Datum: 24.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dreifachturnhalle der Realschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Nachruf - Max Brenner
3.2 Neue Informationsbroschüre für Senioren
3.3 Information über Anstellungsschlüssel und Fachkraftquote in den Kindertagesstätten in Herrieden
3.4 WWF-Earth-Hour 2021
3.5 Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
3.6 Bericht aus der Steuerungsgruppe Verkehr
3.7 Übergabe einer Unterschriftenliste gegen eine Ostumfahrung
3.8 Übergabe einer Unterschriftenliste gegen ein weiteres Windkraftprojekt bei Rös
3.9 Absage Frühjahrsmarkt und verkaufsoffener Sonntag
4 Elternbeiträge in Kindertagesstätten
5 Durchführungsvertrag Hammerbacher
6 Umnutzung ehem. Lager- u. Bürogebäude in "Mehrgenerationen Wohnen"
7 Anfragen
7.1 Fritz Oberfichtner - Stadtschloss
7.2 Gaby Rauch - Behinderten-WC im Stadtschloss
7.3 Johann Heller - Osterfeuer 2021
7.4 Wolfgang Strauß - Bericht vom Stadtmanager
7.5 Armin Jechnerer - Hundeverbotsschild
8 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
8.1 Alois Schötz - Verkehrskonzept

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, die Herrn Kehrberger (Junior & Senior), Kehrberger Kreativbau GmbH, sowie 31 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Bürgermeisterin schlägt vor, die Tagesordnung dahingehend zu ändern, dass die Tagesordnungspunkte 7 „Beschluss der Änderungen der Zusammensetzung der ISEK AG“ und 8 „Beschluss der Änderungen der Richtlinien für den Projektfonds“ von der Tagesordnung genommen werden. Das Gremium stimmt dem Vorschlag einmütig zu.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 03.02.2021.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3
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3.1. Nachruf - Max Brenner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden sich zum Gedenken an Herrn Max Brenner und zur anschließenden Gedenkminute von ihren Plätzen zu erheben.

„Die Stadt Herrieden trauert um Herrn Max Brenner aus Herrieden, der am 22. 01. 2021 im Alter von 87 Jahren verstorben ist.
Herr Max Brenner machte sich als unermüdlicher Chronist und Archivar in besonderer Weise um die Erinnerungskultur und das Geschichtsbewusstsein in Herrieden verdient. Jahrzehntelang dokumentierte er als Mitglied des Herrieder Film- und Fotoclubs das Leben in unserer Stadt und in unseren Dörfern. Seine Aufnahmen stellen für das städtische Bildarchiv einen außergewöhnlichen Wert dar und geben Zeugnis über Wandel und Bestand unserer Heimat. Darüber hinaus trug er als Mitinitiator und Autor der zeitgeschichtlichen Publikationsreihe „Zeitreisen“ dazu bei, unseren Blick für die Besonderheiten des Alltags zu schärfen und die Erinnerung an unsere Vergangenheit wachzuhalten. Dies gilt in besonderem Maße für die Integrationsleistung der Alteingesessenen und Zugezogenen in der Zeit ab 1946, so dass auch durch den Zuzug vieler Heimatvertriebener und Flüchtlinge Herrieden einen wirtschaftlichen Aufschwung und gesellschaftlichen Wandel erlebte. Als Mitglied der Arbeitsgruppe „vertriebenefindenheimat@herrieden“ war er federführend beteiligt an der Konzeption und Umsetzung des Heimatdenkmals an der Ansbacher Straße, sicherte aussterbende Dialekte des Deutschen durch Interviews mit Heimatvertriebenen und Flüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Gebieten im Osten und warb auf Bildungsfahrten für ein versöhnliches Miteinander zwischen Deutschen und Tschechen.
2010 wurde Herr Max Brenner mit dem AGIL-Bürgerpreis in der Kategorie „I – Innovatives im Bereich der Gemeinde“ ausgezeichnet. Die Stadt Herrieden spricht Herrn Max Brenner für sein außergewöhnliches Engagement größte Anerkennung aus und dankt ihm für seinen Einsatz für unsere Heimat. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen“

