Datum: 16.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2020
3 Bekanntgaben
3.1 Verabschiedung ausscheidender Ortssprecher
3.2 B-Plan Nr. 15.4 "Schrotfeld" - Vorstellung der eingegangenen Einwendungen und der sich daraus ergebenden Varianten
3.3 Anfragen - Hinweisblatt (gelber Zettel)
3.4 Job-Rad für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
3.5 Gelbes Band
3.6 Kirchweihersatzprogramm im Coronajahr 2020
3.7 Wandertag am 20.09.2020
3.8 Faire Woche 2020
3.9 Freibad Herrieden
3.10 Hygienekonzept für Vereine
3.11 Schulwegsicherheit
4 Vorstellung der Ergebnisse der Haushaltsbefragungen im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzepts
5 Bauantrag - Neubau eines Ausstellungsgebäudes
6 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung "Erweiterung Biogasanlage am Standort Leibelbach"
7 Zuschuss für die Anschaffung/Nutzung von Stoffwindeln
8 Förderung des Seniorenschwimmsports und von Schwimmkursen für Menschen mit Einschränkung - Aufnahme in die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden
9 Anfragen
10 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Binder von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Kristina Vogelsang, Ing.-Büro Vogelsang, und Herrn Sebastian Klebe, Landschaftsplanung Klebe, sowie 42 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Frau Jechnerer schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 7 „Beauftragung zur Anschaffung eines neuen Zutritt- und Kassensystems im Parkbad“ von der Tagesordnung zu nehmen. Dagegen werden keine Einwände erhoben.
Bevor mit der Tagesordnung begonnen wird, bittet Bürgermeisterin Jechnerer alle Anwesenden, sich zu erheben:
„Unsere Mitarbeiterin Frau Karin Kracher ist am 15.09.2020 im Alter von 55 Jahren verstorben. Frau Kracher war seit 1999 bei uns im Rathaus tätig und eine sehr geschätzte Kollegin. Tief berührt uns der unerwartete Verlust.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt ihrer Familie.
Wir werden Frau Kracher in bester Erinnerung behalten.“

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 22.07.2020 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Das Gremium nimmt das Protokoll einstimmig an.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 22.07.2020.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3
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3.1. Verabschiedung ausscheidender Ortssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer verabschiedet die ausscheidenden Ortssprecher Johann Christ und Johanna Serban. Sie bedankt sich für ihre Tätigkeit und überreicht als Anerkennung einen Essensgutschein und ein Präsent.
Zugleich begrüßt sie die vier Ortssprecher, Christian Ertl (Lammelbach), Siegfried Heller (Stadel), Georg Schimmel (Heuberg) und Walter Weckerlein (Oberschönbronn) .

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3.2. B-Plan Nr. 15.4 "Schrotfeld" - Vorstellung der eingegangenen Einwendungen und der sich daraus ergebenden Varianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das Planungsbüro Vogelsang aus Nürnberg stellt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vor. Des Weiteren werden die Entwurfsergebnisse aus dem Workshop vorgestellt .
Die Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwände dient der Information des Gremiums. Ein zu erfolgender Abwägungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.        

Rechtliche Würdigung

Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach
§ 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB  

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass zu diesem Thema am Montag, 21.09.2020, um 18:30 Uhr, eine Bürgerversammlung in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden stattfindet.

Dokumente
Download BBP Schrotfeld 15.4_PLAN_VE_Neue Erschließung_200819.pdf
Download BBP_15.4 Schrotfeld _Abwägung Vorentwurf_20200819.pdf
Download BBP_15.4 Schrotfeld _Abwägung Vorentwurf_20200819.pdf

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3.3. Anfragen - Hinweisblatt (gelber Zettel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Nach der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung dürfen in den jeweiligen Gremien nur Anfragen gestellt werden, die im Aufgabenbereich des jeweiligen Gremiums liegen. Aus diesem Grund werden Anfragen, die den Aufgabenbereich eines anderen Gremiums betreffen, auch nicht in der Niederschrift festgehalten.
Aus diesem Grund wurde vor ca. 8 Jahren das Hinweisblatt eingeführt. Es sollte der Verwaltungsvereinfachung dienen.

Da sich mittlerweile die Kommunikation mittels E-Mail flächendeckend durchgesetzt hat, bittet die Verwaltung darum, Hinweise, Anregungen oder Fragen zum Stand eines Projekts, die den Aufgabenbereich eines anderen Gremiums betreffen , per E-Mail direkt an den zuständigen Sachbearbeiter zu richten. Ab heute wird deshalb kein Hinweisblatt mehr in Umlauf gegeben.

