Datum: 22.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gabrielihaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 23.02.2017 und vom 08.03.2017
3 Bekanntgaben
4 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vorstellung aktueller Werkplanungsstand DEFGHI (Bundesförderteil)
5 Feststellung der Jahresrechnung 2015
6 Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2015
7 Haushalt 2017
8 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld", Herrieden
9 Neuaufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" mit integriertem Grünordnungsplan, Herrieden
10 Anschaffung Microsoft Office 2016 Standard Lizenzen
11 Marketing für Märkte, die Unternehmer und die Stadt Herrieden - Projekt im Rahmen des Projektfonds
12 Antrag auf Erhöhung Verfügungsmittel für Tourismusstelle Decima
13 Zuschussantrag der FFW Heuberg - Anschaffung eines Beamers mit Zubehör für den Schulungsraum der FFW in Stegbruck
14 Ausbau Ortsdurchfahrt Elbersroth, 2. BA, Stichstraße zu den Anwesen Weinberger Straße 4 u. 6 - Vorstellung der Planung
15 Tekturplan für die zweite Montagehalle
16 Neugewählte Feuerwehrkommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat
17 Zuschussantrag des Reit- und Fahrvereins Herrieden 1980 e.V. - Zubehör für das Pferd der Voltigiergruppe
18 Kinderbetreuung in Herrieden
19 Ferienbetreuung in den Sommerferien 2017
20 Anfragen
20.1 Anfrage von Jürgen Leis - Verkehrsunfall in Birkach
21 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Reum von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Pludra und Frau Heppel, Büro Bau Consult Hermsdorf, Herrn Heller, Ing.-Büro Heller, sowie 16 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 23.02.2017 und vom 08.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 23.02.2017 und vom 08.03.2017 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, sind die Protokolle genehmigt.

Dokumente
Download Protokoll SR 08032017.pdf
Download SR Protokoll 23022017.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 3

Sachverhalt

Es liegt keine Bekanntgabe vor.

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4. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vorstellung aktueller Werkplanungsstand DEFGHI (Bundesförderteil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 4

Sachverhalt

Der planende Architekt Herr Pludra vom Büro Bau-Consult Hermsdorf stellt den aktuellen S tand der Werkplanung vor.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Werkplanung auf Basis des vorgestellten Planstandes abzuschließen und die Ausschreibungen voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Dieter Bunsen trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 14.09.2016 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2015 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Das Gremium hat hierzu insgesamt sieben Sitzungen abgehalten.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • Wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.

Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 16.02.2017 aufgezeigt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, erläutert den Abschlussbericht. Die Haushaltsrechnung 2015 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):

  1. Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben*        20.016.644,48 €   (20.439.825,29 €)
  2. Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben*          7.631.643,98 €   (10.410.206,29 €)
  3. Gesamthaushalt                                27.648.288,46 €   (30.850.031,58 €)

(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)        

Rechtliche Würdigung

Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2015 festzustellen.

  1. Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2015.
  2. Der Stadtrat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
  3. Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2015 mit allen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2015 die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2015 Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Brandl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Haushalt 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 7

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2017 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 02.11., 07.12.2016, 18.01., 07.02., 23.02. und 22.03.2017 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurde der komplette Haushalt in das Ratsinformationssystem eingestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2017 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Bürgermeister Brandl verliest seine Haushaltsrede, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.

Der Erste Bürgermeister erläutert den Haushalt 2017.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamthaushaltsvolumen: 30.905.430 € (Vorjahr: 27.693.955 €)

Beschluss

Der Haushalt der Stadt Herrieden für das Jahr 2017 wurde im Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat besprochen.
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen:

Haushaltssatzung


der Stadt Herrieden


Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                         20.150.560 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                          10.754.870 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf    
                                                                    2.863.290 € 

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)       365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                         365 %

  1. Gewerbesteuer                                                          305 %




§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                                                    1.500.000 €

festgesetzt.


§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2016 - 2020 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2017.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.


