Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 "Schrotfeld" - Billigung des Bebauungsplanentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Stadtratssitzung, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus sollen in diesem Zuge großflächige Grünflächen zur Gliederung des Wohngebiets geschaffen werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fuß- und Radwege im Plangebiet sowie an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.
Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wird ein Teilbereich des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Flst Nrn. 682/1, 683/2) erneut überplant. Sämtliche Festsetzungen, welche in diesem Teilbereich gelten, werden durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) wurden mit einzelnen TöB Abstimmungsgespräche geführt und ein Workshop mit dem Stadtrat durchgeführt, in dem u.a. Fragestellungen zur Erschließung und Größe des Plangebiets diskutiert wurden. In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken wurde vereinbart, dass in Hinsicht des Bedarfsnachweises der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur zur Hälfte entwickelt wird. Demnach umfasst der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ zum Entwurfsstand nunmehr 7,2 ha. In der Sitzung vom 07.10.2020 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ behandelt und abgewogen. Anschließend wurde die verkehrliche Erschließungsstruktur erarbeitet und unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse, der schalltechnischen Untersuchung und des Geruchsgutachtens der vorliegende Bebauungsplanentwurf erstellt. 
Außerdem fand eine Bürgerversammlung und eine Stadtratsklausur zum Thema statt.

Über folgende Einzelfragen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. April 2021 bereits beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst: 
  • KiTa Standort: Die Fläche der Variante B/C soll als Potenzialfläche für eine KiTa im B-Plan als eine weitere Option neben Mehrfamilienhäusern festgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: 18 : 1
  • Der Straßenquerschnitt der Verbindungsstraße E soll 5 Meter betragen. An der Engstelle wird die Fahrbahnbreite auf 3 Meter reduziert. Die Verengung soll baulich so gestaltet werden, dass die Feuerwehr problemlos diese Straße nutzen kann. Abstimmungsergebnis: 16 : 3
  • Baudichte, Regelung der Geschosse: 
    • Im westlichen dunkelblauen Gebiet soll eine maximale Geschossigkeit von 3 Vollgeschossen + 1 Staffelgeschoss festgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: 17 : 2
    • Im östlichen dunkelblauen Gebiet soll eine maximale Geschossigkeit von 3 Vollgeschossen festgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: 18 : 1
    • In den hellblauen Gebieten sollen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser möglich sein. Abstimmungsergebnis: 19 : 0
    • Für den grünen und orangen Bereich wird keine Dachform festgesetzt. Abstimmungsergebnis: 17 : 2
  • Fußwegverbindung innerhalb des Baugebietes. Abstimmungsergebnis: 19 : 0

In derselben Sitzung wurde beschlossen, dass auf Grundlage des in der Sitzung vorgestellten und modifizierten städtebaulichen Konzeptes der Entwurf des BBP Nr. 15.4 "Schrotfeld" mit dem verkleinerten Geltungsbereich erarbeitet werden soll. Das vorgestellte und modifizierte städtebauliche Konzept beinhaltete auch die Breiten der unterschiedlichen Straßen. 




Im Vorfeld der Sitzung wurden die Faktionen gebeten, die Punkte, die aus Ihrer Sicht noch klärungsbedürftig sind, einzureichen:

Klärungsbedürftige Aspekte aus Sicht der CSU:
Straßenbreiten: die beiden mit 4,2 m
ausgezeichneten Straßen auf 5 m
verbreitern wegen Begegnungsverkehr.
Die Straßenbreite der Sammelstraße wurde mit
einem Verkehrsplaner abgestimmt und von
einem Erschließungsplaner geprüft. Gemäß
deren Aussagen sind die vorgesehenen
Straßenbreiten angemessen.
In der SR am 14.04.2021 wurden die Straßenbreiten bereits in der geplanten Breite
beschlossen.
Der Antrag auf Verbreiterung der Straßen wurde abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: 10:10
Somit ist der Antrag abgelehnt, es bleibt bei 4,2 m.

Gebäudelängen: Sind in WA5 bis 50 m
zulässig, dass erscheint uns sehr lang.
In der offenen Bauweise sind gemäß § 22 Abs.
2 BauNVO Gebäudelängen bis 50 m zulässig.
Die offene Bauweise wurde gewählt, um eine
flexible Anordnung der Gebäude zu ermöglichen.
Es bleibt bei der Festsetzung. Die Einflussnahme der Stadt Herrieden auf die Gestaltung wird über einen Investorenwettbewerb geregelt.

S3: Hecken bis 2 m Höhe zulassen, keine
Bepflanzungsvorgabe bei der Art der
Sträucher oder Bäume.
Erhöhung der Maximalhöhe von
Einfriedungshecken wäre denkbar (Schrotfeld 3:
1,8 m) -> Abstimmung!
Vorgaben bzgl. der zu pflanzenden Baum- und
Straucharten sind Standardinhalt von B-Plänen;
ein Verzicht darauf ist nicht sinnvoll und würde
zu negativen Stellungnahmen der UNB führen.
Über die Höhe der Hecken wurde abgestimmt. Hecken soll bis 2 m Höhe zugelassen werden. Die Art der Bepflanzung soll so belassen werden.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Hinweis: Art. 57 BayBO.



