Datum: 03.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.03.2019
3 Bekanntgaben
3.1 Nachruf Franz-Joseph Seiß
3.2 Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltsplanes 2019
3.3 Information aus dem Asylhelferkreis
4 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"
5 Vorstellung überarbeiteter Rahmenplan Baugebiet Nr. 15.4 "Schrotfeld"
6 Vorstellung der zu ändernden Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 14 "Regmannsdorf II"
7 Werbegemeinschaft mit den Unternehmern
8 Zuschussantrag für die Ersteinrichtung der Tagespflege für hilfsbedürftige Personen in Herrieden
9 Überwachung des ruhenden Verkehrs
10 Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Feuerwehr Herrieden
11 Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth
12 Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Treppenhausverglasung
13 Straßen- und Wegebau einlagige Oberflächenbehandlung Limbach-Lattenbuch
14 Asphaltierungsarbeiten Straßen- und Wegebau
15 Asphaltierungsarbeiten Münchener Str./Industriestraße/Kreisverkehr
16 Asphaltierungsarbeiten Hohenberg - Dautenwinden
17 Neubau Abwasserpumpwerk Leibelbach
18 Neuanschaffung Toilettenwagen
19 Anfragen
19.1 Anfrage von Gaby Rauch - Hotel am Campus
19.2 Anfrage von Stefan Beckenbauer - Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth
20 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Manfred Niederauer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Wenk von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Vogelsang und Herrn Altmann, Planungsbüro Vogelsang, sowie 24 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Herr Niederauer schlägt vor, den TOP 10 „Namensgebung für Räume im Stadtschloss“ von der Tagesordnung zu nehmen. Zu dem Thema soll nochmal der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus, Partnerschaften darüber beraten.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.03.201 9 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 13.03.2019.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 3
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3.1. Nachruf Franz-Joseph Seiß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Niederauer  bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Franz-Joseph Seiß und zur anschließenden Gedenkminute von ihren Plätzen zu erheben.

Die Stadt Herrieden trauert um ihr ehemaliges Mitglied des Gemeinderates, 
Herrn Franz-Joseph Seiß aus Roth, der am 25.03.2019 im Alter von 93 Jahren verstarb.
Von Januar 1946 bis Dezember 1958 sowie von Mai 1966 war er bis zur Gebietsreform Mitglied des Gemeinderates der Altgemeinde Roth und hat dabei an der Vereinbarung zur Eingliederung in die Stadt Herrieden mitgewirkt.
Im März 1971 unterzeichnete Herr Seiß den Eingemeindungsvertrag mit.
Außerdem engagierte er sich von 1975 bis 1990 aktiv als Jagdvorsteher.
Besonders wichtig war Herrn Seiß gegenseitiger Respekt, er lebte bewusst die Kameradschaft zu seinen Mitmenschen und prägte diese durch einen freundlichen Umgang.  
Sein ehrenamtliches Engagement verdient unsere höchste Wertschätzung.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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3.2. Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltsplanes 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.03.2019, eingegangen am 28.03.2019 , hat das Landratsamt Ansbach die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Herrieden genehmigt. Die Aufnahme von Krediten in Höhe von 1.330.740 € zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes wurden genehmigt.

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3.3. Information aus dem Asylhelferkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Herr Bunsen berichtet, dass in Schernberg wieder zwei Asylbewerberfamilien untergebracht sind. In der Vorderen Gasse leben drei Familien aus der Ukraine. Am 14.06.2019 findet eine Verhandlung über das Bleiberecht statt. Es ist zu befürchten, dass die Familie zum 01.07.2019 abgeschoben wird. Herr Bunsen führt aus, dass die Asylbewerber einer Arbeit nachgehen, einen Ausbildungsplatz haben und die Kinder eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen und gut integriert sind. Zum Teil sind die Kinder in Deutschland geboren.

