Einrichtung einer Fußgängerampel mit Bedarfsanforderung in Höhe des Rathauses (St 2249)


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 15.09.2015 ö 12

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und, basierend auf dem Umfrageergebnis „Stolperstellen finden“ des Behindertenbeirates, beim Staatlichen Bauamt den Antrag auf Einrichtung einer behindertengerechten Querungshilfe im Bereich des Rathauses gestellt. Das Staatl. Bauamt stimmt der Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LZA) mit Bedarfsanforderung (keine Grünphase, also lediglich Gelb- und Rotlicht; die Anlage geht nur auf Bedarf in Betrieb) zu. Die Herstellungskosten sind von der Stadt Herrieden zu tragen, der künftige Unterhalt bleibt beim Staatl. Bauamt. Der genaue Standort wird noch in einer Verkehrsschau festgelegt. Eine städtebauliche Förderung kann für diese Einzelmaßnahme nicht erfolgen. Laut Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken ist dies nur in Form eines Gesamtkonzeptes möglich.

Rechtliche Würdigung

Der Bevölkerung wird die Möglichkeit einer gefahrlosen Querung der Staatsstraße gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 22.500, 00 € brutto.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat nach genauer Standortfestlegung, der Errichtung einer LZA zuzustimmen, um einen behindertengerechten und sicheren Übergang im Bereich der St 2249 Marktplatz/Rathaus/Kirche zu ermöglichen. Der Standort soll zunächst in der ISEK AG beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2018 12:10 Uhr