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3.2. Neue Informationsbroschüre für Senioren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Die neue Informationsbroschüre für Senioren in Herrieden ist da. Weil aktuell keine Treffen stattfinden können, wird die Broschüre heuer ausnahmsweise mit dem kommenden Amtsblatt an alle Haushalte verteilt. Durch die Verteilung mit dem Amtsblatt stellen wir sicher, dass auch in Corona-Zeiten alle Senioren die Broschüre erhalten. Bitte heben Sie diese Broschüre auf oder geben Sie sie an Interessierte weiter. Sollten Sie keine Verwendung für die Broschüre haben, können Sie diese bei Ihrem nächsten Besuch im Rathaus oder bei einer Stadtratssitzung abgeben. In den Außenorten können Sie nicht benötigte Broschüren auch Ihrem örtlichen Stadtratsmitglied oder Ortssprecher geben.
Die Informationsbroschüre bietet einen umfassenden Wegweiser zu den regelmäßigen Seniorentreffen und gibt Auskunft über regionale Beratungsstellen. Außerdem finden Interessierte Erstinformationen zum Thema Vorsorge, Pflege oder zum Mahlzeitenservice des Seniorenheimes St. Marien.
Die Broschüre ist auch auf der Homepage unter Leben und Wohnen/Soziales/Inklusion oder Senioren einsehbar. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Inklusionsbeauftragten der Stadt Herrieden, Herrn Erwin Bartsch (Schwerpunkt: Menschen mit Behinderung) und Herrn Josef Leichs (Schwerpunkt Senioren), wenden.
Sobald Treffen und Aktivitäten wieder möglich sind, werden wir Sie im Amtsblatt und über die Homepage informieren.

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3.3. Information über Anstellungsschlüssel und Fachkraftquote in den Kindertagesstätten in Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Die nachfolgende Tabelle stellt den Anstellungsschlüssel mit den Gesamtstunden des Personals und den Arbeitsstunden der Fachkräfte und Ergänzungskräfte für die Kindertagesstätten in Herrieden dar. Der Anstellungsschlüssel darf lt. Gesetz (§ 17 Abs. 1 AVBayKiBiG) den Wert von 11,0 nicht übersteigen, sonst erhält die KiTa keine staatliche Förderung. Der empfohlene Anstellungsschlüssel liegt bei einem Wert von 10,0.
Er wird wie folgt berechnet: Tägliche Buchungsstunden der Kinder gewichtet (nach Gewichtungsfaktor) x 5 Tage geteilt durch Arbeitsstunden/Woche der Mitarbeiter.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass mindestens 50 % der erforderlichen Arbeitszeit des pädagogischen Personals von pädagogischen Fachkräften (z. B. Erzieher/in) zu leisten sind (§ 17 Abs. 2 AVBayKiBiG).

                                                       


Alle Zahlen sind Arbeitsstunden je Woche im Jahresschnitt

2020




Einrichtung:
Anstellungs-schlüssel
Gesamt-
stunden
Personal

Fachkraft

Ergänzungs-
kraft
Städt. KiTa Neunstetten
9,5
108,5
50,2
58,3
Städt. KiTa Oberschönbronn
10,0
183,0
117,0
66,0
St. Deocar
9,8
296,8
191,0
105,8
St. Vitus - KiTa
10,1
288,4
147,8
140,6
St. Vitus - Krippe
9,7
173,9
114,7
59,2
St. Salvator
9,9
174,8
74,8
100,0
Evang. KiTa
10,0
264,7
178,3
86,3
vier elemente (gfi)
8,3
191,6
108,1
83,5

Die in der Tabelle genannten Zahlen wurden dem online-gestützten Abrechnungsprogramm KiBiG.web des Bayerischen Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entnommen. Sie stellen die Durchschnittswerte des jeweiligen Jahres dar.

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3.4. WWF-Earth-Hour 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden nimmt am Projekt WWF-Earth-Hour 2021 teil. Bei der Aktion für mehr Klima- und Umweltschutz werden am Samstag 27.03.2021 von 20:30-21:30 Uhr die Lichter (vor allem Außenbeleuchtungen) abgeschaltet. In dieser Zeit wird das Stadtschloss nicht beleuchtet. Die Information wurde an die Kirchenverwaltungen weitergegeben, mit der Bitte sich der Aktion anzuschließen und die Kirchen in dieser Zeit nicht zu beleuchten.
Das Rundschreiben des Deutschen Städtetages ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Anlage zum RS S 031_2021.pdf

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3.5. Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2020, wie bereits auch in den vergangenen Jahren, keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden übertrifft die Beschäftigungsquote sehr deutlich (11,12 % - gefordert sind mind. 5 %) und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein.

