Datum: 25.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.07.2019
3 Bekanntgaben
3.1 Ehrung der Prüfungsbesten
3.2 Bericht des KiTa-Geschäftsführers
3.3 Bekanntgabe der Schülerzahlen der GMS für das Schuljahr 2019/2020
3.4 Termine für anstehende FPA-Sitzungen
3.5 Termin Stadtratsklausur - Stadtschloss Gebäude ABC
4 Rathaus - Ertüchtigungsmaßnahmen
5 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.4 "Schrotfeld" mit integriertem Grünordnungsplan
6 Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Steinweg"
7 Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ mit integriertem Grünordnungsplan
8 Einbau einer Zwischenbühne Halle 6.0
9 Feststellung der Jahresrechnung 2018
10 Sanierung Löschteich Höfstetten "Löschwasserbehälter"
11 Sanierung Wasserwerk "Rauenzell" - Vergabe Fenster und Türen
12 Aufhebung der Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Burgoberbach an die Stadt Herrieden
13 Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth
14 Anfragen
14.1 Robert Buckel - Beleuchtung im Schlossgarten
14.2 Johann Heller - Radwege
14.3 Stefan Beckenbauer - Ausstattung Schlossgarten
15 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Hr. Fürhäuser vom Architekturbüro Holzinger Eberl Fürhäusser, Fr. Vogelsang vom Planungsbüro Vogelsang und Hr. Klebe Büro für Landschaftsplanung Klebe, sowie 22 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Herr Bürgermeister Brandl schlägt vor den TOP 3.3 „Kinderbetreuungssituation“ und den TOP 9 „Integrierte ländliche Entwicklung – Gründung eines Zweckverbandes Altmühlland A6 mit einer Verbandssatzung“ von der Tagesordnung zu nehmen.  Der TOP 2.1 „Termin Stadtratsklausur – Stadtschloss Gebäude A B C“, nichtöffentlicher Teil wird im öffentlichen Teil beraten. Das Gremium ist mit der Änderung der Tagesordnung einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 24.07.2019 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 24.07.2019.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 3
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3.1. Ehrung der Prüfungsbesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Heute ehren wir junge Menschen, die sich im schulischen, akademischen und berufsbildenden Bereich durch Fleiß und Engagement mit ihren Leistungen hervorgehoben haben.

Lukas Bergner, Herrieden-Velden, hat in seinem Jahrgang an der Städtischen Wirtschaftsschule Ansbach den Abschluss mit einem Schnitt von 1,44 erlangt.

Jonas Hüttinger, Herrieden, hat das Abitur am Platengymnasium mit einem Notendurchschnitt von 1,0 abgeschlossen. Er erhielt die goldene Ehrennadel für das beste Abiturergebnis. Als Anerkennung für sehr gute Leistungen im Fach Physik wurde er mit dem DPG-Abiturpreis der Deutschen Physikalischen Gesellschaft und für die hervorragenden Leistungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften den VfS-Abiturpreis des Vereins für Socialpolitik ausgezeichnet.

Tobias Kykawetz, Herrieden-Elbersroth, hat die allgemeine Hochschulreife an der Kaufmännischen Schule Crailsheim mit einem Schnitt von 1,0 abgeschlossen.

Lukas Lohbauer, Herrieden, ist im Bereich Informationselektroniker für Geräte- und Systemtechnik der Beste in seinem Jahrgang.

Sebastian Pfahler, Herrieden-Brünst, hat den Abschluss im Beruf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik als Innungssieger abgeschlossen.

Jacqueline Nelke hat den Abschluss an der Krankenpflege- und Hebammenschule als Jahrgangsbeste mit einem Notendurchschnitt von 1,3 absolviert.

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3.2. Bericht des KiTa-Geschäftsführers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Rank gibt seinen Bericht als KiTa-Geschäftsführer ab.

Dokumente
Download Bericht für 2019 des KiTa-Geschäftsführers.pdf

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3.3. Bekanntgabe der Schülerzahlen der GMS für das Schuljahr 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Schuljahr:
Gesamtschüleranzahl
Verbandsschüler
Aurach
Burgoberbach
Herrieden:*
2019/2020**
600
533
34
65
434
2018/2019
597
531
35
64
432
2017/2018
583
533
36
60
437
2016/2017
555
513
32
54
427
2015/2016
550
514
33
57
424
2014/2015
539
504
35
63
406
(*incl.GS-Schüler)
(**Stand 03.09.2019)





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3.4. Termine für anstehende FPA-Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 3.4

Sachverhalt

Am Montag, den 21.10.2019 findet um 16:00 Uhr eine den Haushaltsberatungen vorgeschaltete FPA-Sitzung im Seminarraum 2 im Stadtschloss statt.

