Jahresrechnung 2014
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Stadtratssitzung, 23.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dann dem Gemeinderat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2014 des Haushalts wird mit Anlagen dem Stadtrat gemäß Art. 102 i.V.m. §§ 77 ff. KommHV-Kameralistik vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2014 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
2014 (Vorjahr)
a) Verwaltungshaushaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 20.439.825,29 €
20.487.498,07 €
b) Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 10.410.206,29 € 10.916.935,19 €
c) Gesamthaushalt: 30.850.031,58 € 31.404.433,26 €
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt beträgt: 3.889.042,26 € 4.775.499,77 €
Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt: 1.557.221,11 € 1.799.178,80 €
Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2014 1.002.452,92 € 1.170.887,05 €
Rechtliche Würdigung
Art. 102 Abs. 2 GO
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung für den Haushalt 2014 der Stadt Herrieden zur Kenntnis. Sie ist dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 08:58 Uhr