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4. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Bereich des Steinwegs unmittelbar nordwestlich des Herriedener Altstadtkerns befindet sich eine untergenutzte Gewerbefläche, welche in der Vergangenheit intensiv gewerblich genutzt (Produktion und Logistik) wurde. Derzeit sind hier noch verschiedene Büronutzungen und ein Lager vorhanden. Zur Behebung dieses städtebaulichen Missstandes und zur Wiedernutzbarmachung des teilweise brachliegenden und der bereits bebauten sowie versiegelten Flächen wird der Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit einer Größe von 1,49 ha aufgestellt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ (mit Begründung, Allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls, Verkehrsgutachten sowie Schallschutzgutachten) lag in der Zeit vom 21.12.2018 bis 30.01.2019 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 13.12.2018 bekannt gemacht.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 03.04.2019 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 11 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 03.04.2019 entnommen werden.

Es wurden 31 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 14.12.2018 (und Frist bis 31.01.2019) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 10 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt.
7 Behörden/TöB und 2 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 03.04.2019 entnommen werden.

Östlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ wurde zeitlich parallel zur öffentlichen Auslegung ein Bauantrag zu Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern eingereicht. Um diese Vorhaben im Kontext des Bebauungsplans, insbesondere hinsichtlich des Schallschutzes, ausreichend würdigen zu können, wurde eine zusätzliche schallschutztechnische Betrachtung (Gutachtenstand vom 14.03.2019) durchgeführt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die geplanten Wohngebäude durch die Nutzungen im Sondergebiet, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen, schalltechnisch nicht erheblich belästigt werden. Das Gutachten wird ebenfalls in die Anlagen zur Begründung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ aufgenommen.

Nach erfolgter Abwägung der unterschiedlichen Belange kann der Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Planteil mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit allen Anlagen. Für den Satzungsstand des Bebauungsplans wurde für das Verkehrsgutachten (Stand: 01.12.2016) eine Revision (Stand: 15.03.2019) vorgesehen. In dieser wurden die in der Nachbarschaft neu geplanten Wohnanlagen berücksichtigt. Ebenso erfolgte eine Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlagen in Bezug auf den Bebauungsplan (insbesondere hinsichtlich der Größe der Verkaufs- und Geschossflächen) sowie die Einbeziehung der östlichen Kreuzung (Steinweg/Münchener Straße/Ansbacher Straße). Das Ergebnis des Gutachtens blieb unverändert und legt weiterhin eine gute bis sehr gute Leistungsfähigkeit für die betroffenen Knotenpunkte dar.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Steinweg“ vorgebracht en Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 03.04.2019) zu.
  2. Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Planentwurf mit den Festsetzungen nebst der Begründung und deren Anlagen (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, des Schallschutzgutachtens sowie des Verkehrsgutachtens) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Download Her_BBP20_Steinweg_Abwägung_SN_Entwurf1.pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Anlage_01_AllgemeineVorprüfung.pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Anlage_02_Gutachten_Schall.pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Anlage_03_Gutachten_Schall_Bauvorhaben_FlrNr_960-2.pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Anlage_04_Gutachten_Verkehr.pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Satzung_Begründung_190403.pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Satzung_Planblatt_190403.pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Satzung_TextlFestsetzungen_190403.pdf

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5. Vorstellung überarbeiteter Rahmenplan Baugebiet Nr. 15.4 "Schrotfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 06.02.2019 beraten:
„Der überarbeitete Entwurf des Rahmenplanes zum neuen Baugebiet Nr. 15.4 „Schrotfeld“ wird in der Sitzung durch das Büro Vogelsang aus Nürnberg vorgestellt. Im Rahmenplan werden die groben Grundzüge der Bebauung, die Führung der verkehrsmäßigen Erschließung und mögliche Teilabschnitte dargestellt.“

Der BUL-Ausschuss hält fest, dass die Verbindung zwischen dem BG 15.2 und BG 15.3 Wendehammer Klingengraben ausschließlich als Fuß- und Radweg ausgebaut werden soll. Des Weiteren sollen Vorschläge hinsichtlich Anordnungen Garagen, Standorte Mehrfamilienwohnhäuser und verschiedene Formen von Mehrfamilienwohnhäuser durch das Büro Vogelsang bei der Vorstellung im Stadtrat erfolgen.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem vorgelegten Rahmenplan zuzustimmen und das Büro Vogelsang mit der weiteren Planung zu beauftragen.“  

