Straßenbenutzungsvertrag für eine Privatleitung (Wärmeleitung) im OT Höfstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 27.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 14.10.2015 stellt Herr Markus Appold, Seebronn 10, einen Antrag auf Gestattung zur Verlegung einer Fernwärmeleitung mit einem Durchmesser von 111 mm und
zwei Leerohren mit je 50 mm Durchmesser für Steuer- und Stromleitung.
Im Bereich der Straße in Höfstetten ist geplant, vorab Leerrohre zum späteren Einziehen der Fernwärmeleitung zu verlegen, damit die aktuelle Baumaßnahme nicht verzögert wird und somit später die neu asphaltierte Straße beim Verlegen der Fernwärmeleitung nicht mehr geöffnet werden muss.
Die Leitungsverlegung ist geplant auf folgenden Grundstücken der Gemarkung Hohenberg (siehe Plan im Anhang), die im Besitz der Stadt Herrieden sind:
- wassergebundener Flurweg Flst.Nrn. 369 und 365
- Schreinermühlbach Flst. 447
- Ortsdurchfahrt Höfstetten Flst.Nrn. 354, 347
Für die Verlegung einer privaten Wärmeleitung auf städtischem Grund ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich. Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Trassierung wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss
Dem Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Herrn Markus Appold, Höfstetten 10 (Firma Natura GmbH & Co. KG), zur Verlegung einer privaten Fernwärmeleitung von Seebronn nach Höfstetten mit Anschluss der Privateigentümer wird zugestimmt. Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand (pauschal) und die endgültige Entschädigung pro lfdm. sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die vorab geplante Verlegung der Leerrohre in der Ortsdurchfahrt Höfstetten werden im Zuge der jetzigen Baumaßnahme mit verlegt. Die Ausführung zur Verlegung der Wärmeleitung hat durch eine Fachfirma zu erfolgen. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Ausführungspläne (d
igital) der Stadt Herrieden vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2018 12:19 Uhr