Folgender Sachverhalt wurde in BV-Ausschuss am 09.07.2024 beraten:
„In der vergangenen Sitzung des BV-Ausschusses am 18.06.2024 fand eine Ortsbesichtigung statt, in deren Rahmen Alternativen zum bisherigen Vorschlag des Sportvereins thematisiert wurden. Daher wurde auf eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung verzichtet und diese vertagt.
Folgender Sachverhalt war für die Sitzung vorbereitet:
„Der SV Rauenzell prüft derzeit intern, ob und ggf. wie ein weiteres Kleinspielfeld im Bereich des Sportgeländes durch den Verein realisiert werden kann. Diesbezüglich hat die Bürgermeisterin folgende E-Mail am 23.04.2024 vom 1. Vorstand des Vereins, Johannes Buckel, erreicht:
„… Mittlerweile hat sich unser Planungsteam ein wenig detailliertere Gedanken gemacht, welche Größe sinnvoll ist und wo genau ein geeigneter Standort wäre. Für uns wäre die Fläche zwischen Spielplatz und Parkplatz ideal. Dies war auch bei uns in den Planungen vor ca. 10 Jahren schon die favorisierte Fläche. Allerdings müsste für eine sinnvolle Größe auch eine kleinere Versetzung eines Spielgerätes erfolgen, der ohnehin kaum genutzte Basketballplatz versetzt werden und es würde eine Teilfläche des Parkplatzes mit einbezogen werden. (…)
Bevor von Seiten des Vereins weitere Schritte eingeleitet werden, wird zunächst die Stadt um Stellungnahme zum Vorhaben gebeten.
In der heutigen Sitzung soll daher darüber beraten werden, ob die Stadt Herrieden grundsätzlich die Errichtung eines Kleinsportfeldes durch den SV Rauenzell auf städtischen Flächen befürwortet, auch wenn dies eine Umgestaltung/Verkleinerung des Spielplatzes und des Parkplatzes auf Kosten der Stadt erfordert. Im Rahmen der Außenbesichtigung sind Aspekte zur Sprache gekommen, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Daher soll erst auf Grundlage weiterer Unterlagen entschieden werden.“
Für die heutige Sitzung hat der Sportverein die Standortalternativen aus Sicht des Sportvereins geprüft und bewertet. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.
Diskussionsverlauf:
Der BV-Ausschuss signalisiert grundsätzlich die Zustimmung zum Vorhaben. Eine formlose Bauvoranfrage soll gestellt werden. Die Kosten sollen gegenübergestellt werden. Bei der Radwegeplanung muss beachtet werden, dass 20 m Abstand zur Fahrbahn (St 2249) gehalten wird. Dies ist unter § 23 und 24 des Straßen- und Wegegesetz verankert. Die Variante 3 soll näher untersucht und planerisch dargestellt werden.
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände, dass auf dem Weg einer formlosen Bauvoranfrage durch den Verein die grundsätzlichen Genehmigungsbedingungen für das Projekt ermittelt werden.“
Nun wurde beim Landratsamt Ansbach ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Kleinspielfeldes mit Kunstrasenplatz, Flutlicht, umlaufender Bande und Ballfangzaun vom Sportverein Rauenzell, auf Flst. 206, Gemarkung Rauenzell. Das Landratsamt bittet nunmehr die Stadt Herrieden um eine Stellungnahme nach § 36 BauGB. Lt. Rückfrage beim Sportverein, soll lediglich erfragt werden, ob der Standort möglich wäre.
Der Antrag und die Vorhabensbeschreibung ist im RIS hinterlegt.
Zusätzlich hat die Verwaltung ein Orthophoto sowie einen Ausschnitt des geplanten Geh- u. Radweg eingestellt, damit man sich die Lage des Kleinspielfeldes besser vorstellen kann.
Anmerkungen der Verwaltung:
- Durch die Planung fallen mindestens 12 Stellplätze weg. Alternative Parkplätze wurde im Rahmen der Vorhabensbeschreibung nicht ausgewiesen.
- Der Containerplatz müsste versetzt und an anderer Stelle errichtet werden.
- Die Druckleitung wird im jetzigen Planentwurf überbaut. Grundsätzlich sollte eine Druckleitung einschl. der erforderlichen Grabenbreite jederzeit zugänglich sein.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde bislang nicht durchgeführt, da dies aus Sicht des SV-Rauenzell zum jetzigen Zeitpunkt für eine Bauvoranfrage noch nicht notwendig ist.
Der Abstand zur Staatstraße, die Blendwirkung der Flutlichtanlage und die Höhe des Ballfangzaunes ist von der Genehmigungsbehörde und dem Staatlichen Straßenbauamt zu beurteilen.