Frau Grabner vom Ing.-Büro Heller trägt den Sachverhalt vor.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,26 ha befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Leibelbach. Planungsrechtlich ist das Gebiet auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Die baulichen Anlagen auf der Fläche dienen derzeit als energetische Nutzung von Biomasse. Die bestehende Anlage wird schon seit vielen Jahren betrieben, diese wurde gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt. Entsprechende Unterlagen, auch zu geplanten Änderungen (§ 16 BImSchG) liegen der zuständigen Immissionsschutzbehörde vor.
Für die bestehende Biogasanlage liegt zwar eine gültige Genehmigung gemäß BImSchG vor, allerdings keine baurechtliche Privilegierung. Es handelt sich um eine „Abfallanlage“, die die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nicht erfüllt. Um weiterhin für den Betrieb Rechts- und Planungssicherheit sicherzustellen, ist nun ein Bebauungsplan erforderlich. Die Größe des Geltungsbereichs ergibt sich im Wesentlichen aus der Größe der bestehenden Anlage (ca. 1,08 ha). Darüber hinaus wird eine kleine Teilfläche von 0,18 ha mit in den Geltungsbereich mit aufgenommen, um auch bei späteren erforderlichen baulichen Erweiterungen handlungsfähig zu sein.
Vorbereitend wurde das Vorhaben in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss am 25.Juni 2024 beraten. Es wurde die Empfehlung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Luftbild mit Geltungsbereich
Auszug Flächennutzungsplan Stadt Herrieden:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Herrieden stellt für diesen Bereich bereits eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energien“ dar. Der Bebauungsplan wird demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird durchgeführt. Der erforderliche Ausgleich wird festgesetzt.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 49 und eine Teilfläche des Flurstücks 49/1 Gemarkung Lammelbach und hat eine Größe von ca. 1,26 ha.
Die Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers.
Der Geltungsbereich umfasst größtenteils die bestehenden baulichen Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse; wesentliche Bestandteile sind:
- Fermenter / Nachgärer / Endlager
- Gärresteverdampfungsanlage
- Flüssigdünger-Tank
- Fahrsilo
- Annahme- Hygienisierungshalle
- Technikgebäude mit BHKW - Modulen
Lediglich der südwestliche Teil des Plangebiets wird derzeit als Pferdekoppel genutzt, dieser wird für erforderliche Erweiterungen wie bspw. einen Wärmepufferspeicher oder eine Gasaufbereitungsanlage in den Geltungsbereich mit aufgenommen.
Der umlaufende Havariewall wird der Änderung entsprechend angepasst.
Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.