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3.6. Bericht aus der Steuerungsgruppe Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Die Altstadt im Blick
In der Sitzung der Steuerungsgruppe am 1. Februar 2021 nahmen die Teilnehmer erneut die verkehrliche Situation in der Altstadt unter die Lupe. Den Schwerpunkt bildete dieses Mal die Organisation des ruhenden Verkehrs. Zu Beginn erläuterte der Verkehrsplaner Robert Ulzhöfer vom Planungsbüro Stadt-Land-Verkehr die Ergebnisse der Parkraumerhebung vom 22. Oktober 2020. Dabei wurde deutlich, dass Anwohner, Kunden und Gewerbetreibende in der Innenstadt um eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen konkurrieren und dass in bestimmten Bereichen der Altstadt sog. Langzeitparker zur Verschärfung der Situation beitragen.
Grundsätzlich war man sich in der Steuerungsgruppe einig, dass die Altstadt so attraktiv wie möglich für alle Nutzer sein soll. Um dies zu erreichen, wurden unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert. Übereinstimmend kam man zu dem Ergebnis, dass zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden sollten. Dafür kämen Quartiersgaragen in geeigneten bestehenden Gebäuden innerhalb der Altstadt in Frage. Ebenso konnten sich die Mitglieder der Steuerungsgruppe einen flächenneutralen Ausbau der Parkkapazitäten an der Münchener Straße am Parkplatz zwischen Realschule und KiTa St. Vitus vorstellen. Auf Ablehnung stieß die Option, Parkplätze südwestlich des Altstadtrings entlang des sog. Altmühlhaags anzulegen. Diese Haltung deckt sich auch mit der Einschätzung der Aufsichtsbehörden, die aus Gründen des Denkmalschutzes und aus städtebaulichen Erwägungen bauliche Maßnahmen an dieser Stelle sehr kritisch sehen. Man war sich einig, dass diese unbebaute Ansicht auf die Altstadt freizuhalten sei. Gleichzeitig begrüßte man den Vorschlag, durch einen Steg zwischen der westlichen Hälfte des Festplatzes über die Altmühl eine deutliche kürzere und attraktivere Rad- und Fußwegverbindung zwischen Altstadt und Festplatz, der als Großraumparkplatz dient, zu schaffen. Die Parkraumüberwachung, die derzeit ca. 35 Stunden die Woche erfolgt, sollte auf Empfehlung der Steuerungsgruppe so fortgeführt werden. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass vorhandene Stellplätze auf privaten Grundstücken von den Anwohnern auch für PKW genutzt werden sollten. Dies ist durch die Bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung klar geregelt. Eine anderweitige Nutzung ist durch die Verordnung untersagt. Dies sollte gegenüber den Anwohnern deutlicher kommuniziert werden.
Als wichtiges Element zur Entschärfung der Parkproblematik in der Altstadt wurde die Überarbeitung der bisherigen Praxis bei der Vergabe von Anwohnerparkausweisen angesehen. Die Steuerungsgruppe sprach sich dafür aus, dass der Verkehrsplaner zusammen mit der Verwaltung einen Konzeptvorschlag ausarbeiten soll, der dann im Bau- und Verkehrsausschuss beraten werden soll.
In den nächsten Sitzungen der Steuerungsgruppe stehen folgende Themen auf der Tagesordnung: 15.03.2021, 17.30 Uhr Steuerungsgruppe – Thema: Fahrradverkehr
29.03.2021, 17.30 Uhr Steuerungsgruppe – Thema: Verkehrslenkung
26.04.2021 17.30 Uhr Steuerungsgruppe – Thema: Fahrradverkehr