Die FPA-Sitzungen für die Beratung des Vermögenshaushaltes finden statt am:

Dienstag, 19.11.2019, 16:00 Uhr, Seminarraum 2 im Stadtschloss
Dienstag, 10.12.2019, 16:00 Uhr, Seminarraum 2 im Stadtschloss

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3.5. Termin Stadtratsklausur - Stadtschloss Gebäude ABC

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 3.5

Sachverhalt

Die Stadtratsklausur Stadtschloss Variantenuntersuchung Gebäude ABC findet am Samstag 16 .11.2019 ab 9 Uhr im Saal des Stadtschlosses statt.

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4. Rathaus - Ertüchtigungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 10.09.2019 beraten:
„Herr Fürhäusser vom Architekturbüro Holzinger Eberl Fürhäusser stellt in der Sitzung die Einzelmaßnahmen mit den entsprechenden Kosten und dem Bauzeitenplan vor.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss stellt fest, dass die Umverteilung der Zimmer unabhängig von den geplanten Sanierungsmaßnahmen erfolgen kann und empfiehlt dem Stadtrat folgenden Maßnahmen zuzustimmen:
Zuerst soll die Errichtung des neuen außen gelegenen Treppenhauses erfolgen, damit vorrangig der barrierefreie Zugang ins Rathaus geschaffen werden kann. Dadurch kann das provisorische Treppenhaus  an der Südfassade entfallen. Mit der Sanierung der WC´s, der Flure und dem Einbau der Brandschutztüren kann begonnen werden. Die Sanierung des alten Treppenhauses soll als letzte Maßnahme durchgeführt werden.“

Herr Fürhäusser stellt die Umbaumaßnahmen und die ersten Ideen einer Aufzugslösung einschließlich der Grobkosten vor.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 0600.9400  
Ansatz 2019: 100.000 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Dokumente
Download Aufzug_Vorentwurf Erdgeschoss.pdf
Download Aufzug_Vorentwurf Obergeschoss.pdf
Download Herrieden_San_Rathaus_ZUSAMMENSTELLUNG der Kostenschätzungen_10.09.2019.pdf
Download Maßnahmenplan 1_100.pdf
Download Modellfoto.pdf
Download WP 004 Toiletten 1_25.pdf

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5. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.4 "Schrotfeld" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden beabsichtigt im Osten des Hauptortes das bestehende Wohngebiet „Schrotfeld“ östlich der Hohenberger Straße für weitere Wohnbebauungen zu entwickeln. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 666 (TF), 678, 679, 680 (TF), 682/1, 683/2, 685 und 1667/37 alle Gemarkung Herrieden. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa 14,8 ha.
Die Entwicklung des Wohngebiets „Schrotfeld“ in Herrieden begann bereits Ende der 1990-iger Jahre durch eine Gesamtplanung / Rahmenplanung, die nach und nach durch mehrere Bebauungspläne realisiert wurde. Nach der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 15.1 „Schrotfeld“ im Jahr 1998 (1. Änderung 2002, Ergänzung 2013) wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“ im Jahr 2004 eine großflächige Erweiterung nach Nordosten geplant und umgesetzt. Die Flächen der Bebauungspläne „Schrotfeld“ Nr. 15.1, Ergänzung Nr. 15.1 und Nr. 15.2 sind nun vollständig bebaut. Mit einer weiteren Bebauungsplanung im Jahr 2016 wurde im Bereich Nr. 15.3 „Schrotfeld“ entlang des Klingengrabens Planungsrecht für Eigenheime geschaffen. Dieser Abschnitt wird derzeit bebaut. Nun wird der letzte Teil des Wohngebiets „Schrotfeld“ in Form eines Bebauungs- und Grünordnungsplan überplant.
Die städtebauliche Konzeption für den Geltungsbereich wurde in Form eines Rahmenplans erarbeitet und am 28.052019 im Bauausschuss der Stadt Herrieden als Grundlage für die Bebauungsplanung beschlossen.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus soll in diesem Zuge der Ortsrand in die freie Landschaft städtebaulich abgerundet werden. Der Überschwemmungsbereich (HQ100-Linie) des Klingengrabens soll nachhaltig planungsrechtlich als großzügige öffentliche Grünfläche und Ausgleichsfläche gesichert und entsprechend der Zielaussagen des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplans als Ortsrandeingrünung ausgebildet werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fußwege im Plangebiet sowie an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird ein Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) erneut überplant. Diese Fläche ist momentan als öffentliche Grünfläche festgesetzt, weist jedoch nur eine Tiefe von max. 5 bis 12 m auf. Da die Straße „Am Kastenfeld“ bislang jedoch nur einseitig erschlossen ist, wird im Zuge der Planung eine Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgesehen. Sämtliche Festsetzungen, welche in diesem Teilbereich gelten, werden durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Eine Umweltprüfung wird zum Entwurf des Bebauungsplans erstellt.