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kamen verschiedene Anregungen, die sich im Beschluss wiederfinden.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an in Verbindung mit
  1. der Überprüfung einer etwaigen Verkehrsanbindung an das Baugebiet 15.2;
  2. anstelle der Wendehämmer lieber mehr Ringstraßen;
  3. aus städteplanerischer Sicht mehr Mehrfamilienhäuser bzw. moderne Wohnformen einzuplanen;

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 190403 SR_Herrieden Schrotfeld 15.4 (002)1.pdf

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6. Vorstellung der zu ändernden Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 14 "Regmannsdorf II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 6

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 13.03.2019 wurde für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Regmannsdorf II“ ein Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanergänzung gefasst.
Ziel dieser Bebauungsplanergänzung ist der Ausschluss von Betrieben mit sexuellem Hintergrund im Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“. Hierdurch soll der Gebietscharakter des bestehenden Gewerbegebietes erhalten und die hier vorhandenen Nutzungen (insbesondere die vorhandenen hochwertigen Einzelhandelsnutzungen) geschützt und gesichert und die Festsetzungen für die Werbeanlagen konkretisiert werden.

Da durch die angestrebte Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, ist diese Ergänzung im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich.

Das Planungsbüro Vogelsang stellt die Änderungen in der Sitzung kurz vor. Die Pläne sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ mit Begründung in der Fassung vom 03.04.2019.
  2. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Download HER_Erg_BBP14_II_Regmannsdorf_ENTWURF_190327.pdf

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7. Werbegemeinschaft mit den Unternehmern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Bereits in den Aktionszeiträumen Mai 2017 bis April 2018 und Mai 2018 bis April 2019 hatten die Unternehmer in einer Werbegemeinschaft zusammen mit der Stadt Herrieden über das Jahr verteilt jeden Monat zwischen 30 und 45 Spots in Radio 8 geschalten.
In der Jahreshauptversammlung des Gewerbe- und Stadtmarketingvereins im November 2018 haben sich die Unternehmer wieder dafür ausgesprochen, dies auch für den Zyklus Mai 2019 bis April 2020 tun zu wollen. Für diese und weitere Maßnahmen aus dem Stadtmanagement hat der Kämmerer einen Gesamtbetrag von 30.000 Euro auf der Haushaltsstelle 1.6150.9510 veranschlagt. 2020 wird eine solche Maßnahme im VwH unter 1.0200.6531 in der Ausgabe und 1.0200.1610 in der Einnahme veranschlagt.

In der Zukunft geht dieses Projekt auf den Stadt manager über. Da dieser jedoch erst seit Februar 2019 in seiner Funktion ist, ist der heute zu entscheidende Werbezeitraum noch von der Geschäftsleitung auf den Weg gebracht worden. Am 24.01.2019 teilte Radio 8 die Werbepartner aus dem Gewerbe- und Stadtmarketingverein Herrieden 3000 e.V. mit. Die Auflistung ist im RIS angefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, einen weiteren Werbezyklus im Verbund mit den Unternehmern zu beauftragen. In jedem Werbespot wird für unsere Stadt geworben. Einer der Slogans hieß zum Beispiel:
„Altstadtfest Herrieden am Samstag und Sonntag
Viel Spaß wünscht Sonja`s Augenblick im Herzen von Herrieden… gut sehen und gut aussehen
Herrieden – Die AKTIVSTADT mit Weitblick an der Altmühl.“ Dieser Spot lief in der Woche vor dem Altstadtfest im Juli 2017 über 30 Mal im Radio.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2019 veranschlagt: 6150.9510 18.000 Euro Ausgaben und 9.000 Euro Einnahmen (durch Rotabsetzung bei der Haushaltsstelle)

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Werbegemeinschaft für den Werbezyklus Mai 2019 bis April 2020 wie dargestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Radiowerbung: Aufteilung Firmen Mai 2019 bis April 2020.pdf

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8. Zuschussantrag für die Ersteinrichtung der Tagespflege für hilfsbedürftige Personen in Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 8

