Unterstützung der anderen Fraktionen – und sind gerne bereit den Antrag in einen Antrag aller Fraktionen umzuwandeln.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

Christian“

Der Antrag war als Word-Dokument der E-Mail beigefügt und hatte folgenden Inhalt (das Dokument ist auch im RIS hinterlegt):

„Antrag zur verkehrlichen Neuordnung „Am Weinberg“

Antrag A: Der Stadtrat möge für den Einmündungsbereich des Weges „Am Weinberg“ (Kurvenbereich) in die „Nürnberger Straße“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h beschließen.

Antrag B: Der Stadtrat möge für den Weg „Am Weinberg“ ab dem Wendekreis des Friedhofparkplatzes bis zur Einmündung „Nürnberger Straße“ den Status einer Fahrradstraße beschließen. Gleichzeitig möge der Stadtrat die Befahrung durch Kraftfahrzeuge auf Anlieger (Zusatzschild „Anlieger frei“) begrenzen.

Antrag C: Der Stadtrat möge für den Weg „Am Weinberg“ im Verlauf des neuen Friedhofes „Hausnummer 22“ eine Absenkung der Bordsteine beschließen.

Begründung: Anlieger haben kürzlich den Wunsch an die Stadt herangetragen, den Weg „Am Weinberg“ in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Hierfür bestand unter den Anliegern kein Konsens, was dem Stadtrat durch ein Beschwerdeschreiben anderer Anwohner an die Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gebracht wurde. 
In Folge hat unsere Fraktion das Gespräch mit den Anliegern „Am Weinberg“, sowohl Befürwortern als Gegnern einer Einbahnstraßenregelung, gesucht – und die Verkehrssituation im Rahmen einer Einstündigen Beobachtung abgeklärt. 
Das Anwohnergespräch ergab, dass nicht primär eine Einbahnstraße gewünscht ist. Vielmehr ging es den Antragstellern darum, eine Verbesserung der komplexen Verkehrssituation herbeizuführen. Diese hat in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an Fahrzeugen geführt. Ebenso kommt es regelmäßig zu Gefahrensituationen im unteren Auslauf des Weges, im Mündungsbereich „Nürnberger Straße“. Hinzu kommt die Sorge der Anwohner, dass mit der Ansiedlung des Einzelhandelsgebietes „Am Wasserturm“ sowie der durch den Stadtrat bereits befürworteten Nachverdichtung „Am Martinsberg“ mit noch mehr Frequenz „Am Weinberg“ gerechnet wird. Diese höhere Fahrzeugzahl würde zu verstärkt auftretenden Komplikationen führen – der die Breite des Weges Begegnungsverkehr erschwert. Gleichzeitig bestand Einsicht darin, dass eine Einbahnstraße ebenfalls Schwierigkeiten mit sich bringt. Einerseits würden einzelne Grundstücke nur noch sehr erschwert zu erreichen sein. Ebenso müssten alle Anlieger bei jeder Fahrt in eine Richtung einen sehr großen Umweg in Kauf nehmen.
Die hier beantragten Einzelmaßnahmen sind aus Sicht unserer Fraktion probate Mittel, um die berechtigter Weise vorgetragenen Schwierigkeiten zu reduzieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung im schlecht einsehbaren Kurvenbereich ist geeignet, um die Sorge vor Zusammenstößen zu nehmen – ohne gleichzeitig die benötigten Laufwege einzuschränken. Der Status einer Fahrradstraße mit Freigabe für Anlieger ist geeignet die berechtigte Sorge vor zunehmenden Problemen bei stärkerem Verkehrsaufkommen zu nehmen. Denn auf diese Weise lässt sich Durchgangsverkehr vermeiden – der gemäß Verkehrskonzept auf besser ausgebauten Straßen und Wegen fließen soll. Gleichzeitig wird die kraftfahrzeugarme Wegstrecke für Fahrradfahrer aufgewertet – was die Akzeptanz für diese neue Wege-Art in der Öffentlichkeit stärken sollte. Die Absenkung der Bordsteine im Friedhofsbereich ist ihrerseits geeignet um Beschädigungen an Felgen zu vermeiden, sollten Fahrzeuge im Begegnungsverkehr ein wenig ausweichen müssen. Der erhöhte Bordstein in diesem Bereich hat zudem keine Sicherheitsfunktion, da er den Anschluss eines Grünstreifens an die Straße markiert – keinen Gehweg. Im Zuge der Nachverdichtung „Am Martinsberg“ wäre auch zu prüfen, ob hier noch Parkplätze angelegt werden könnten. Dies würde der verkehrlichen Entzerrung in diesem Bereich zu Stoßzeiten (Beerdigungen) dienlich sein.

