Vorberatung zum Umbau des Knotenpunktes Nürnberger Straße/Ansbacher Straße/St2248


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 45. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 07.05.2024 ö 6

Sachverhalt

Bereits 2015 gab es erste Beratungen zu einem möglichen Kreisverkehr an der Schernberger Kreuzung. Im Juli 2015 stellte Ratsmitglied Max Heller hierzu eine Anfrage im BUL-Ausschuss und verwies auf die Fördermöglichkeiten über das Sonderbaulastprogramm. 
Im August 2015 stimmte daraufhin das Ing.-Büro Heller eine mögliche Planung mit der Regierung von Mittelfranken und dem Staatlichen Bauamt ab. Im August 2016 wiederholte Max Heller in nicht-öffentlicher Sitzung seine Anfrage, woraufhin Bürgermeister Brandl erklärte, dass vorerst kein Kreisverkehr geplant sei. In der BUL-Sitzung im Februar 2016 wurde schließlich über den Kreisverkehr beraten:
„Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller, Schernberg, stellt die Möglichkeit eines Kreisverkehres bei Schernberg sowie die finanziellen Auswirkungen vor. 
Es wurde bereits ein erstes Gespräch mit der Regierung von Mittelfranken zur Förderung dieser Baumaßnahme geführt. Laut Herrn Gurko und Frau Wolf-Fuchs, Regierung von Mittelfranken, gibt es aus fachlicher sowie technischer Sicht keine Bedenken zur Umsetzung eines Kreisverkehrs bei Schernberg. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2018 geplant.“

Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur grundsätzlichen Planung eines Kreisverkehrs bei Schernberg. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit dem Staatlichen Bauamt die weiteren Schritte abzuklären.“

Diesem Beschluss folgte der Stadtrat in seiner Sitzung im März 2016. Laut Sitzungsunterlagen sollte die Umsetzung der Baumaßnahme für 2018 geplant werden. Allerdings wurde dieses Projekt seinerzeit dann nicht weiterverfolgt. 
Ab 2020 wurde das Projekt wieder konkreter forciert. Auf Grund der möglichen Förderung im Sonderbaulastprogramm und auch wegen der Empfehlung des Verkehrsplaners Herrn Ulzhöfer wurde die Realisierung des Kreisverkehres wieder weiterverfolgt. Im Verkehrskonzept der Stadt Herrieden wird unter anderem als mittelfristige Maßnahme, der Umbau des Kontenpunktes, Nürnberger Straße/Ansbacher Straße/St2248 in einen Kreisverkehr vorgeschlagen.
In der Oktobersitzung des Stadtrates 2021 wurde das Projekt erneut zur Beratung vorgelegt. Der Stadtrat stimmte der Umsetzung eines Kreisverkehres vorbehaltlich einer Förderzusage zu und beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag fristgerecht einzureichen.
Dieser Förderantrag wurde jedoch negativ beschieden. In der BV-Sitzung vom Februar 2023 wurde der Bescheid offiziell bekanntgegeben. 

Zwischenzeitlich wurde der Umbau des Knotenumbaus im Zuge der Bebauungsplanänderung des B-Planes Nr. 7 „Burgerfeld“ in die Planung mit aufgenommen.

Die Behördenbeteiligung des Bauleitplanverfahren wurde durchgeführt, unter anderem wurde auch das Staatliche Bauamt als betroffene Behörde beteiligt.

Die Stellungnahme zu dem Knotenpunktsumbau lautet wie folgt:

„Für die Anbindung der Stadtstraße „Am Wasserturm" an die St 2248 wird die Knotenpunktsform eines Kreisverkehrs im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Da unter den aktuellen Verkehrsbedingungen, die bestehende Kreuzung keinen Unfallschwerpunkt darstellt und verkehrlich keine Defizite aufweist, sieht das Staatliche Bauamt Ansbach keine Veranlassung zum Umbau der bestehenden Kreuzung. Mangels des Nachweises der Notwendigkeit kann dem Kreuzungsumbau in der vorgelegten Form nicht zugestimmt werden. Eine Kostenbeteiligung, des Straßenbaulastträger der Staatstraße 2248 kann somit nicht in Aussicht gestellt werden.“

Der Bau des Kreisverkehrs kann unter folgenden Voraussetzungen umgesetzt werden:

„Der Knotenpunktsumbau, an der St 2248, Einmündung „Am Wasserturm" und „Nürnbergerstraße" zum Kreisverkehr ist im Detail mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach abzustimmen. Vor weiteren Abstimmungen ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und dem Staatlichen Bauamt Ansbach abzuschließen, die den Bau, die Kostentragung sowie die Ablösekosten regelt. Die gesamten Kosten für diese Maßnahme sind von der Stadt Herrieden zu tragen.“

Für das geplante Vorhaben wurde ein Verkehrsgutachten vom Büro Ulzhöfer erstellt. Es ist im RIS eingestellt. Die bestehenden Straßen sind für die Erschließung des Einzelhandelszentrums demnach ausreichend leistungsfähig. Alle betrachteten Straßenabschnitte können die prognostizierten Verkehrsstärken der Gesamtprognose 2040 gemäß RASt 06 verkehrsverträglich aufnehmen. Aufgrund der bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastung ist ein Rückstau auf die Staatsstraße nicht zu erwarten.

Diskussionsverlauf

Beide Kreisverkehre sollen weiterverfolgt werden. Ein Kreisverkehr nördlich der Kreuzung zur Erschließung des Gewerbegebietes „Sandfeld“ und des gegenüberliegenden Gewerbegebietes wird nach Ansicht des Gremiums unabhängig, vom aktuell diskutierten Kreisverkehr, dennoch für erforderlich betrachtet. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, bei der weiteren Verfolgung des Bebauungsplans an der Realisierung des Kreisverkehrs festzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
240308 Verkehrsgutachten Ulzhöfer ergänzt (.pdf)

Datenstand vom 26.06.2024 10:21 Uhr