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging vom Leiter des Caritas -Seniorenheimes St. Marien ein Antrag auf Zuschuss für die Ersteinrichtung der Tagespflege ein.
Mit der Errichtung der 15 Tagespflegeplätze wird eine Versorgungslücke in Herrieden geschlossen. Es wird die Bezuschussung der Ersteinrichtung mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 1.000 Euro beantragt. Durch diesen Zuschuss können bei anderen Fördermittelgebern wiederum höhere Investitionskostenzuschüsse beantragt werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 4700.9871 in Höhe von 1.000 Euro. Die Deckung erfolgt im Rahmen des allgemeinen Deckungsrings.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Gewährung des einmaligen Zuschusses in Höhe von 1.000 Euro für die Ersteinrichtung der Tagespflege in Herrieden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Überwachung des ruhenden Verkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.02.2019 beraten:
„Die Vereinbarung mit der Stadt Ansbach über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Altstadt war zum 31.12.2017 aufzulösen, da die Stadt Ansbach nicht über die notwendigen Personalstunden verfügte, um in Herrieden eine befriedigende Überwachung durchzuführen.

Mit der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH, Mühldorf am Inn, wurde nun ein kompetenter Partner zur Fortführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs ab 2019 gefunden. Die Überwachung ist an 15 Stunden monatlich (zu unterschiedlichen Zeiten) geplant. Als Kosten fallen pro Überwachungsstunde 31,50 € an (monatlich 472,50 € netto). Zusätzlich wird eine monatliche Anfahrtspauschale von 30,00 € netto sowie 89,00 € netto für das mobile Datenerfassungsgerät fällig. Die Abwicklung des Innendienstes zur Ausstellung der Ordnungswidrigkeiten wird über die gGKVS, die den fließenden Verkehr in Herrieden überwacht, abgewickelt. D.h., dass die Kosten für den Innendienst (Personalkosten und Portokosten) in der Kalkulation zur Überwachung des fließenden Verkehrs berücksichtigt wurden.
Somit ergibt sich ein monatlicher Gesamtaufwand bei 15 Überwachungsstunden (pro Woche 3 Stunden) von 703,89 € brutto. Einmalige Konfigurationskosten fallen 833,00 € brutto an.

Zum Vergleich:
Die Stadt Ansbach hat pro Überwachungsstunde ca. 62,00 € (Personalkosten, Fahrtkosten und Verwaltungskosten) gekostet, wobei jährlich nur ca. 30 Stunden überwacht wurden.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs zuzustimmen. Die Überwachung soll von der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH übernommen werden, um eine bessere Kontrolle zu erreichen. Für die ersten drei Monate sollen erhöhte Stunden vereinbart werden. Eine Bekanntmachung, dass die Überwachung wiederaufgenommen wird, soll im Amtsblatt erfolgen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1122.6580
Einmalige Kosten:        833,00 € brutto
Monatliche Kosten:        703,89 €; entspricht jährlich 8.446,68 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an. Darüber hinaus beschließt er, dass Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung in die Stadtstiftung fließen und dass nach einem Jahr das Thema Verkehrsüberwachung nochmal überprüft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Herrieden_15.11.2018.pdf

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10. Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Feuerwehr Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 10

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.06.2016 das Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Feuerwehr Herrieden beschlossen, in dem das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 der Feuerwehr Herrieden im Jahr 2021 durc h ein gleichwertiges Löschgruppenfahrzeug LF 20 ersetzt wird. Das LF 16/12 der Feuerwehr Herrieden soll demnach nicht außer Dienst gestellt sondern als drittes Löschgruppenfahrzeug am Standort erhalten werden. Der Rüstwagen RW1 wird nach der Anschaffung außer Dienst gestellt und verkauft.
Um das Löschgruppenfahrzeug LF 20 in 2021 in Dienst stellen zu können, muss es in 2019 europaweit ausgeschrieben werden. Die Bauzeit beträgt aktuell zwischen 12 und 14 Monaten.

Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf ca. 400.000 € brutto. Die Förderung beträgt 105.000 €, sodass sich ein Aufwand von ca. 295.000 € errechnet.
Die geplante Ersatzbeschaffung ist mit dem Kreisbrandrat, Thomas Müller, bereits abgesprochen und im Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans entsprechend eingefügt.
Die Beschaffung ist auch in dem von den Kommandanten der Feuerwehren der Stadt Herrieden erarbeiteten Investitionsplan 2019-2025 entsprechend berücksichtigt.  Der Investitionsplan wird noch vor der Sommerpause zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushalt 2021
HHSt. 1300.9350: 400.000 €
HHSt. 1300.3610: 105.000 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Feuerwehr Herrieden wie vorgestellt zu und beauftragt die Verwaltung, eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Über die weitere Verwendung des Rüstwagens RW1 wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 11

Sachverhalt

Im Haushalt 2019 ist ein Betrag von 75.000 € für den Kauf eines gebrauchten Löschgruppenfahrzeugs LF 8 (alte Norm) oder LF 10 (neue Norm) für die Feuerwehr Elbersroth veranschlagt. Das alte Löschgruppenfahrzeug LF 8 der Feuerwehr Elbersroth hat noch TÜV bis April 2020. Der TÜV-Prüfer hat bereits angekündigt, dass das alte Fahrzeug keinen TÜV mehr erhalten wird. Der Zustand des Fahrzeugs gibt dies nicht mehr her.
Die Feuerwehr Elbersroth und die Verwaltung haben sich nach gebrauchten Fahrzeugen umgesehen. So wurde beispielsweise ein 18-jähriges Fahrzeug ohne Beladung für 92.000 € angeboten. Andere Gebrauchtwagenhändler hatten für den Finanzrahmen bis 75.000 € gar kein Fahrzeug vorrätig. Unter diesen Umständen macht der Kauf eines gebrauchten Löschgruppenfahrzeugs für die Feuerwehr Elbersroth betriebswirtschaftlich keinen Sinn.
Ein Neufahrzeug bzw. ein Vorführfahrzeug wird mit Beladung auf ca. 260.000 € brutto Investition geschätzt. Die staatliche Förderung beträgt 73.500 €. So berechnet sich ein Aufwand von ca. 186.500 € für ein maximal einjähriges Fahrzeug.

Grundsätzlich definiert das Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung (erarbeitet von Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, der Kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbandes, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) zur Ermittlung der feuerwehrtechnischen Mindestausrüstung im abwehrenden Brandschutz folgendes standardisiertes Schadensereignis:
Brand im 2. Obergeschoss (hier ist jedes Haus mit 1 ½ geschossiger Bauweise betroffen) eines mehrstöckigen Wohnhauses, es besteht die Tendenz, dass sich der Brand weiter ausweitet,
der Treppenraum als erster Rettungsweg ist bereits verraucht und
die rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr ist erfolgt.

Die Mindestausstattung einer Feuerwehr „beim Ersteinsatz im Brandschutz“ bei dem vorher genannten Schadensereignis sollte gemäß dem Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung aus folgenden Einsatzmitteln bestehen, um die nach Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gesetzlich geforderte wirksame Hilfe innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten einleiten zu können:

  • vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte (Pressluftatmer),
  • 500 Liter Löschwasser – auf dem Fahrzeug mitgeführt,
  • vierteilige Steckleiter,
  • feuerwehrtechnische Beladung zur Vornahme zweier C-Rohre im Innenangriff.

Diese Einsatzmittel sind auf einem Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W), einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) sowie auf Löschgruppenfahrzeugen (LF10, LF20, HLF20) verlastet.
Daraus ergibt sich, dass das TSF-W (kleinstes wasserführendes Fahrzeug) oder das MLF für dieses Einsatzsenario die Mindestfahrzeugausstattung für eine Ortsfeuerwehr darstellt, sollte die Hilfsfrist von 10 Minuten nicht durch eine andere Feuerwehr abgedeckt werden können.
Sollte nur ein TSF-W oder ein MLF bei einer Feuerwehr stationiert sein, so muss gemäß dem genannten Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung innerhalb von 15 Minuten mindestens ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 am Einsatzort eintreffen.