S5: Verpflichtung für Photovoltaik ergänzen 
Da im Nachgang ein Energiekonzept erstellt
werden soll und die Art der Energieversorgung
noch nicht feststeht wird eine verpflichtende
Errichtung von PV-Anlagen nicht als zielführend
gesehen.
Grundsätzlich kann eine Regelung zu PV
Anlagen auch im privatrechtlichen Vertrag
erfolgen.
Fraktion Grüne – Anregung

Bürgerforum - Anregung
Schaffung eines Bonussystems für energiesparende Bauweise.
Schaffung Förderprogramm 4.0 für PV-Anlagen
S11: Zisternen, muss statt soll, gilt ebenso
für Photovoltaik und -thermie.
Zisternen dürfen nicht verpflichtend festgesetzt
werden, dazu gibt es Präzedenzurteile.
Regelung im privatrechtlichen Vertrag.
Ergänzen:
• Keine Steingärten
• Anliegerstraßen bleiben im städtischen
Besitz
• Uns fehlt noch ein Energiekonzept für das komplette Quartier.
Bereits in der BayBO und zusätzlich nochmal
detailliert in der Festsetzung Nr. 12.1 geregelt
Ja, die Anliegerstraßen bleiben im städtischen
Besitz
Ein Energiekonzept wird im Nachgang an das
Bebauungsplanverfahren erstellt.

Klärungsbedürftige Aspekte aus Sicht der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
Aussagen zu verkehrlichen Auswirkungen
sollten noch in der Begründung ergänzt
werden (z.B. erwartetes Verkehrsaufkommen, erwartete Belastung innerhalb und außerhalb des Plangebietes)
Da die Verkehrszählung noch nicht beendet ist,
kann noch keine begründete Aussage zu den
verkehrlichen Aussagen getroffen werden. Eine
überschlägige Einschätzung des zu erwartenden
Verkehrsaufkommens wird in der Begründung
hinzugefügt.
Wenn das Verkehrskonzept vorliegt, sollen die verkehrlichen Maßnahmen gemeinsam betrachtet werden.

Festsetzung von Radabstellanlagen im
Bereich der Mehrfamilienhäuser (WA 4+5)
Festsetzungsvorschlag:
Im WA 4 und WA 5 ist pro Wohneinheit ein
Radstellplatz nachzuweisen.
Mit dem Festsetzungsvorschlag besteht Einverständnis auch im Hinblick, dass die Stadt Herrieden eine radfreundliche Kommune ist.

Gestaltung des öffentlichen Grünzuges mit Naturschutzelementen, Spielgeräten und Obstbäumen (Vorschlag: gemeinsames Konzept mit den Bürger/-innen entwickeln)
Gestaltung des öffentlichen Grünzugs kann in
Form eines gemeinschaftlichen Konzepts im
Nachgang an das Bebauungsplanverfahren
erfolgen, gerne in Zusammenarbeit mit den
Bürgern. Flächen, die nur dem
Naturschutz dienen, funktionieren allerdings in
Grünanlagen, die vorwiegend der Erholung
dienen, nur mit Einfriedungen und
Betretungsverboten.
Festsetzung 5.3. und 5.4: 
Sind Hecken jeweils auf 1,50 m begrenzt oder nur in Sichtbereichen von Ausfahrten?
Für alle Hecken, die als Einfriedungen zur
öffentlichen Verkehrsfläche oder zu öffentlichen
Grünflächen dienen. Anheben der Maximalhöhe
wäre denkbar (s.o.).
Hier siehe Abstimmung über die Höhe der Hecken.

Festsetzung 12.3: standortgerechten und
heimischen Laubbaum ergänzen
Es gilt – wie für alle festgesetzten Pflanzpflichten – die Artenliste in der Begründung. Darin sind aus Gründen der Klimaanpassung auch einige nicht heimische Arten enthalten, was fachlich heute auch erforderlich ist (vgl. die Diskussion zu stadtklimaangepassten Baumarten in der Sitzung zum Vorentwurf).
Festsetzung 12.9: ein Baum pro angefangene 450 m² Grundstücksfläche
erscheint uns sehr wenig – wäre es ggf.
möglich die Anzahl der Bäume je m²
Grundstücksfläche zu erhöhen oder
alternativ das Angebot zu machen, dass
Grundstückseigentümer die
Baumpatenschaft für einen öffentlichen
Baum im Straßenraum übernehmen
können?
Ein Baum pro angefangene 450 m²
Grundstücksfläche ist relativ viel, da die
bebauten und versiegelten Grundstücksteile
nicht herausgerechnet werden. Zum Vergleich
Schrotfeld 3: ein Baum pro angefangene 600 m²
Grundstücksfläche, mindestens jedoch 1 Baum
pro Grundstück. Hier wurde auf letzteres
verzichtet, da es mehrere kleine
Reihenhausgrundstücke gibt.