Herrieden, den
Stadt Herrieden


Brandl
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Brandl war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Download Haushaltsrede 2017.pdf

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8. 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld", Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 8

Sachverhalt

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ Herrieden
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“, Herrieden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet die Herausnahme des Flurstückes 615/1, Gemarkung Herrieden aus dem Geltungsbereich, das derzeit unbebaut ist. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.
Herr Heller, Ing.-Büro Heller, erläutert die Änderung des Bebauungsplanes.

Rechtliche Würdigung

Die Herausnahme des Flst. 615/1 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ ist erforderlich, um es im Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ überplanen zu können.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Stadt Herrieden entstehen keine Kosten.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“.

b)        Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Es ist möglich, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen. Infolgedessen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden und unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

c)        Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden bekannt zu geben. Diese findet in der Zeit vom 30.03.2017 bis 02.05.2017 statt.

d)        Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, führt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch. Der Durchführungsvertrag ist bis zur Anhörung vorzulegen. Der Vorhabensträger verpflichtet sich, sämtliche anfallende Kosten der Erschließung und die Planungskosten zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bebauungsplan1003_Änderung Burgerfeld.pdf

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9. Neuaufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" mit integriertem Grünordnungsplan, Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 9

Sachverhalt

Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 BauGB i.V. m. § 13 a BauGB. Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Herrieden, nördlich der Ansbacher Straße. Es handelt sich um eine stillgelegte Gewerbefläche, das ehemalige „Colagelände“. Das Gebiet ist umgeben von Wohn- bzw. gemischter Bebauung.
Hier ist es nunmehr erforderlich einen neuen Beschluss herbeizuführen, da der Geltungsbereich mit dem Flst. 615/1, Gemarkung Herrieden erweitert wurde. Der erste Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung am 27.07.2016 gefasst.
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes hat die Wiedernutzbarkeit der brachliegenden Flächen zum Ziel. Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan im Sinne des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Das Gebiet umfasst die Fläche der Grundstücke Flst.Nrn. 615, 615/1, 1456/10, 1457/2 und 1667/73, Gemarkung Herrieden.
Herr Heller, Ing.-Büro Heller, stellt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan dem Stadtrat vor.
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wird vom Ing.-Büro Heller, Herrieden erstellt.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Finanzielle Auswirkungen

Für die Stadt Herrieden entstehen keine Kosten.

Beschluss

a)        Der Stadtrat beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan – Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB – Ausweisung eines Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO.

b)        Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Es ist möglich, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen. Infolgedessen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden und unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

c)        Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden bekannt zu geben. Diese findet in der Zeit vom 30.03. bis 02.05.2017 statt.

d)        Das Ing.-Büro Heller, Herrieden führt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch. Der Durchführungsvertrag ist bis zur Anhörung vorzulegen. Der Vorhabensträger verpflichtet sich, sämtliche anfallende Kosten der Erschließung und die Planungskosten zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bebauungsplan1003aktuell.pdf

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10. Anschaffung Microsoft Office 2016 Standard Lizenzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 10

Sachverhalt

Die Verwaltung beabsichtigt, das überalterte Microsoft Office 2007 zu ersetzen und dafür die Lizenzen für Microsoft Office 2016 Standard anzuschaffen. Unter anderem ist es geplant, Verwaltungsmitarbeiter im Office Bereich zu schulen. Dies wird allerdings für die alte Office 2007 Version nicht mehr angeboten.
Insgesamt werden 40 Lizenzen benötigt. Pro Lizenz wird eine Gebühr von ca. 300,00 € brutto fällig (12.000 € brutto). Inklusive der Installationskosten muss mit Gesamtkosten von ca. 15.000 € brutto gerechnet werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 0600.9350: ca. 15.000,00 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung der Microsoft Office Lizenzen wie oben angegeben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied, Aurelia Pelka, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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11. Marketing für Märkte, die Unternehmer und die Stadt Herrieden - Projekt im Rahmen des Projektfonds

