Antrag des Gewerbevereins Herrieden 3000 e.V. - Unternehmen und mehr auf Änderung der Öffnungszeiten der verkaufsoffenen Sonntage ab dem Jahr 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Stadtratssitzung, 07.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 06.07.2015 hat der Gewerbeverein Herrieden 3000 e.V. – Unternehmen und mehr, vertreten durch Frau Elisabeth Geßler, den Antrag gestellt, die bisherigen Öffnungszeiten an den verkaufsoffenen Sonntagen in Herrieden von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu ändern. Nachdem Einwendungen der A6 FASHION PLACE GmbH (Outlets An der Autobahn und Am Eichelberg) gegen diesen Antrag vom 06.07.2015 bekannt wurden, ist nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Brandl der Antrag zurückgestellt worden.
Frau Elisabeth Geßler wurde wie folgt verständigt: Erst wenn sich der Gewerbeverein und die A6 FASHION PLACE GmbH hinsichtlich der Öffnungszeiten geeinigt haben, wird der Antrag dem Herrieder Stadtrat vorgelegt.
Eine Einigung zwischen den oben genannten Parteien wurde getroffen, der entsprechende Schriftverkehr liegt der Verwaltung vor. Der Gewerbeverein Herrieden 3000 e.V. – Unternehmen und mehr stellt erneut den Antrag die bisherigen Öffnungszeiten an den verkaufsoffenen Sonntagen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu ändern.
Rechtliche Würdigung
§ 14 Ladenschlussgesetz regelt die Öffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen:
§ 14 Weitere Verkaufssonntage
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden von den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben.
(2) Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
(3) Sonn- und Feiertage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden. In Orten, für die eine Regelung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 getroffen ist (Kur- und Erholungsorte), dürfen Sonn- und Feiertage nach Absatz 1 nur freigegeben werden, soweit die Zahl dieser Tage zusammen mit den nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 freigegebenen Sonn- und Feiertagen 40 nicht übersteigt.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschluss
Der Stadtrat Herrieden beschließt die Änderung der Öffnungszeiten an den verkaufsoffenen Sonntagen von bisher 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr ab dem Jahr 2016. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 09:00 Uhr