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3.4. Job-Rad für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Herr Brandl hat sich in Sachen Job-Rad für Beschäftigte im öffentlichen Dienst an Herrn Staatsminister Albert Füracker gewandt. In der Anlage ist die Stellungnahme des Bayerisches Staatsministeriums der Finanzen und Heimat beigefügt. Leider können keine neuen Möglichkeiten zur Einführung des Modells angeboten werden.

Die Verwaltung prüft derzeit andere Unterstützungsmöglichkeiten für die verstärkte Nutzung von Fahrrädern. Sobald hier zu nähere Informationen vorliegen, werden diese dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.

Dokumente
Download Job-Rad-Modell Schr. v. Bayer. Staatsministerium v. 24.7.20.pdf

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3.5. Gelbes Band

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden macht mit beim Ernteprojekt der Initiative „ Zu gut für die Tonne!“. Im Amtsblatt wurde bereits darüber berichtet. Die Stadtgärtnerei markiert derzeit unverpachtete Bäume mit gelben Bändern, die damit zur allgemeinen Ernte für die Bevölkerung freigegeben sind.

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3.6. Kirchweihersatzprogramm im Coronajahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin erläutert das Kirchweihersatzprogramm im Coronajahr 2020 zum bevorstehenden Wochenende am 19. u nd 20.09.2020.

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3.7. Wandertag am 20.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.7

Sachverhalt

An die Tradition des „Herrieder Wandertags“ soll mit der Wanderung am 20.09. wieder angeknüpft werden. Start und Ziel ist der Parkplatz am Freibad.

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3.8. Faire Woche 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.8

Sachverhalt

Frau Jechnerer teilt mit, dass auch in Herrieden im Rahmen der Fairen Woche 2020 verschiedene Aktionen durchgeführt werden. Für die Stadtratsmitglieder liegen die Informationen als Tischvorlage aus.

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3.9. Freibad Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.9

Sachverhalt

Herr Meyer berichtet, dass das Freibad bis voraussichtlich 04.10.2020 geöffnet bleibt. Er zieht Bilanz über die Freibadsaison. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass es das Ziel ist , den Hallenbadbetrieb wieder aufzunehmen.

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3.10. Hygienekonzept für Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.10

Sachverhalt

Frau Jechnerer berichtet, dass Herr Albrecht ein Hygienekonzept für Vereine ausgearbeitet hat. Interessierte Personen können sich an ihn  wenden.

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3.11. Schulwegsicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 3.11

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin berichtet über verschiedene Maßnahmen zur Schulwegsicherheit:
  • Aufruf „Verkehrshelfer gesucht“
  • Schilder mit „freiwillig Tempo 30 – wegen uns“
  • bessere Ausleuchtung der Unterführung an der Ansbacher Straße
  • Rückverlegung Fußwegumleitung im Bereich ehem. Nägelein-Gelände;

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4. Vorstellung der Ergebnisse der Haushaltsbefragungen im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Herr Ulzhöfer von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr aus München stellt die Ergebnisse der Haushaltsbefragungen im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzepts vor. Des Weiteren werden die weiteren Schritte zur Erarbeitung des Verkehrskonzepts vorgetragen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr vorgeschlagenen weiteren Prozedere zu. Das sind im Einzelnen
  • die Verkehrszählung,
die Arbeit innerhalb der Steuerungsgruppe zur Erarbeitung des Konzepts, das dann im Stadtrat beraten und verabschiedet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 819-Präsentation-16092020.pdf

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5. Bauantrag - Neubau eines Ausstellungsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 08.09.2020 beraten:
„Bauantrag für den Neubau eines Ausstellungsgebäudes von Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. KG Groß- und Einzelhandels KG auf Flst. 620, Gemarkung Neunstetten, Windmühlstraße 11.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich, im Flächennutzungsplan als GE ausgewiesen und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
(2) Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der auf Grund des § 9a erlassenen Verordnung bezeichnet sind, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Verordnung in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre; auf die nach der Verordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Absatz 1, im Übrigen ist § 31 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
(3) Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein.
(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung
1. einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient:
a) der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs,
b) der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes oder
c) der Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung,
2. städtebaulich vertretbar ist und
3. auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Satz 1 findet keine Anwendung auf Einzelhandelsbetriebe, die die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden haben können.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung "Erweiterung Biogasanlage am Standort Leibelbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 08.09.2020 beraten:
„Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage am Standort Leibelach von Energiehof Heller, Leibelbach 7 auf 49, 49/1, Gemarkung Lammelbach.