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 11

Sachverhalt

Citymanager Markus Jocher übermittelte folgenden Sachverhalt:

„Marketing für Märkte
Projekt im Rahmen ISEK - Projektfonds
Ausgangssituation:
Im Rahmen des ISEK Förderprogramms plant der Gewerbeverein Herrieden 3000 im Bereich „nichtinvestive Projekte“ das Projekt „Marketing für Märkte“ umzusetzen. Im Projektfonds dürfen nichtinvestive Maßnahmen in der Gesamtsumme die investiven und investitionsvorbereitenden Maßnahmen nicht überschreiten.
Ziel des Förderprogramms ist es unter anderem, Projekte von privaten Organisationen mittels der Verdoppelung der Mittel in der Innenstadt (= Sanierungsgebiet) zu fördern. 50 % der Mittel müssen private Mittel sein (siehe Projektfondsrichtlinien für Herrieden). Dabei kann es sich um Mitgliedsbeiträge, um Sponsorenbeträge, Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren usw. handeln.
Im vorliegenden Projekt stehen Vereinsgelder und sogenannte Teilnahmebeträge von Unternehmen zur Verfügung. Öffentliche Einlagen zählen nicht dazu. Das Projekt wurde im Rahmen des Projektfonds 2017 mit 12.000 € beziffert.
Der Gewerbeverein organisiert eine Reihe von Veranstaltungen, wie beispielsweise verkaufsoffene Sonntage oder die Aktionen zu Weihnachten. Gemeinsam mit dem Stadtmarketing Herrieden plant man jetzt das aktuelle Werbekonzept zu überarbeiten und zu optimieren. Geplant sind im Rahmen des sogenannten „Multichannel-Marketing“ nicht nur Printmedien, sondern auch Radio, Internet und soziale Netzwerke mit einander verknüpft zur Bewerbung und Vermarktung der Veranstaltungen einzusetzen. Ziel ist es nicht nur, die Inhalte der Veranstaltungen zu transportieren sondern ebenso die Attraktivität der Innenstadt Herriedens weiter zu steigern. Ziel ist es ebenso, Besucherzahlen, Frequenz und in letzter Konsequenz den Umsatz der Unternehmen zu steigern. Entscheidend ist aber auch, das Image der Stadt als „Aktivstadt an der Altmühl“ langfristig positiv weiter zu entwickeln und qualitative Aspekte wie gute Erreichbarkeit, ausreichend Parkplätze, einem hohen Grad an Kundenfreundlichkeit, Service, Qualität und Kreativität damit zu verknüpfen.
Umsetzung:
In einem ersten Schritt soll 2017 gemeinsam mit der Stadt das Marketing mittels Radio in einem sogenannten „Radiomodul“ entwickelt und umgesetzt werden. Partner ist der Regionalsender „Radio 8“. Um den ISEK - Förderrichtlinien genüge zu leisten ist in das geplante Budget die Hälfte der notwendigen Mittel von privater Seite einzubringen. Der Gewerbeverein als Träger des Projektes sucht dazu Partnerunternehmen, die sich anteilsmäßig am Budget beteiligen. Er selbst übernimmt ebenfalls einen Anteil am Budget. Dieser sogenannte „private Anteil“ an der Finanzierung des Projektes wird durch ISEK - Fördermittel (Ziele siehe Projektfondsrichtlinien) in gleicher Höhe verdoppelt. Das Konzept sieht vor, dass die Partnerunternehmen Veranstaltungswerbung und Eigenwerbung kombinieren (Synergien durch gemeinsames Marketing). Um die Reichweite des Projektes von Veranstaltungs- und Imagewerbung für die Innenstadt zu vergrößern, übernimmt die Stadt Herrieden mit eigenen Mittel einen weiteren Anteil aus dem gesamten Radio 8 - Werbekonzept, das gemeinsam entwickelt werden soll. Verein, Unternehmen und Stadt erarbeiten gemeinsam mit Unterstützung des Partners „Radio 8“ die Inhalte für das Konzept. Damit sind Durchgängigkeit und Wiedererkennung des Konzeptes „Marketing für Märkte“ gewährleistet.
Kosten:
Projektkosten „Marketing für Herrieden“ im Rahmen des Projektfonds 2017 (geplant):
Herrieden 3000: 12.000 €
- Eigenanteil (private Mittel): 6.000 € (Verein 2.000 €, Partnerunternehmen je 1.000 €)
- Förderanteil (öffentliche Mittel): 6.000 € (Regierung von Mittelfranken 60% = 3.600 € und Stadt Herrieden 40% = 2.400€)
Da das von Radio 8 angebotene Marketingkonzept Kosten in Höhe von 18.000 € vorsieht, plant die Stadt Herrieden eigene hochwertige Produkte wie das Freibad im Rahmen der Gesamtstrategie zu bewerben. Die anteiligen Kosten belaufen sich auf 6.000 €. Diese Mittel sind im Haushalt eingestellt und sollen mittels eines Beschlusses des Stadtrates freigegeben werden.
Fazit:
Durch die Bündelung der beiden Projekte in einem Werbekonzept werden außerordentliche Synergien genutzt. Der Gewerbeverein Herrieden 3000 wäre alleine nicht in der Lage ein derartiges Projekt im Rahmen seiner jährlichen Gesamtplanung durchzuführen. Mittels des ISEK Förderkonzeptes gelingt es im Rahmen des Projektfonds die Mittel zu verdoppeln. In der Bündelung mit dem städtischen Werbekonzept entsteht daraus eine klassische Win-Win Situation.“