Ökologische Betrachtung: Die Einrichtung einer Fahrradstraße stärkt den ökologischen Fahrradverkehr in Herrieden und entspricht somit den Zielen des Verkehrskonzeptes. Gleichzeitig wird der obere Rand des ökologisch besonders wertvollen Gebietes „Weinberg“ dauerhaft verkehrsberuhigt – was Natur und Tierwelt in diesem Umgriff entgegen kommt.“



Bürgermeisterin Jechnerer antwortete am 11.11.2024:
„Hallo Christian,
liebe Fraktionsvorsitzenden,

gerne können wir auch das Thema Fahrradstraße und Geschwindigkeitsbeschränkung für den Weinberg in Erwägung prüfen.
Ich halte es jedoch für kein gutes Signal, wenn wir vor Abschluss des vom Bau- und Verkehrsausschuss initiierten Bürgerbeteiligungsprozesses beraten und Tatsachen schaffen.
Gerne rufe ich in Erinnerung:
Der BV-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2023
https://ris.komuna.net/herrieden/Agendaitem.mvc/Details/30285704/53038 beschlossen (siehe dem TOP angefügte Anlage – hier ist die Empfehlung notiert, der der BV gefolgt ist), dass mit den Anliegern vor Ort das Thema besprochen wird, da die Einbahnstraße, auch wenn sie aus verkehrlicher Sicht empfohlen bei der Verkehrsschau wurde, vermutlich bei den Anwohner kontrovers diskutiert wird.
(…): von 20 angeschriebenen Anliegern bekamen wir von 16 eine Antwort. Die fehlenden 4 Rückantworten stehen wohl in Zusammenhang mit zu Ende gehenden Mietverhältnissen. Wie erwartet, wird die Einbahnstraße sehr unterschiedlich gesehen.
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, haben wir nicht nur eine Treffen mit den Anwohner vor Ort angekündigt, sondern auch Vorschläge der Anwohner mit abgefragt.
Nachdem mich gestern Abend noch eine Mail erreicht hat, in der sich ein Anwohner kritisch zur selektiven Anwohnerbefragung durch die Freien Wähler geäußert hat, schlage ich vor, dass wir nun erst einmal auf die Auswertung der Umfrageergebnisse warten. Den Termin mit den Anwohnern leite ich gerne an die Mitglieder des BV-Ausschusses weiter.
Nach dem Termin mit den Anwohnern können wir dann gerne die Beratung zu diesem Thema fortsetzen und die verschiedenen Vorschläge – Fahrradstraße, 10km/h Begrenzung und die Vorschläge aus den Reihen der Anwohner – diskutieren.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung, ob mit dieser Vorgehensweise Einverständnis besteht.
Schöne Grüße
Dorina“

Darauf erreichte die Bürgermeisterin am 19.11.2024 folgende E-Mail von Herrn Dr. Enz:

„Hallo Dorina,
nach Rücksprache mit anderen Ratskollegen sind wir der Meinung, dass der Antrag behandelt werden kann. Allerdings besteht der Wunsch, den Punkt Fahrradstraße und den Punkt Anlieger getrennt abzustimmen. 

Als Antragsteller können wir das Mitgehen - und ändern den Antrag also in vier Unterpunkte.

Viele Grüße - und danke für die Übersendung der Geschäftsordnung.
Christian“

Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung weist daraufhin, dass der Bürgermeisterin nur ein formelles Vorprüfungsrecht zusteht. Eine inhaltliche (materielle) Prüfung steht der Bürgermeisterin nicht zu. Aus diesen Gründen hat die Verwaltung keinen Beschlussvorschlag formuliert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Jechnerer bittet Frau Rauch als Vertreterin der antragsstellenden Fraktion, Beschlussvorschläge zu formulieren. Nachdem sie keine expliziten Beschlussvorschläge formulierte, sondern auf die Anträge im Antrag verwies, erklärte Bürgermeisterin Jechnerer, dass das Gremium in der Folge über eine Zustimmung zum Antrag entscheidet, da Beschlussvorschläge nur von den Antragstellern formuliert werden können. Das Thema „Bordsteine“ ist als eine der Maßnahmen zur Lösung des Problems bereits im Diskussionsverlauf beim TOP Außenbesichtigung vermerkt. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt den Anträgen (A-C) der Freien Wähler zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Somit sind die Anträge abgelehnt.

Datenstand vom 23.04.2025 08:57 Uhr