Das Planungsbüro Vogelsang hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Landschaftsplanung Klebe den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ in der Fassung vom (25.09.2019) bestehend aus Plan, textlichen Festsetzungen sowie die Begründung erstellt. Die Unterlagen hierzu sind im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Stadtratsgremiums kamen verschiedene Verbesserungsvorschläge zu folgenden Themen:
  • Solar/Photovoltaik
  • Fernwärme
  • Bäume/Bepflanzung
  • Radwege
  • Verkehrsplanung
Der Stadtrat war sich einig, dass der Bebauungsplan auch dem Verkehrsplaner zur Prüfung vorgelegt werden soll.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ in der Fassung vom 25.09.2019.

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 15.4 „Schrotfeld“ ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP 15.4 Schrotfeld_TextlFest_22.08.2019_VORABZUG.pdf
Download BBP Schrotfeld 15.4_PLAN_VE_190822.pdf

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6. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Rat der Stadt Herrieden hat in der Sitzung am 03.04.2019 den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ als Satzung beschlossen. Infolge ortsüblicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist der Bebauungsplan am 27.06.2019 in Kraft getreten.

Im Anschluss an den Satzungsbeschluss stellte eine Anwaltskanzlei in Vollmacht eines Anliegers, der im Rahmen der Offenlage eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben hatte, einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München. Nach Auffassung der Anwaltskanzlei sei der Bebauungsplan u.a. aufgrund Unbestimmtheit der Festsetzungen zum Immissionsschutz, die Höhe der Lärmschutzwände betreffend, unwirksam. Neben dem Antrag auf Normenkontrolle hat die Anwaltskanzlei auch einen Eilantrag auf einstweilige Außervollzugsetzung bis zur Entscheidung in der Hauptsache gestellt.

Im Hinblick darauf empfiehlt die Verwaltung, zur Vermeidung rechtlicher Risiken, vorsorglich  den am 27.06.2019 in Kraft getretenen Bebauungsplan hinsichtlich der Festsetzungen zum Immissionsschutz, jeweils die Höhe der Lärmschutzwände betreffend, in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zu präzisieren. Das Verfahren zur Änderung des ursprünglichen Bebauungsplans richtet sich nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, sodass der Plan erneut auszulegen ist und die Stellungnahmen erneut einzuholen sind.

Da durch die Änderung bzw. Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken. Die Dauer der Auslegung kann gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt werden. Im vorliegenden Fall soll von dieser Option kein Gebrauch gemacht werden und eine vollständige Auslegung von einem Monat durchgeführt werden. Die Auslegung kann gem. § 214 Abs. 4 BauGB im Rahmen eines ergänzenden Planverfahrens erfolgen und ist auch während des laufenden Normenkontrollverfahrens möglich.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt für den Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen und die im Entwurf vorliegenden Ergänzungen mit Stand vom 17.09.2019 vorzusehen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Einholung der Stellungnahmen nach näherer Maßgabe des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP20_Steinweg_Ergänzung_190917.pdf

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7. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 7

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 13.03.2019 wurde für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Regmannsdorf II“ ein Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanergänzung gefasst.
Ziel dieser Bebauungsplanergänzung ist der Ausschluss von Betrieben mit sexuellem Hintergrund im Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“. Hierdurch soll der Gebietscharakter des bestehenden Gewerbegebietes erhalten und die hier vorhandenen Nutzungen (insbesondere die vorhandenen hochwertigen Einzelhandelsnutzungen) geschützt und gesichert und die Festsetzungen für die Werbeanlagen konkretisiert werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte für die Ergänzung des Bebauungsplans in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 26.04.2019 bis 27.05.2019. Im Zuge dieser Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein.
Die relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.06.2019 mit Frist bis zum 12.07.2019 am Verfahren beteiligt. Dabei wurden folgende Behörden/TöB angeschrieben:
  • Regierung von Mittelfranken (keine Einwände oder Bedenken)
  • Regionaler Planungsverband Westmittelfranken (keine Einwände oder Bedenken)
  • Autobahndirektion Nordbayern (Anmerkungen)
  • Landratsamt Ansbach (keine Einwände oder Bedenken)
Die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth legt in ihrer Stellungnahme dar, dass Werbeanlagen, welche von der A6 aus einsehbar sind, nicht errichtet werden dürfen. Eventuelle Ausnahmegenehmigungen sind bei der Autobahndirektion zu beantragen.