Bereits am 15.2., kam die Steuerungsgruppe erneut zusammen, um sich mit den viel befahrenen Straßen in Herrieden zu beschäftigen. Für die Neunstetter Straße, Ansbacher Straße, Hohenberger und Münchner Straße sowie für die Nürnberger Straße wurden Ideen für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Anwohner gesammelt. Außerdem wurde beschlossen, mit den Anwohnern der stark belasteten Straßen Bürgerversammlungen (geplanter Zeitraum vom 22.-26. März 2021) durchzuführen.  Eine ausführliche Pressemitteilung zur Steuerungsgruppensitzung vom 15.2. wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Nachdem möglicherweise in Vergessenheit geraten ist, auf welcher Grundlage die Arbeit der Steuerungsgruppe stattfindet, darf ich an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Beschlüsse und Schritte zur Erarbeitung des Verkehrskonzepts in Erinnerung rufen:
In der Stadtratssitzung vom 16. Mai 2018 hat der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Angebote von Fachbüros zur Entwicklung eines Verkehrskonzeptes einzuholen. Im Protokoll der Sitzung wurde festgehalten: Aus dem Gremium kam der Hinweis, das Verkehrskonzept nicht nur unter dem Aspekt des Autoverkehrs, sondern auch unter Berücksichtigung der Fahrradfahrer, Fußgänger, behinderter Personen, der E-Mobilität und der Parkplatzsituation zu erstellen.
In nichtöffentlicher Sitzung beriet der Stadtrat am 2. Mai 2019 über die Vergabe der Planungsleistungen zur Erarbeitung des Verkehrskonzepts an ein Planungsbüro. Man entschied sich für das Planungsbüro Stadt-Land-Verkehr.
Am 23. Juli 2019 fand die Auftaktveranstaltung zur Bürgerbeteiligung für die Erarbeitung des Verkehrskonzepts mit dem Verkehrsplaner Robert Ulzhöfer vom Planungsbüro Stadt-Land-Verkehr statt. Im Amtsblatt 34/2019 wurde darüber, wie folgt berichtet: „(…) Bei der Auftaktveranstaltung am 23.07.2019 hat sich der Verkehrsplaner, Herr Ulzhöfer von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr aus München, vorgestellt. Es wurden bereits die ersten Themen in der Runde diskutiert. Zum einen wurden die im Stadtgebiet gebauten Geh- und Radwege positiv hervorgehoben und zum anderen die Möglichkeiten einer Ortsumfahrung für die Kernstadt in Herrieden erörtert. Auch der Lärmschutz an viel befahrenen Straßenzügen und die Geschwindigkeitsreduzierung innerorts auf 30 km/h haben in dieser Runde regen Zuspruch gefunden. Des Weiteren stellte Herr Ulzhöfer den groben Zeitplan bis zur Fertigstellung des Verkehrskonzeptes vor. So werden voraussichtlich Ende September die Verkehrserhebungen (Verkehrszählungen und Befragungen) im Stadtgebiet gemacht. Die Fertigstellung des Konzeptes wird frühestens im Herbst 2020 erwartet. Während der Veranstaltung konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger in eine Liste für die Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Verkehrskonzeptes eintragen. Bisher haben sich 28 Bürgerinnen und Bürger bereit erklärt, bei diesem wichtigen Projekt mitzuwirken. (…).“
Zwar fand im Herbst 2019 wie geplant die Haushaltsbefragung, nicht aber die Verkehrserhebungen statt.
Nach der Kommunalwahl und der Konstitution des neuen Gremiums im Mai 2020 stand das Verkehrskonzept wieder am 16.09.2020 auf der Tagesordnung des Stadtrates. Im Vorfeld wurden die Bürgerinnen und Bürger im Amtsblatt 30/2020 über die Ergebnisse der Haushaltsbefragung informiert.
In der Septembersitzung 2020 stellte Robert Ulzhöfer von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr aus München die Ergebnisse der Haushaltsbefragungen im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzepts vor. Des Weiteren wurden die weiteren Schritte zur Erarbeitung des Verkehrskonzepts vorgetragen. Dabei wurde auch die Arbeit in der Steuerungsgruppe vorgestellt. Der Stadtrat stimmte dem von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr vorgeschlagenen weiteren Prozedere zu. Das waren im Einzelnen die Verkehrszählung und die Arbeit innerhalb der Steuerungsgruppe zur Erarbeitung des Konzepts, das dann im Stadtrat beraten und verabschiedet wird.
In der vorausgegangenen nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wurde aufgrund der zu erwartenden Größe der Steuerungsgruppe über eine Moderation der Steuerungsgruppe beraten. Das Gremium beauftragte Stephanie Utz vom Büro SINNWERKSTADT. Beim Workshop zum „Schrotfeld“ im Juli 2020 hatten die Ratsmitglieder Frau Utz und ihre Arbeitsweise bereits kennengelernt.
Am 1. September 2020 wurden die Faktionen aufgefordert, ihre Vertreter in die Steuerungsgruppe zu entsenden. Die einzelnen Fraktionen benannten daraufhin folgende Stadtratsmitglieder: Wolfgang Strauß (CSU), Armin Jechnerer (BFH), Matthias Rank (DIE GRÜNEN), Manfred Niederauer (FOB), Gaby Rauch (FW).
Außerdem sind in der Steuerungsgruppe vertreten:  Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer, Moderatorin Stephanie Utz, Verkehrsplaner Robert Ulzhöfer, Ordnungsamtsleiter Matthias Albrecht, Georg Schimmel als Vertreter des städtischen Bauamtes, Stadtplaner Michael Ruppert, Inklusionsbeauftragter Josef Leichs, Jugendbeauftragter Jakob Hörauf, Marc Stümmler als Stadtmanager und Vertreter für das Gewerbe, Stefanie Kandlbinder als  Vertreterin der Gastronomie, Robert Zahn als Vertreter der großen Herrieder Unternehmen, Gerhard Goth als Vertreter der Herrieder Vereine / SG Herrieden (Stellvertreterin: Bernadette Haag), Norbert Kresta für die  Altstadtfreunde, Martina Roth-Ubl für die Katholische Pfarrei St. Vitus und St. Deocar, Werner Winter und Jens Knaudt im Wechsel als Vertreter der Schulen, Tiefbauingenieur Willi Heller, Josef Göppel für den Landschaftspflegeverband und Günter Pöschko für den ADFC. Eingeladen werden bei Bedarf: Baudirektor Martin Assum vom Staatlichen Bauamt Ansbach, Martin Reule vom Staatlichen Bauamt Ansbach Gebietsabteilung S1, Sachgebietsleiter Ulrich Hausner als zuständiger Ansprechpartner des Landratsamtes für ÖPNV, Schülerbeförderung - SG 24 und Thomas Schneeberger vom Bauhof Herrieden.
Am 28. September 2020 trat erstmalig die Steuerungsgruppe „Verkehr“ in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden zusammen. Als klares Ziel für die Arbeit in der Steuerungsgruppe wurde die Erarbeitung eines zukunftsfähigen Verkehrskonzepts für Herrieden definiert, das die Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherstellt, die Belastung der Menschen durch Emissionen (Lärm und Abgase) reduziert und gleichzeitig die Rahmenbedingungen schafft, um die Verkehrseffizienz zu steigern. Folgende Schwerpunkte hat die Steuerungsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsansätzen definiert:
  1. Altstadt
  2. Intelligente Verkehrslenkung
  3. Mobilität für die Ortsteile/ÖPNV.
Die Belange des Fußgänger-und Radverkehrs sowie allgemein der Verkehrssicherheit sollen im Kontext der drei Themenbereiche berücksichtigt werden.
Die Steuerungsgruppe versteht sich als beratendes Gremium, das eine fundierte Empfehlung erarbeitet, die dem Stadtrat bei der Entscheidungsfindung helfen soll. Über alle umzusetzenden Maßnahmen des Verkehrskonzeptes muss der Stadtrat beraten und entscheiden.
Die Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung des Verkehrskonzepts wird dadurch ergänzt, dass Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Anregungen an die E-Mail-Adresse verkehrskonzept@herrieden.de schicken können. Außerdem werden auch Bürgerversammlungen zu einzelnen Themen durchgeführt.
Über die Arbeit der Steuerungsgruppe wird regelmäßig im Amtsblatt berichtet. Alle Informationen können auch gesammelt unter https://www.herrieden.de/page/de/rathaus/themen/verkehrskonzept.php abgerufen werden.