Ins RIS eingestellt sind die Projektskizze und die Präsentation der im Sachverhalt dargestellten Fakten.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 6150.9510 – hier sind insgesamt 95.000 € eingestellt. 8.400 € entfallen auf die Radiowerbung

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Radiowerbekonzept in Kooperation mit dem Unternehmerverein Herrieden 3000 zu und billigt die notwenigen Ausgaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied, Aurelia Pelka, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

Dokumente
Download Präsentation Märkte Marketing ISEK-AG_10-01-2017 Schreibgeschützt Kompatibilitätsmodus.pdf
Download Projektskizze_Maerktemarketing.pdf

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12. Antrag auf Erhöhung Verfügungsmittel für Tourismusstelle Decima

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 12

Sachverhalt

Der Ausschuss  für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften hat in seiner Sitzung vom 13.02.2016 folgenden Sachverhalt besprochen:
„In seiner Sitzung vom 18.02.2012 hat der Stadtrat beschlossen, ein Tourismusbüro in der Buchhandlung Decima einzurichten. Es war vereinbart, dass hierfür ein Betrag in Höhe von 400,00 Euro/Monat im Jahresdurchschnitt zu Verfügung gestellt werden soll. Jährlich wird über die finanzielle Entwicklung in der Stadtratssitzung berichtet.
In der Zeit vom 01.03.2016 bis 31.12.2016 betrugen die Ausgaben für die Tourismusstelle bereits im Monatsdurchschnitt 471,84 Euro. Das heißt, die Verfügungsmittel sind bereits überschritten und es fehlen noch zwei Monatsabrechnungen.“

Im Diskussionsverlauf in der Sitzung wurde vermerkt: „Aufgrund des erhöhten Radfahrertourismus in den Monaten Mai bis September 2016 sind die Ausgaben gestiegen. Der Ausschuss empfiehlt eine pauschalierte Abrechnung, aufgrund des Hinweises, dass die Rechnungen im RPA nicht nachprüfbar sind.“

Der Beschluss lautete: „Der Ausschuss nimmt die höheren Ausgaben der Tourismusstelle zur Kenntnis und schlägt dem Stadtrat eine Erhöhung der Entschädigung auf durchschnittlich 550,00 Euro, anstelle der bisherigen 400,00 Euro vor. Die Auszahlung soll künftig als Pauschale erfolgen.“