Abwägung der Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern:
Der rechtsgültige Bebauungsplan „Regmannsdorf II“ enthält bisher keine Regelungen zu Beschränkung von Werbeanlagen. Im Zuge der hiesigen Ergänzung werden nun Höhenbegrenzungen für Werbeanlagen erstmalig vorgesehen. Ob eine Einsehbarkeit von Werbeanlagen auf die A6 gegeben ist, muss im Einzelfall auf der Baugenehmigungsebene geprüft und bei Bedarf ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diese Thematik wird in die Begründung zur Ergänzung des Bebauungsplans aufgenommen. Eine Änderung der Festsetzung ist nicht erforderlich.

Das Verfahren zur Ergänzung des Bebauungsplans ist somit abgeschlossen und die Ergänzung kann als Satzung beschlossen werden. Die Satzung ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme der Autobahndirektion wird entsprechend des Abwägungsvorschlages (vgl. Sachverhaltsbeschreibung) abgewogen und der Abwägungsvorschlag zum Beschluss erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt der Autobahndirektion dieses Ergebnis mitzuteilen.

  1. Der Stadtrat beschließt die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ in der Fassung vom 16.09.2019 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanergänzung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download HER_Erg_BBP14_II_Regmannsdorf_SATZUNG_190916.pdf

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8. Einbau einer Zwischenbühne Halle 6.0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 10.09.2019 beraten:
„Bauantrag für den Einbau einer Zwischenbühne Halle 6.0 von der Firma Schüller Möbelwerk KG auf den Flst.Nrn. 735/1, 736 und 666, Gemarkung Herrieden, „Rother Straße 1“.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 19 „Rother Straße“.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder, Manfred Niederauer und Max Heller, haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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9. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 9

Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2018 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2018 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

                                                               2018                           2017                           
a)        Verwaltungshaushalt in E./A.                      28.045.974,39          24.073.965,23 €
b)        Vermögenshaushalt in E./A.                     11.8 77.341,52 €          10.698.065,08 €
c)        Gesamthaushalt:                                    39.923,315,91 €            34.772.030,31 €
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt beträgt:            6.487.528,54 €           5.141.066,64 €
Die Zuführung zur Allgem. Rücklage beträgt:      271.988,05 €                113.197,73 €
Die Sonderrücklage beträgt zum 31.12.2018:    2.474.417,04 €           2.224.195,46 €
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2018:     2.260.733,14 €           2.640.016,35 €

Die im Haushalt 2018 vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von 1.666.504 € musste aufgrund des überaus positiv verlaufenen Haushaltsjahres nicht in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Würdigung

Art. 102 Abs. 2 GO

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung für den Haushalt 2018 zur Kenntnis. Sie ist dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Sanierung Löschteich Höfstetten "Löschwasserbehälter"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 16.07.2019 beraten:
„Für die Instandsetzung des Feuerlöschteiches in Höfstetten wird eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Submission findet am 06.08.2019 statt. Die Kostenberechnung für die Instandsetzung liegt bei 67.787,99 € brutto. Da die nächste BUL-Sitzung erst wieder am 10.09.2019 ist, soll der Bürgermeister ermächtigt werden, die Vergabe durchzuführen.“

Mittlerweile liegen die Angebote für die Instandsetzung vor.
für das Gewerk Erdarbeiten hat die Fa. Ulsenheimer Baugesellschaft mbH aus Lichtenau ein Angebot in Höhe von 26.103,53 € brutto abgegeben.
Für das Gewerk Löschwasserbehälter wurde das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. Beutler & Lang aus Marktbreit mit einer Angebotssumme von 40.043,50 € brutto abgegeben.
Beide Angebote liegen im Rahmen der Kostenberechnung.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Ersten Bürgermeister im Rahmen der Kostenberechnung für die Instandsetzung des Feuerlöschteiches, den günstigsten Bietenden zu beauftragen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9500 brutto 66.147,03 €
Im Haushalt 2019 50.000,00 € eingestellt

