Satzungsbeschluss 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Stadtratssitzung, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 67. Stadtratssitzung 12.04.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Herrieden hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ – Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.

Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Gewerbegebietsflächen im nördlichen Teil des Planungsgebietes.
Durch die Vergrößerung der Gewerbegebietsfläche wird dem Flst. 615/2, Gemarkung Herrieden, eine größere Fläche zugwiesen. Die entstehende Fläche wird als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) ausgewiesen.
Das eingeschränkte Gewerbegebiet ist auf den Flurnummern 615/5 (teilw.), 615/6 (teilw.) und 615/7 (teilw.) alle Gemarkung Herrieden, geplant umfasst eine Fläche von rund 340 m².

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ bezieht sich ausschließlich auf die Ausweisung der eingeschränkten Gewerbegebietsflächen und die Festsetzungen von Garagenhöfen angrenzend an das Gewerbegebiet. Alle anderen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" lag in der Zeit vom 16.02.2018 bis 19.03.2018 öffentlich bei der Stadt Herrieden aus.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Es wurden 22 Behörden/TÖB mit Brief vom 12.02.2018 angeschrieben und gebeten sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 6 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

  1. Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.02.2018 – 19.03.2018 ging keine Stellungnahme von Seiten der Bürger ein.

Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit seinem zeichnerischen und textlichen Teil. Die Stellungnahmen und Abwägungen sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage) zu.

  1. Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" - Bebauungsplan der Innenentwicklung mit Begründung (jeweils in der Fassung vom 12 .04.2018) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt und im Internet ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung B-Plan Nr. 17 (.pdf)
Bebauungsplan Nr. 17 (.pdf)
Begründung B-Plan Nr. 17 (.pdf)

Datenstand vom 17.05.2018 09:15 Uhr