Aus diesen Gründen ergibt sich für die Feuerwehr Elbersroth grundsätzlich nur der Bedarf eines TSF-W bzw. eines MLF.

Da jedoch bereits ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 (alte Norm, damals beim Kauf kleinstes Löschgruppenfahrzeug) am Standort Elbersroth steht, kann auf Grund des Bestandsschutzes für die Feuerwehr Elbersroth ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (neue Norm, hat die alte Norm LF 8 ersetzt) begründet werden. Die finanzielle Differenz zwischen den beiden Fahrzeugen TSF-W und LF 10 liegt bei 70.000 Euro (Mehraufwand beim LF 10).
Der Bedarf eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 findet aufgrund telefonsicher Anfrage auch die Zustimmung des Kreisbrandrates. Im noch zu beschließenden Investitionsplan der Feuerwehren der Stadt Herrieden (2019-2025) sowie im Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans haben die Kommandanten in ihrer Besprechung mit der Verwaltung das LF 10 berücksichtigt.

Die Lieferzeit für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 beträgt derzeit ca. zwölf Monate. Unter Berücksichtigung, dass das alte Fahrzeug nur noch bis April 2020 TÜV hat, sollte ein Neufahrzeug/Vorführfahrzeug in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Die Lieferzeit für ein TSF-W ist in etwa gleich oder gar noch bis zu 2 Monaten länger.

Die Haushaltsbelastung wäre auf Grund der Lieferzeit erst in 2020, d.h. dass der Haushaltsansatz in 2019 von 75.000 € nicht für die Feuerwehr Elbersroth benötigt wird. Im Haushalt 2020 könnte der Haushaltsansatz entsprechend der europaweiten Ausschreibung veranschlagt werden.
Bei Lieferschwierigkeiten oder anderweitigen Verzögerungen kann es sein, dass für die Zeit ab Mai 2020 bis zur tatsächlichen Indienststellung des neuen Fahrzeugs ein Leihfahrzeug notwendig wird. Dies soll bei der Ausschreibung auch entsprechend berücksichtigt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Haushalt 2020
HHSt. 1300.9350: 260.000 €
HHSt. 1300.3610: 73.500 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth zu und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe Treppenhausverglasung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.03.2019 beraten:

„Für die Treppenhausverglasung zum Umbau und Erweiterung der Feuerwehr Herrieden wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Angebotsöffnung am 07.03.2019 sind 3 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Beisser Elementbau aus Feuchtwangen mit einer Angebotssumme von 31.443,37 € brutto abgegeben. Das bepreiste Leistungsverzeichnis des Arch.-Büros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 27.180,79 € brutto. Das Angebot spiegelt die derzeitige Marktlage.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Firma Beisser aus Feuchtwangen mit einem Aufwand von 31.443,37 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9401 31.443,37 € brutto
Im Haushalt 2019 mit Überhang aus 2018: 1.200.000 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Straßen- und Wegebau einlagige Oberflächenbehandlung Limbach-Lattenbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.03.2019 beraten:

„Für den Straßen- und Wegebau einlagige Oberflächenbehandlung Limbach – Lattenbuch wurden drei Firmen angefragt. Die Fa. Geuder Straßenunterhalt GmbH aus Neusitz hat ein Angebot in Höhe von 21.854,35 € brutto abgegeben. Die Verwaltung erachtet das Angebot als wirtschaftlich.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Fa. Geuder GmbH Straßenunterhalt aus Neusitz mit einer Angebotssumme von 21.854,35 € brutto zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

HHst.: 6300.9411 21.854,35 € brutto
Im Haushalt 2019 390.000,00 € eingestellt.

