Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" mit integriertem Grünordnungsplan, Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Stadtratssitzung, 27.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 40. Stadtratssitzung 27.07.2016 ö 7

Sachverhalt

Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 BauGB i.V. m. § 13 a BauGB. Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Herrieden, nördlich der Ansbacher Straße. Es handelt sich um eine stillgelegte Gewerbefläche, das ehemalige „Colagelände“. Das Gebiet ist umgeben von Wohn- bzw. gemischter Bebauung.

Das Plangebiet besteht aus zwei Geltungsbereichen.
Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist der westliche Teil des Gebiets für den es keinen Bebauungsplan gibt.

Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes hat die Wiedernutzbarkeit der brachliegenden Flächen zum Ziel. Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan im Sinne des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Für den östlichen Bereich des „Colageländes“ gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet ausweist. Dieser Bebauungsplan wird in einem weiteren Verfahren geändert.

Das Gebiet umfasst die Fläche der Grundstücke Flst. – Nrn. 615, 1456/10, 1457/2 und 1667/73, der Gemarkung Herrieden.

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wird vom Ing.-Büro Heller, Herrieden erstellt

Beschluss

a)        Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan – Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB – Ausweisung eines Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO.

b)        Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Es ist möglich, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen. Infolgedessen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden und unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

c)        Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden bekannt zu geben.

d)        Das Ing.-Büro Heller, Herrieden führt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch. Der Durchführungsvertrag ist bis zur Anhörung vorzulegen. Der Vorhabensträger verpflichtet sich, sämtliche anfallende Kosten der Erschließung, Entwässerung, Wasserversorgung und die Planungskosten zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Bebauungsplan20160621 (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 09:22 Uhr