Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Herrieden (BGS-WAS) vom 30.09.2004


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Stadtratssitzung, 16.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 16.12.2015 ö 9

Sachverhalt

Aufgrund der unter TOP 8 dargelegten Kalkulation erlässt der Stadtrat folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Herrieden vom 30.09.2004 
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung:

Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004), zuletzt geändert durch Satzung vom 01.01.2007 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 12/2006) wird wie folgt geändert:

1.        § 9 a Abs. 2 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss pro Jahr
Q3         4,0                        45,00 €        
Q3         10                        66,00 €        
Q3         16                                   132,00 €        
Q3         25                          315,00 €.       
       
2.        § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt ab 01.01.2016 1,82 € pro Kubikmeter und ab 01.01.2018 1,89 € pro Kubikmeter des entnommenen Wassers.

3.        § 10 Abs. 4 (Bauwasser) erhält folgende Fassung (neu):
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Wasserbezugsgebühr zuzüglich 50 % der Gebühr nach Absatz 3. Die Mindestberechnungsmenge beträgt 35 m³. Die Bereitstellung der beweglichen Wasserzähler erfolgt nach Aufwand.

4.        § 10 Abs. 5 Installationspauschale
Bei Einbau bzw. turnusgemäßem Wechsel von Abzugsuhren (Gartenwasseruhren, Brunnenwasseruhren, Zisternenwasseruhren, Nachspeisungsuhren etc.) wird eine Pauschale in Höhe von 20,00 € festgesetzt.   
Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.
Herrieden, den 16. Dezember 2015

Stadt Herrieden
Alfons Brandl
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt stehende Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Wasser_Abwasserpreisvergleich2015 (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 09:05 Uhr