Herr Johann Buckel von der Decima wurde über den Vorschlag des Ausschusses schriftlich informiert und erklärte sich damit einverstanden.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften zu und beschließt eine Auszahlung der Pauschale über 550,00 Euro/Monat ab März 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied, Aurelia Pelka, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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13. Zuschussantrag der FFW Heuberg - Anschaffung eines Beamers mit Zubehör für den Schulungsraum der FFW in Stegbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 13

Sachverhalt

Die FFW Heuberg möchte einen Beamer mit Zubehör für den Schulungsraum der FFW in Stegbruck anschaffen. Damit können Präsentationen zur Schulung der Feuerwehrmänner in Bild und Ton vorgeführt werden. Ferner besteht die Möglichkeit die Generalversammlung in Form einer Power-Point-Präsentation abzuhalten. Die Gesamtkosten der Investition belaufen sich lt. Aufstellung von Herrn Stefan Jechnerer von der FFW Heuberg auf ca. 1.700 € brutto.
Die FFW Heuberg bittet die Stadt Herrieden die Investition (Kauf eines Beamers mit Zubehör) im FFW-Haus in Stegbruck zu bezuschussen.
In der Vergangenheit wurden andere Feuerwehren bei der Anschaffung eines Beamers mit 50 % bezuschusst. Der Zuschussantrag ist im RIS eingestellt.
Der Zuschuss kann erst im Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt werden, da der Antrag der FFW Heuberg erst 06.03.2017 bei der Stadtverwaltung eingegangen ist und der Haushalt 2017 schon im Beschlussstatus war.

Finanzielle Auswirkungen

HHST 1300.9870 für 2018       50 % Zuschuss aus maximal 1.700 € brutto: 850 € brutto 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einen Zuschuss i.H.v. 50 % der Gesamtkosten, d. h. maximal 850 € brutto zu.
Der Zuschuss kann nach der Genehmigung des Haushaltes 2018 und nach Vorlage der Rechnungen ausbezahlt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied, Aurelia Pelka, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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14. Ausbau Ortsdurchfahrt Elbersroth, 2. BA, Stichstraße zu den Anwesen Weinberger Straße 4 u. 6 - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 14

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 14.03.2017 beraten:
„Ausbau der Stichstraße im Ortsteil Elbersroth zu den Anwesen Weinberger Straße 4 u. 6 wurde durch das Ing.-Büro Biedermann aus Sachsen die Planung für einen Vollausbau des Stichweges und der Neuverlegung einer Wasserleitung mit Kostenschätzung vorgelegt.
In der Sitzung wird die Planung mit Kostenschätzung erläutert.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL- Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem zusätzlichen Ausbau der Stichstraße (Straßenvollausbau mit Wasserleitungsarbeiten) in Elbersroth zu den Anwesen 4 u. 6 mit Gesamtkosten von ca. 54.000 € brutto zuzustimmen. Die Einmündung soll mit einem Tiefbord vom Fahrbahnverlauf sichtbar abgegrenzt werden (Verkehrsregelung). Im öffentlichen Grund soll das Betonpflaster anstelle eines Kleingranitpflasters verlegt werden. Das Ing.-Büro Biedermann wird beauftragt die Planung und Ausführung der Stichstraße mit in dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Elbersroth, 2. BA, aufzunehmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 6300.9503        Straßenbau        ca. 45.500,00 € brutto
HHSt.:        8150.9555        Wasserleitung ca.  8.500,00 € brutto
Gesamtkosten: Straßenbau/Wasserleitung ca. 54.000,00 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied, Aurelia Pelka, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

Dokumente
Download Lageplan_Nov16.pdf

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15. Tekturplan für die zweite Montagehalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 15

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 14.03.2017 beraten:

„Tekturplan zum bereits genehmigten Bauantrag für den Neubau einer zweiten Montagehalle der Firma Sielaff GmbH & Co. KG, auf Flst. 1002, Gemarkung Herrieden, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden, Großenrieder Straße 1.

