Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Abbruch und den Wiederaufbau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, Garagen, Stellplätzen und Fahrradabstellplatzüberdachung von Huong Jasmin und Florian Buckel auf Flst. 1935/2, Gemarkung Herrieden, Ansbacher Straße 44.



Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich an der Ansbacher Straße.
Die ursprüngliche Nutzung des Grundstückes durch Wohnen und Gewerbe (Natursteinbetrieb) ist einem Mischgebiet zuzuordnen. Dem entsprechend wäre eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 (0,8) bzw. Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 zulässig. Das derzeitige Erscheinungsbild der umliegenden Bebauung weist nur Wohnbebauung aus und somit ist nach BauNVO von einem Allgemeinen Wohngebiet auszugehen. Dann ist eine GRZ von 0,4 (0,6) und eine GFZ  1,2 anzusetzen. Das vorgesehene Bauvorhaben weist eine GRZ von 0,45 (0,61) und eine GFZ von 1,00 aus. Nach BauNVO §19 Abs. 4 können Überschreitungen in geringfügigen Ausmaß zugelassen werden.   

Diskussionsverlauf

Die Erneuerung des Kanals muss mit der Stadt abgestimmt werden. Die Kosten hierfür müssen in den Haushaltsplan 2022 eingestellt werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
BA_01 Lageplan_11 (.pdf)
BA_02 Abstandsflächen_12 (.pdf)
BA_03 Grundrisse_13 (.pdf)
BA_04 Schnitt_Ansichten_14 (.pdf)
BA_05 Entwässerungsflächen_15 (.pdf)

Datenstand vom 06.10.2021 09:42 Uhr