Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2015
Daten angezeigt aus Sitzung: 51. Stadtratssitzung, 22.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 51. Stadtratssitzung | 22.03.2017 | ö | 6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2015 die Entlastung
des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat.
Rechtliche Würdigung
Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.
Beschluss
Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2015 Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Brandl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 07.04.2017 10:41 Uhr