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3.7. Übergabe einer Unterschriftenliste gegen eine Ostumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.7

Sachverhalt

Am 20. Februar 2021 überreichte Andreas Trapp aus Hohenberg stellvertretend 241 Unterschriften - davon 163 aus der Altgemeinde Hohenberg, die restlichen Unterschriften kommen aus dem Stadtgebiet Herrieden, hauptsächlich aus dem Schrotfeld. Die Unterzeichnenden sprechen sich gegen Planungen für eine Ostumfahrung von Herrieden aus. Diese Haltung wird wie folgt begründet:
„Die geplante Umfahrung im Osten Herriedens lehnen wir kategorisch ab. Solch ein Projekt
zerstört Natur in immensen Ausmaßen, beeinträchtigt die Lebensqualität in Herrieden
massiv, verursacht große Probleme für die Landwirtschaft, ist extrem teuer und bringt viele
weitere Probleme mit sich.
  1. Naturzerstörung
  • Zerstörung wertvoller Lebensräume wie Hecken, Waldflächen, Dauergrünland und
Feldrainen: Hier leben unter anderem Fasane, Rebhühner, Kiebitze, Feldlärchen, Uhus
uvm.
  • Massive Belastung der geschützten Gebiete am Chorweiher, des Auwäldchens und
des Kienbergs
  • Es gehen weitere Flächen als CO² Speicher sowie zur Grundwasserneubildung
verloren
  1. Beeinträchtigung der Lebensqualität
  • Anziehen zusätzlichen Verkehrs (Pull Effekt neuer, gut ausgebauter Straßen),
  • Bisher weitgehend verkehrslärmfreie Bereiche würden massiv belastet
  • Starke Beeinträchtigung der Naherholungsgebiete
    • Beliebte Fahrrad- und Fußwege würden verschwinden
    • Mountainbike Strecke im betroffenen Waldgebiet wäre nicht mehr nutzbar
    • Der Chorweiher verliert durch Lärm- und Abgasbelastung seine Funktion als Naherholungsraum
    • Zerschneidung der Landschaft
    • Um Naherholungsgebiete zu erreichen, müssten deutlich weitere Wege
zurückgelegt werden
  • Erhebliche Teile des Waldes zwischen Hohenberg und der Autobahn fallen zum Schutz vor Lärm- und Abgasemissionen der BAB 6 aus Dadurch dringen Lärm und Abgase in Richtung Hohenberg und das Schrotfeld vor
  • Der Wanderweg Nr. 186 des Fränkischen Albvereines wird durch eine Hauptverkehrsachse zerteilt und damit deutlich unattraktiver gemacht
  1. Belastungen für die Landwirtschaft
  • Verlust weiterer landwirtschaftlicher Flächen
  • Erreichbarkeit der Felder jenseits der Umfahrung wird deutlich erschwert
  • Teilung von Feldern
  1. Weitere Probleme solch eines Projektes
  • Wertverlust der Häuser und Grundstücke im Schrotfeld sowie in Hohenberg
  • Weckt Begehrlichkeiten neue Industriegebiete auszuweisen
  • Hohe Kosten:  bei einer angenommenen Länge von 4-6 km liegen die zu erwartenden Kosten bei ca. 14-21 Mio. €. Sollten noch Brücken hinzukommen, wird sich die Summe nochmals deutlich erhöhen
  • Ländlicher Charakter Herriedens leidet weiter