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Stadtratsmitglied, Wolfgang Strauß, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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11. Sanierung Wasserwerk "Rauenzell" - Vergabe Fenster und Türen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 10.09.2019 beraten:
„Für die Sanierung Wasserwerk Rauenzell „Aufbereitung der Rohwässer mittels Ozonierung / Filtration, baulicher Teil – Fenster und Türen“ wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. 3 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Falto Leichtmetallbau GmbH & Co. KG aus Höchstädt a.d. Donau mit einer Angebotssumme von 25.675 € netto abgegeben. Die Kostenberechnung des Ing.-Büro PfK aus Ansbach lag bei 31.806,50 € netto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss stimmt der Vergabe an die Fa. Falto Leichtmetallbau GmbH & Co. KG aus Höchstädt a.d. Donau mit einer Angebotssumme von 25.675 € netto zu.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 8150.9400: 25.675 € netto
Im Haushalt 2019 900.000 € eingestellt
Restsumme Haushalt 2020

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Stadtratsmitglied, Wolfgang Strauß, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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12. Aufhebung der Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Burgoberbach an die Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 12

Sachverhalt

Mit der Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben von Standesämtern und zur Verteilung der Kosten wurden die Standesamtsaufgaben der Gemeinde Burgoberbach im Rahmen der sogenannten „kleinen Übertragung“ seit dem 01.03.2012 auf die Stadt Herrieden übertragen. Auf Grund der zwischenzeitlichen Entwicklung von Burgoberbach hat sich der Gemeinderat mit Beschluss vom 05.09.2019 entschieden, die Kooperation zum 31.12.2020 zu beenden. Der Beschlussbuchauszug vom Gemeinderat Burgoberbach ist im RIS hinterlegt. Die Aufhebung der Kooperation betrifft sowohl das Standesamtswesen als auch das Archiv des Standesamtes.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Aufhebung der Aufgabenübertragung der Standesamtsaufgaben der Gemeinde Burgoberbach an die Stadt Herrieden zum 31.12.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Stadtratsmitglied, Wolfgang Strauß, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

Dokumente
Download Beschluss Gemeinderat Burgoberbach.pdf

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13. Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 13

Sachverhalt

Für die Ersatzbeschaffung des alten Löschgruppenfahrzeugs LF 8 wurde eine europaweite Ausschreibung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 10 durchgeführt. Die Ausschreibung wurde in zwei Lose (Fahrzeug mit Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung) aufgeteilt. Die Gemeinde Burghaslach hat sich der europaweiten Ausschreibung angeschlossen. Daher setzt sich die staatliche Förderung von insgesamt 80.500 € aus dem Förderfestbetrag für Räume mit besonderem Handlungsbedarf von 73.500 € und der Erhöhung um 7.000 € für die gemeinsame Ausschreibung mit der Gemeinde Burghaslach zusammen.

Für Los 1 (Fahrgestell mit Aufbau) ist ein wertbares Angebot eingegangen. Für Los 2 (feuerwehrtechnische Beladung) sind zwei wertbare Angebote eingegangen.

Das wirtschaftlichste Angebot für beide Lose wurde von der Firma Magirus zu einem Angebotspreis von 283.248,56 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung belief sich auf 260.000 € brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 1300.9350 (Belastung erst im Haushaltsjahr 2020)
283.248,56 € brutto

HHSt. 1300.3610 (Einnahme erst im Haushaltsjahr 2020)
80.500 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vergabe an die Firma Magirus zu einem Angebotspreis von 283.248,56 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 14
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14.1. Robert Buckel - Beleuchtung im Schlossgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 14.1

Sachverhalt

Herr Robert Buckel berichtet, dass im Schlossgarten, zwischen Hof und Stadtmauer keine Beleuchtung vorhanden ist. Herr Bürgermeister Brandl antwortet, dass die Angelegenheit evtl. über eine Solarlampe optimiert werden kann. Der Sachverhalt wird geprüft.

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14.2. Johann Heller - Radwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 14.2

Sachverhalt

Herr Johann Heller berichtet, dass es aktuell hohe Fördermittel für den Ausbau von Radwegen gibt. Er fragt in dem Zusammenhang an, wie weit der Ausbau zwischen Herrieden und Feuchtwangen ist.

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14.3. Stefan Beckenbauer - Ausstattung Schlossgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 14.3

Sachverhalt

Herr Stefan Beckenbauer fragt an, ob die Möglichkeit besteht, den Schlossgarten ebenfalls mit Liegebänken , wie auch auf dem Marktplatz, auszustatten.

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15. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 15

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 08.11.2019 11:20 Uhr