Beschluss

Der Stadtrat schießt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Asphaltierungsarbeiten Straßen- und Wegebau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.03.2019 beraten:

„Für die Asphaltierungsarbeiten Straßen- und Wegebau wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden sechs Firmen angeschrieben. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Hähnlein aus Feuchtwangen mit einer Angebotssumme von 142.486,34 € brutto abgegeben.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Fa. Hähnlein aus Feuchtwangen mit einer Angebotssumme von 142.486,34 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHst.: 6300.9411 142.486,34 € brutto
Im Haushalt 2019 390.000,00 € eingestellt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Asphaltierungsarbeiten Münchener Str./Industriestraße/Kreisverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.03.2019 beraten:

„Für die Asphaltierungsarbeiten Münchener Straße/Industriestraße/Kreisverkehr wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden sechs Firmen angeschrieben. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Hähnlein aus Feuchtwangen mit einer Angebotssumme von 180.337,65 € brutto abgegeben.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Fa. Hähnlein aus Feuchtwangen mit einer Angebotssumme von 180.337,65 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHst.: 6300.9411 180.337,65 € brutto
Im Haushalt 2019 390.000,00 € eingestellt.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, aus dem LKW-Parkstreifen entlang der Industriestraße einen Radweg zu machen. Herr Marco Jechnerer aus der Verwaltung antwortet, dass für diese Änderung der Bebauungsplan geändert werden müsste. Durch die Asphaltierungsarbeiten der Straße wird der Parkstreifen nicht tangiert, sodass einer späteren Nutzung der Fläche als Radweg die jetzigen Arbeiten nicht entgegenstehen.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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16. Asphaltierungsarbeiten Hohenberg - Dautenwinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö beschließend 16

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.03.2019 beraten:

„Für die Asphaltierungsarbeiten der Gemeindeverbindungsstraße Hohenberg – Dautenwinden wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden sechs Firmen angeschrieben. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Hähnlein aus Feuchtwangen mit einer Angebotssumme von 170.272,44 € brutto abgegeben.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Fa. Hähnlein aus Feuchtwangen mit einer Angebotssumme von 170.272,44 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHst.: 6300.9526 170.272,44 € brutto
Im Haushalt 2019 400.000,00 € eingestellt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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17. Neubau Abwasserpumpwerk Leibelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö beschließend 17

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.03.2019 beraten:

„Für den Neubau des Abwasserpumpwerkes in Leibelbach „Bauliche und maschinentechnische Anlagenteile“ wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden drei Angebote abgegeben. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Schmelzer aus Wolframs-Eschenbach mit einer Angebotssumme von 225.468,12 € brutto abgegeben“

Der BUL Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vergabe an die Fa. Schmelzer aus Wolframs-Eschenbach mit einer Angebotssumme von 225.468,12 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 7008.9400 225.468,12 € brutto
Im Haushalt 2019 eingestellt: 255.260,00 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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18. Neuanschaffung Toilettenwagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 18

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften am 10.07.2018 sowie in der Sitzung des Stadtrates am 25.07.2018 wurde über die Anschaffung eines Toilettenwagens beraten und die Einstellung von 25.000 € in den Haushalt beschlossen. Hierfür wurden 3 Firmen angefragt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Engelhard Anhänger Großmarkt GmbH & Co. KG aus Aurach mit einer Angebotssumme von 25.990 € brutto abgegeben.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 5800.9350 : 25.990  €

Im Haushalt 2019: 25.000 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vergabe an die Fa. Engelhard Anhänger Großmarkt GmbH & Co. KG aus Aurach mit einer Angebotssumme von 25.990 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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19. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 19
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19.1. Anfrage von Gaby Rauch - Hotel am Campus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 19.1

Sachverhalt

Frau Rauch fragt an, ob es stimmt, dass das Hotel am Campus nicht gebaut wird. Zweiter Bürgermeister Niederauer antwortet, dass der Stadt Herrieden dazu offiziell  nichts bekannt ist.

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19.2. Anfrage von Stefan Beckenbauer - Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 19.2

Sachverhalt

Herr Beckenbauer trägt vor, dass nach dem heute gefassten Beschluss über die Ersatzbeschaffung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth zu beachten ist, dass auch andere Ortsteilfeuerwehren im Fall einer Ersatzbeschaffung für ein Fahrzeug nach dem gleichen Maßstab zu bewerten sind.

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20. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 20

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 03.05.2019 08:24 Uhr