Konzepte für jetzt von hohem Verkehrsaufkommen betroffene Anwohner
  • Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet (inkl. intensiver Kontrollen dieser Begrenzung) bringt eine gefühlte Halbierung der Lärmbelastung
  • Bessere Steuerung des LKW-Verkehrs
  • Lärmschutzmaßnahmen vornehmen
    • Lärmschutzelemente in Gartenzaunhöhe
    • Flüsterasphalt
    • Lärmschutzfenster an betroffenen Straßen einbauen
  • Radverkehr in Herrieden deutlich stärken
  • Querungshilfen für Fußgänger einrichten

Um den Zusammenhalt in unserer schönen Gemeinde zu sichern, ist es von größter
Wichtigkeit, dass die betroffenen Gruppen, sowohl die jetzt von Verkehrslärm als auch alle
von einer potenziellen Ortsumfahrung betroffenen Bürger, nicht gegeneinander aufgebracht
werden. Ein „Wir gegen Die“ hilft niemandem weiter. Daher müssen alle möglichen
Maßnahmen ergriffen werden, um den Anwohnern der großen Verkehrsachsen möglichst
schnell Entlastung zu verschaffen und den Verkehr, wo immer möglich, zu reduzieren.“

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3.8. Übergabe einer Unterschriftenliste gegen ein weiteres Windkraftprojekt bei Rös

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.8

Sachverhalt

Am 10. Februar 2021 überreichten Stefan Maag, Stefan Birkel und Thomas Buckel aus Rös eine Unterschriftenliste gegen ein weiteres Windkraftprojekt bei Rös. 59 Personen haben die Liste unterzeichnet. Die Unterzeichnenden befürworten den Inhalt des nachstehenden Schreibens:


Nachdem die Bedenken der Röser Bürger im Schreiben klar zum Ausdruck kommen, wird Bürgermeisterin Jechnerer in der nächsten UEL-Sitzung Anfang März dem Gremium den Vorschlag unterbreiten, zunächst die Möglichkeit für eine Bürgerversammlung in Rös abzuwarten, bevor eine Entscheidung bezüglich eines möglichen Projektpartners getroffen wird.

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3.9. Absage Frühjahrsmarkt und verkaufsoffener Sonntag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.9

Sachverhalt

Im Hinblick auf die unklare Entwicklung der Corona-Pandemie muss der Frühjahrsmarkt am 14.03.2021 und damit der verkaufsoffene Sonntag bedauerlicherweise abgesagt werden. Es steht zu befürchten, dass das Zusammenwirken des Marktes mit den am Sonntag verkaufsoffenen Läden eine hohe – auch überregional wirkende – Attraktivität darstellt. Die entsprechend zu erwartenden Menschenansammlungen in der Innenstadt und den offenen Ladengeschäften/ Einkaufszentren stehen dem Bemühen nach effektiver Eindämmung der Pandemie und zu gewährleistender Nachverfolgbarkeit entgegen. Die Verwaltung bemüht sich derzeit um einen alternativen Termin im Sommer.

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4. Elternbeiträge in Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Für alle Kindertagesstätten im Bereich der Stadt Herrieden gelten einheitliche Elternbeiträge. Es wäre an der Zeit, eine Beitragserhöhung durchzuführen. Aufgrund der aktuellen Situation wird davon Abstand genommen. Es soll jedoch eine Vereinfachung bei den Elternbeiträgen geben.
Der Elternbeitrag setzt sich derzeit aus dem Beitrag und den Nebenkosten zusammen. Dies ergibt den zu zahlenden Elternbeitrag. Die Verwaltung schlägt vor, die Nebenkosten nicht mehr extra auszuweisen, sondern nur noch einen Elternbeitrag zu benennen. Der Endbetrag bleibt gleich.

Seit vielen Jahren wird in der Stadt Herrieden eine Ermäßigung bei den Elterngebühren eingeräumt.
Besuchen 2 Kinder gleichzeitig die KiTa, werden bei dem jüngeren Kind 15,00 € Geschwisterermäßigung berücksichtigt.
Regelbeitrag KiTa (6-7 Std./täglich)        118,00 €
./. Geschwisterermäßigung                          15,00 €
./. staatlicher Beitragszuschuss                100,00 €
Von den Eltern zu leisten                             3,00 €

Besuchen 3 Kinder gleichzeitig die KiTa, so wird eine Ermäßigung von 50 % bei dem jüngsten Kind berücksichtigt.
Regelbeitrag KiTa (6-7 Std./täglich)        118,00 €
./. Geschwisterermäßigung                          59,00 €
./. staatlicher Beitragszuschuss                100,00 €
Überzahlung verbleibt beim Träger                  41,00 €

Ab 4 kindergeldberechtigten Kindern einer Familie übernimmt die Stadt Herrieden den Elternbeitrag in voller Höhe.
Regelbeitrag KiTa                                118,00 €
./. staatlicher Beitragszuschuss                100,00 €
Übernahme durch Stadt Herrieden                  18,00 €

Bei Familien, die für 4 oder mehr Kinder Kindergeld erhalten, übernimmt die Stadt Herrieden den Elternbeitrag. Dabei ist es nicht relevant, in welcher Einrichtung das Kind betreut wird.

