Deckblatt Nr. 29 zum FNP und 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 (jeweils für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße) zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes, Stadt Ansbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 07.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 07.06.2016 ö 6

Sachverhalt

Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße und 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes, Stadt Ansbach

Mit Schreiben vom 04.05.2016, eingegangen am 09.05.2016, teilte das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach mit, dass diese die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 beabsichtigt. Anlass ist die geplante Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes in der Louis-Schmetzer-Straße. Der wirksame Flächennutzungsplan soll parallel durch das Deckblatt Nr. 29 geändert werden.

An der Louis-Schmetzer-Straße plant die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG den Abbruch und die Neuerrichtung der Filiale mit zukünftig ca. 1.483 m² Verkaufsfläche. Die bisher genehmigten 1.292 m² Verkaufsfläche sollen somit um rund 15% erweitert werden. Dazu wurde um Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (großflächiger Einzelhandel) gemäß § 11 BauNVO gebeten.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich „gemischte Bauflächen“ dar. Der aus dem Jahr 2003 stammende Bebauungsplan „Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5“ setzt ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest.

Der Planentwurf umfasst das Flst. 773/3, Gemarkung Ansbach, mit ca. 8.970 m². Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel i.S.v. § 11 BauNVO. Festgesetzt werden neben 1.500 m² maximaler Verkaufsfläche eine Grundflächenzahl von 0,8, eine maximale Wandhöhe von 10,0 m und eine Dachneigung von 0° bis 15°. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Darstellung Sonderbaufläche Einzelhandel erfolgt parallel zur Bebauungsplanänderung. Das geplante Vorhaben liegt im Versorgungsbereich B14-West. Durch die bestehenden Standorte wird zumindest rechnerisch eine ausreichende Versorgung im periodischen Bereich erreicht. Die Produktbreite muss jedoch durch angrenzende Teilbereiche geleistet werden. Hinsichtlich der Versorgung ist eine enge Verzahnung mit dem Bereich der Innenstadt gegeben. Die zu überplanende Fläche liegt weiterhin im Ergänzungsbereich Nahversorgung Südwest, darin vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

-        Ergänzung des vorhandenen Sortimentsangebotes
-        Keine Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente, nur Sortimente aus der Sortimentsliste Ergänzungsbereich Nahversorgung
-        Mögliche Erweiterung der vorhandenen Standorte um max. 15%.

Die geplante Neuerrichtung der Lidl-Filiale würde mit einem Zuwachs um ca. 15% Verkaufsfläche im Rahmen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Ansbach liegen.

Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung des Bebauungsplanes) der Stadt Ansbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2017 11:13 Uhr