Der Tekturplan beinhaltet folgende Änderungen:
- Ergänzung der Andockstation an der Nordseite
- Geländehöhe um 15 cm angehoben
- Einbau von Büroräumen im 2. EG der Halle an der Südseite
- Geringfügige Fassadenänderung der Fenster“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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16. Neugewählte Feuerwehrkommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 16

Sachverhalt

Bei neugewählten Kommandanten unserer Freiwilligen Feuerwehren bedarf es laut. Bayer. Feuerwehrgesetz der Zustimmung bzw. Bestätigung des Stadtrates.
Aufgrund des Rücktritts des 1. Kommandanten der FFW Neunstetten wurden am 10.03.2017 die Neuwahl des 1. Kommandanten durchgeführt.
Zum 1. Kommandanten der FFW Neunstetten wurde Herr Manuel Baumann aus Neunstetten gewählt. Es liegen keine Versagungsgründe vor.
Die Wahl des 2. Kommandanten hat nicht stattgefunden, da Herr Alexander Seibold am 25.05.2013 auf 6 Jahre gewählt wurde.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Wahl von Herrn Manuel Baumann zum 1. Kommandanten der FFW Neunstetten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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17. Zuschussantrag des Reit- und Fahrvereins Herrieden 1980 e.V. - Zubehör für das Pferd der Voltigiergruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 17

Sachverhalt

Der Reit- und Fahrverein Herrieden 1980 e.V. bietet den Kindern und Jugendlichen der Stadt Herrieden die Möglichkeit den Voltigiersport auszuüben. Derzeit werden Jugendliche in 5 verschiedenen Altersgruppen unterrichtet. Im Jahr 2016 wurde es 2 Jugendlichen ermöglicht die Ausbildung zum „Trainer C Voltigiersport“ durchzuführen.
Das Pferd als „Sportgerät“ ist beim Voltigiersport sehr wichtig. Erst nach ein paar Jahren zeigt es sich, ob ein Pferd für diesen Sport geeignet ist.
Im Jahr 2015 wurde das Pferd Champus erworben und nach und nach für das Voltigieren ausgebildet. Nach einem Jahr hat es sich gezeigt, dass er mit Freude mitmacht.
Deshalb hat sich der Reit- und Fahrverein entschlossen einen auf ihn angepassten Voltigiergurt und das benötigte Zubehör anzuschaffen.
Der Reit- und Fahrverein Herrieden würde sich freuen, wenn diese Anschaffungen von der Stadt Herrieden bezuschusst würden, da dies der Jugendarbeit zu Gute kommt.
Die Rechnungen für die Anschaffungen liegen diesem Schreiben bei und sind im RIS eingestellt.
Die Gesamtsumme der Aufwendungen beläuft sich auf 2.424,67 €.
Der übliche Zuschuss für solche Anschaffungen beträgt 10%.

Finanzielle Auswirkungen

HHST 5500.9870 für 2018: 10 % Zuschuss aus maximal 2.424,67 € brutto: 242,47 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat einigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Der Sachverhalt soll im Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Partnerschaften und Tourismus vorberaten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Zuschussantrag Reit- und Fahrverein Herrieden 1980 e.V. - Anschaffung Zubehör für Voltigierpferd.pdf

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18. Kinderbetreuung in Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 18