Alle Eltern bekommen mittlerweile für Regelkinder einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 €/Monat, somit ist der größte Teil des Elternbeitrags abgedeckt. Den staatlichen Beitragszuschuss erhält der Träger der Kindertagesstätte und verringert deshalb den zu erhebenden Elternbeitrag. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung die vorgenannten Ermäßigungen aufgrund der nunmehr verbleibenden sehr geringen finanziellen Auswirkung bis teilweise hin zur Nullstellung nicht mehr für erforderlich.

Mit Einführung des Bayerischen Krippengeldes ab dem 01.01.2020 können Eltern ebenfalls bis zu 100,00 €/Monat für die Betreuung des Kindes in der Krippe erhalten. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und muss von den Eltern beantragt werden. Sie erhalten dann das Krippengeld direkt ausbezahlt. Die Kindertagesstätte berechnet den regulären Krippenbeitrag.

Den weiteren Trägern von Kindertagesstätten in Herrieden wurde der Vorschlag zur Vereinfachung der Elternbeiträge unterbreitet. Die Antworten der Kath. Kirche und der gfi sind im RIS hinterlegt.

Finanzielle Auswirkungen

Bisherige freiwilligen Leistungen durch die Stadt Herrieden:
  • Elternbeitragsübernahme beim 4. Kind einer Familie, 21 Kinder insgesamt, ca. 970,00 €/Monat;
Nur städtische Kindertagesstätten:
  • Geschwisterermäßigung 2. Kind in der KiTa, 14 Kinder je 15,00 €/Monat = 210,00 €/Monat
  • Geschwisterermäßigung 3 Kinder in der KiTa; 1 Kind 66,00 €/Monat.

Im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips sind diese durch die Stadt Herrieden freiwillig erbrachten Vergünstigungen nicht mehr erforderlich, da sie nun durch den Freistaat Bayern getragen werden. Dies bedeutet, dass auch die Eltern nicht mehr belastet werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Elternbeitrag nur noch in einer Summe auszuweisen. Geschwisterbonuszahlungen und die Übernahme des vollen Beitrages ab dem 4. Kind durch die Stadt Herrieden entfallen künftig. Die vorgenannten Veränderungen werden ab dem 01.09.2021 umgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download KiTa-Beiträge 2021.pdf

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5. Durchführungsvertrag Hammerbacher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ ist ein Durchführungsvertrag hinsichtlich der Durchführungspflichten, Art und Umfang der Erschließungsanlagen, grünordnerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Kostentragung mit Herrn Herbert Hammerbacher, Steinbach 13, 91567 Herrieden zu schließen.

Der Durchführungsvertrag ist im RIS hinterlegt. Die Anlagen sind im RIS zur Stadtratssitzung vom 03.02.2021 unter dem TOP 4 einsehbar.      

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Durchführungsvertrag zu und ermächtigt die Erste Bürgermeisterin diesen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Durchführungsvertrag V+E Humuslager Hammerbacher.pdf

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6. Umnutzung ehem. Lager- u. Bürogebäude in "Mehrgenerationen Wohnen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der BV-Ausschusssitzung am 20.10.2020 beraten:
 
„Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung und Erweiterung des ehemaligem Lager- und Bürogebäudes in „Mehrgenerationen Wohnen“ durch die Fa. Kehrberger Kreativbau GmbH WohnenPlus auf Flst. 959/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3-5.
 
Durch die Umnutzung und Erweiterung entstehen ca. 46 Wohnungen mit Größen von 60 m² bis 150 m². Derzeit sind in der Tiefgarage 41 und oberirdisch 16 Stellplätze vorhanden.
Der Antragsteller stellt das Bauvorhaben in der Sitzung vor.

Diskussionsverlauf:
Bürgermeisterin Jechnerer erkundigt sich bei Herrn Kehrberger, ob Bereitschaft besteht sich mit den angrenzenden Nachbarn an einen runden Tisch zu setzen um mögliche Bedenken im Voraus zu diskutieren bzw. ausschließen zu können. Gleichzeitig bittet das Gremium Herrn Kehrberger, dass eine Sonnenstudie, ein Plan mit Sichtachsen sowie ein Plan mit ausreichenden Stellplätzen vorgelegt wird. Herr Kehrberger wird dies mit seinen Architekten erarbeiten und vorlegen.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss begrüßt das Vorhaben und stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht. Abgewartet werden soll jedoch die Stellungnahme des Landratsamtes (§ 34 BauGB/Bebauungsplan).“