Der Energiehof Heller beantragt die Erweiterung seiner Biogasanlage. Die Gärreste werden durch einen Separator in feste und flüssige Teile aufgeteilt. Die flüssigen Gärreste werden im Rahmen einer Vakuumverdampfung eingedickt und die ASL (Ammoniumsulfatlösung) entzogen, diese wird als mineralischer Flüssigdünger auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht oder geht in den Handel.
Im Zuge der geplanten Erweiterung der Biogasanlage werden keine Änderungen an den genehmigten Einsatzstoffen und Einsatzstoffmengen vorgenommen. Somit kommt es zu keiner Änderung der Rohbiogasproduktion und der anfallenden Rohgärrestmengen.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat das gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
 

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehene Baumaßnahme im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegt im Ortsteil Leibelbach.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Max Heller hat bei der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

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7. Zuschuss für die Anschaffung/Nutzung von Stoffwindeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Auf Anregung einer Bürgerin möchte die Stadt Herrieden Familien, bei der Erstausstattung ihrer Säuglinge mit Stoffwindeln, finanziell unterstützen. Aktuell gewähren knapp 40 Städte und Landkreise in Deutschland Zuschüsse bei der Anschaffung von Mehrwegewindeln.
Jedes Kind verbraucht im Schnitt 5.000 Windeln. Deutschlandweit verursachen Einwegwindeln  rund 10 % des Restmüllaufkommens und dadurch der Müllabfuhr erhebliche Entsorgungskosten.

Um die Eltern bei der Vermeidung von Restmüll und dadurch beim Umweltschutz zu unterstützen, soll die Erstausstattung für die Säuglinge mit Mehrwegwindel von der Stadt Herrieden gefördert werden. Dieser soll bis zu einem Drittel der Anschaffungskosten für die Erstausstattung, jedoch maximal 60 € eines neugeborenen Säuglings betragen.  
Den Zuschuss können nur Eltern beantragen, welche bei der Geburt ihres Kindes im Stadtgebiet Herrieden gemeldet sind.
Für die Auszahlung des Zuschusses muss die Geburtsurkunde des Neugeborenen und die Windelrechnungen von den Eltern der Stadtverwaltung vorgelegt werden.
Sollte von einer weiteren Stelle (z. B. Landratsamt Ansbach) ein Zuschuss gewährt werden, wird dieser in Abzug gebracht.
Die Stadt Herrieden zahlt den Zuschuss für neugeborene Säuglinge, welche ab dem 01.01.2021 das Licht der Welt erblicken.

Finanzielle Auswirkungen

Bei der Geburt von 100 Kindern pro Kalenderjahr beträgt der finanzielle Aufwand maximal   6.000 €. Dieser Betrag soll im Haushalt 2021 eingestellt werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden beschließt, für die Erstausstattung von Säuglingen mit Stoffwindeln, welche ab dem 01.01.2021 das Licht der Welt erblicken, einen Zuschuss bis zu einem Drittel, jedoch maximal 60 € der Anschaffungskosten, zu gewähren.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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8. Förderung des Seniorenschwimmsports und von Schwimmkursen für Menschen mit Einschränkung - Aufnahme in die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 8

Sachverhalt

In der Sitzung vom 21.07.2020 wurde im Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales folgender Sachverhalt beraten:
„Die Bürgermeisterin schlägt vor, dass folgende besondere Schwimmangebote in den Herrieder Bädern gefördert werden:
  • Senioren-Schwimmen
  • Reha-Schwimmen
  • Schwimmkurse für Menschen mit Handicap
  • Schwimmkurse für Menschen mit adipösen Erkrankungen
  • ggf. auch weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen nach Prüfung

Eine Förderung kann nur bezahlt werden, wenn der jeweilige Kurs mindestens 9 zahlende Teilnehmer hat.
Die Stadt Herrieden fördert die genannten Angebote mit einem Übungsleiter-Zuschuss in Höhe von 25 €.

Diskussionsverlauf:
Herr Leichs als Seniorenbeauftragter regt an, eine Definition des Senioren-Schwimmens festzulegen. Herr Bartsch als Inklusionsbeauftragter fragt nach, ob bei den Schwimmkursen für Menschen mit Behinderung nicht die Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen reduziert werden kann. Herr Jechnerer weist darauf hin, dass die meisten Kurse über die Krankenkassen finanziert werden und dass möglichst viele Kurse in Herrieden angeboten werden sollten.
Bürgermeisterin Jechnerer erklärt, dass es sich in diesem Beschluss um die Änderung der Förderrichtlinien handelt, die die Basis für die Zuschüsse zu diesen Kursen darstellt. Dies diene als Appell an die Vereine, sich über die einzelnen Kursangebote Gedanken zu machen.“

Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales:
„Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die geltenden Förderrichtlinien entsprechend zu ergänzen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 5500.7000                     unter 5.000 € pro Jahr

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales an und stimmt der sofortigen Aufnahme der Förderung in der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 9

Sachverhalt

Es wurde keine Anfrage gestellt, die in den Aufgabenbereich des Stadtrates fällt.

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10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 10

Sachverhalt

Es wurden keine Bürgeranfragen eingereicht.

Datenstand vom 26.10.2020 09:30 Uhr