Sachverhalt

Nach Auswertung der Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2017/18 stellt sich heraus, dass 3 Kinder für den Kindergarten und 16 Kinder im Krippenbereich auf der Warteliste stehen. Die Schulanmeldung ist Ende März. Erst dann steht genau fest, wie viele Kinder eingeschult werden und dadurch Plätze frei werden. Darüber hinaus hat das Landratsamt vor, die Plätze im Kindergartenbereich je Gruppe von 26 auf 25 zu reduzieren. Dies veranlasst die Kindergartenleiterinnen bei der Neuaufnahme von Kindern mit der Gruppengröße von 25 Kindern zu planen. Eine Aufstellung über Abgänge und Zugänge im Kindergarten- und Krippenbereich ist als Anlage im RIS beigefügt.
Bürgermeister Brandl berichtet, dass in den letzten Jahren durch die Erteilung neuer Betriebserlaubnisse durch das Landratsamt Ansbach im Regelkindergartenbereich 32 Plätze weggefallen sind. Um dem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gerecht werden zu können schlägt der Bürgermeister folgende Lösung vor. Im Krippenbereich sollen im Kindergarten Oberschönbronn durch die Umstrukturierung weitere 6 Plätze für Krippenkinder geschaffen werden. Weiter schlägt er vor, im Anwesen Herrnhof 9 (ehemalige Krippe St. Deocar) wieder eine Krippengruppe zu installieren. Als Träger der Einrichtung soll die Kath. KiTa St. Deocar gefragt werden. Ab September 2017 wird eine weitere Tagesmutter in Herrieden ihre Tätigkeit aufnehmen. Hier können bis zu zwei Kinder betreut werden.
Bis zum Kindergartenjahr 2018/19 plant die Kath. Kirchenverwaltung Rauenzell die Kindertagesstätte um eine Krippengruppe zu erweitern.
Im Hinblick auf die Erschließung neuer Baugebiete soll über den Neubau einer 2- oder 3-gruppigen Einrichtung nachgedacht werden. In den Räumen des ehemaligen Jugendzentrums kann in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) eine Großtagespflege (GTP) eingerichtet werden. Frau Kuhse vom Jugendamt des Landratsamtes Ansbach hat die Räume besichtigt und die Betreuung von 8 Kindern in Aussicht gestellt. Das Projekt der Großtagespflege im Anwesen Steinweg 14 wird nicht weiter verfolgt. Die Betreuung von nur 8 Kindern hilft der Stadt Herrieden bei den Kinderbetreuungsplätzen zu wenig weiter.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Informationen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung an der Reaktivierung der Krippengruppe im Anwesen Herrnhof 9 weiter zu arbeiten. Die Umstrukturierung der Städt. Kneipp-KiTa Oberschönbronn mit Erweiterung um 6 Krippenplätze wird beibehalten. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, mit der weiteren Tagesmutter eine Kooperationsvereinbarung über die Betreuung von Kleinkindern abzuschließen, wie sie bereits mit den anderen Tagesmüttern abgeschlossen wurde. Die Verwaltung wird ermächtigt, in die Grundlagenermittlung (Bedarfsanalyse, Standortsuche) für den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte einzusteigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abgänge und Zugänge 2017-18.pdf

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19. Ferienbetreuung in den Sommerferien 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 19

Sachverhalt

Die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) ist bereit eine Ferienbetreuung für Kinder ab 3 Jahren bis zur Grundschule in der Zeit vom 21.08. bis 08.09.2017 anzubieten. Es wird eine Ganztagsbetreuung von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr angeboten. Die Kosten für die Betreuung liegen bei 150,00 €/Woche. Eine Mindestteilnehmerzahl von 11 Kindern ist notwendig, um die Betreuung durchführen zu können. Im Jahr 2015 hat die Stadt Herrieden das entstandene Defizit, aufgrund einer geringeren Teilnehmerzahl getragen. Die Betreuung findet, wie in den Vorjahren, in den Räumen im Container an der Schule statt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Ferienbetreuung bei entsprechenden Anmeldezahlen von der gfi durchführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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20. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 20
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20.1. Anfrage von Jürgen Leis - Verkehrsunfall in Birkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 20.1

Sachverhalt

Herr Leis fragt an, ob es schon eine Reaktion des Landratsamtes Ansbach aufgrund des Verkehrsunfalls in Birkach gibt. Bürgermeister Brandl antwortet, dass die Polizei auf eine schnelle Lösung drängt.

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21. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 21

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 07.04.2017 10:41 Uhr