Klärungsbedürftige Aspekte aus Sicht der Fraktion Fortschrittliche Bürger:
Warum wird bei der Prognose der
Wohnfläche von einer Steigerung der
Wohnfläche pro qm pro Person in der
Zukunft ausgegangen?
Mit dem Wandel der Lebensstile und einer
einhergehenden Erhöhung von
Singlehaushalten wird die Wohnfläche pro Kopf
in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Laut
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung wird bundesweit eine Zunahme
der Wohnfläche pro Kopf von jährlich ca.
0,27 m² 1 und ca. 0,4 m² prognostiziert. Bei der
Berechnung des künftigen Wohnflächenbedarfs
von Herrieden wird von einem Anstieg
der Wohnfläche pro Kopf von 0,27 m² pro Jahr
ausgegangen. Aufgrund der bereits überdurch-
schnittlichen Pro-Kopf-Wohnfläche und der
raumstrukturellen Lage im ländlichen Raum
stellt dieser Wert eine realistische Größe dar.
Wir sollten noch einen Hinweis zur
Entwicklung des Verkehrs durch die
Bebauung Schrotfeld aufnehmen.
Da die Verkehrszählung noch nicht beendet ist,
kann noch keine begründete Aussage zu den
verkehrlichen Aussagen getroffen werden. Eine
überschlägige Einschätzung des zu erwartenden
Verkehrsaufkommens wird in der Begründung
hinzugefügt.
Eine Verkehrszählung wird nach Bebauung Schrotfeld 15.4 nochmals durchgeführt.


Klärungsbedürftige Aspekte aus Sicht der Fraktion Freie Wähler:
Verkehrsbelastung durch das Schrotfeld
(neu und insgesamt), auch für Anrainer
außerhalb des neuen Bebauungsplanes
Da die Verkehrszählung noch nicht beendet ist,
kann noch keine begründete Aussage zu den
verkehrlichen Aussagen getroffen werden. Eine überschlägige Einschätzung des zu erwartenden
Verkehrsaufkommens wird in der Begründung
hinzugefügt.
Sicherstellung von ausreichend Parkraum durch Rückversetzung der Garagen bei EFH und DHH um min. 5 Meter von der Grundstücksgrenze (Ausnahme: Carport mit dahinterliegender Garage)

Festsetzungsvorschlag:
Im WA 1 und WA 2 ist vor Garagen ein zur
Verkehrsfläche nicht einzufriedender Stauraum
von mindestens 5,00 m und vor Carports von
3,00 m (überdachte Stellplätze) freizuhalten.
Dies gilt nicht bei Garagen und Carports
(überdachte Stellplätze) in die seitlich von
der Verkehrsfläche eingefahren.
Über den Festsetzungsvorschlag wurde abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: 20:0

Sichtschutz sollte bis 2,50 Meter erlaubt
sein
In den textlichen Festsetzungen sind keine
Regelungen zu Sichtschutzzäunen enthalten.
Diese sind gemäß Art. 57 Nr. 7 BayBO bis zu
einer Höhe von 2 m zulässig. Von einer Höhe
von 2,5 m ist aus gestalterischen Gründen
abzusehen.
Falls es um Hecken zur Einfriedung geht – s.o.
Hier erfolgte keine Abstimmung. Sichtschutz gemäß Art. 57 Nr. 7 BayBO

Wir halten die Straßen nach wie vor für zu eng und den öffentlichen Parkraum für zu gering
Die Straßenbreiten wurden mit einem
Verkehrsplaner abgestimmt und von einem
Erschließungsplaner geprüft. Gemäß deren
Aussagen sind die vorgesehenen
Straßenbreiten angemessen.
Mit Vorsehen von Parkstreifen entlang der
Haupterschließungsstraße (beidseitig) und
Sammelstraße (einseitig) sowie vereinzelten
Stellplätzen in der Wohnstraße ist ausreichend
Kapazität für Besucherstellplätze im öffentlichen
Raum eingeplant.
Die Straßenbreiten wurden in der vergangenen Sitzung beschlossen.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen: 
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 01.07.2021
  • Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung 09.07.2021 - 09.08.2021
Abwägung voraussichtlich im Oktober 2021

Diskussionsverlauf

Die Festsetzungen hinsichtlich der Ausführung von verschiedenen Garagendächern wurde ausführlich diskutiert.

Beschluss

a)        Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Modifizierungen samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.06.2021 mit dem verkleinerten Geltungsbereich (7,2 ha).
b)        Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
c)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. 
d)        Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
BBP 15.4 Schrotfeld_Begr_ENTWURF_20210906 (.pdf)
BBP Schrotfeld 15.4_PLAN_ENTW_202100609 (.pdf)
VBBP Schrotfeld 15.4_PLAN_ENTW_201014_Erschließung E_mK (002) (.pdf)

Datenstand vom 08.07.2021 08:18 Uhr