In der BV-Ausschusssitzung am 01.12.2020 berichtete Bürgermeisterin Dorina Jechnerer über den Runden Tisch Steinweg. Dieser fand aufgrund der Corona-Lage am 16.11.2020 als digitales Web-Meeting statt. Eingeladen waren die Nachbarn des Nägelein-Areals. Neben Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung nahmen auch die Herren Kehrberger und ein Rechtsanwalt eines Anwohners an der Veranstaltung teil.
Zunächst wurden die Pläne vorgestellt. Anschließend äußerten die Anwohner ihre Kritik und Bedenken und stellten Fragen. Folgende Aspekte wurden aus der Nachbarschaft angesprochen:
  • Status des Gebietes 
  • Frage nach Abstandsflächen 
  • Kritik an zusätzlichem Staffelgeschoss wegen zur befürchtender Verschattung 
  • Kritik an der Größe des gesamten Baukörpers wegen zu erwartender Schallreflexionen 
  • Befürchtung hinsichtlich Starkregenereignissen wegen Sorgen bezüglich des Abwasserkonzepts 
  • Kritik an der Erschließung über untere Zufahrt Steinweg wegen erhöhtem Verkehrsaufkommen in sehr schmaler Straße ohne Bürgersteig, damit verbunden die Sorge hinsichtlich Winterdienst, Lieferverkehr 
  • Sorge, dass es durch Bebauung zu Anstieg des Grundwassers kommen könne 
  • Einwand, dass derzeitiger Fuß- und Radweg nicht für weiteren Anliegerzufahrtsverkehr genutzt werden darf aufgrund früherer vertraglicher Vereinbarungen 
  • Anderes Vorhaben einer Nachbarin wurde vom Landratsamt wegen der Geschossigkeit abgelehnt, was nicht nachvollziehbar ist, wenn man an die Geschossigkeit des bestehenden Baukörpers auf dem Nägelein-Areal denkt. 
  • Stellplatznachweis nicht entsprechend erbracht, vor allem in Hinblick auf geplante KiTa und Stadtvillen im nördlichen Bereich.
  • Kritik an vorgestellter Sonnensimulation, da keine Simulation für den Dezember erfolgt ist 
  • Angekündigte PV-Anlagen lassen das Gebäude noch einmal höher werden. 
  • Frage nach Konzept hinter dem Begriff „Mehrgenerationenwohnen“ 
  • Ausrichtung der Balkone ermögliche, dass die neuen Nachbarn den alten Nachbarn „in den Suppentopf schauen können“

In derselben Sitzung wurde dann erneut über das Projekt beraten, nachdem nun durch die Firma Kehrberger eine Sonnenstudie präsentiert wurde.
Der BV-Ausschuss fasste daraufhin folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen, wenn folgende Anregungen aus der Nachbarbeteiligung bei den Planungen berücksichtig werden:
  • Die Zahl der Stellplätze werden entsprechend der aktuell verabschiedeten Stellplatzsatzung nachgewiesen
  • Die verkehrliche Erschließung wird für das gesamte Quartier anwohnerverträglich gestaltet (vorausschauende Planung)
  • Die Höhe des geplanten Gebäudes orientiert sich am Bestand (ggf. Verzicht auf Staffelgeschoss)
  • Nach Norden hin erfolgt eine Eingrünung des Grundstückes durch Hecken- und Baumpflanzungen.“

In der heutigen Sitzung werden die überarbeiteten Pläne der Firma Kehrberger präsentiert. Die vom BV-Ausschuss geforderten Anpassungen, die aus den Anregungen der Nachbarbeteiligung resultieren, wurden wie folgt vorgenommen:

  1. Die Zahl der Stellplätze werden entsprechend der aktuell verabschiedeten Stellplatzsatzung nachgewiesen (Stellplatznachweis ist im RIS hinterlegt). Auf die ursprüngliche Planung von Doppelhäusern wird deshalb von Seiten der Firma Kehrberger verzichtet.



                  Erster Entwurf:                        Aktualisierter Entwurf:

         

  1. Die verkehrliche Erschließung wird für das gesamte Quartier anwohnerverträglich gestaltet. Dazu fand ein Ortstermin am 14. Januar 2021 statt. Daran nahmen Vertreter der Stadtverwaltung, des staatlichen Bauamts, des Landratsamtes (Verkehrswesen), der Polizeiinspektion Feuchtwangen und Herr Frank Kehrberger teil. Dabei wurde festgehalten:



Erschließung des Flurstückes 1921/3:
- Erschließung des Gesamtareales, d.h. einschließlich der Flurstücke 959/5 und 1919/2 über die Erschließungsoption 3 nicht sinnvoll, da Querung des Geh- und Radweges und damit Gefährdung des Schülerverkehrs sowie erheblicher Verlust von Grundstücksflächen
- Erschließung des einzelnen Flurstückes 1921/3 über die Erschließungsoption 3 ist, wie auch schon im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für den Supermarkt bearbeitet und beurteilt, möglich. Hierfür wurde damals ein zusätzlicher Links-Abbiegestreifen auf der Ansbacher Straße empfohlen und durch das Ingenieurbüro Heller geplant.

Erschließung der Flurstücke 959/5 und 1919/2:
- Verkehrliche Erschließungsoption 2.1 und 2.2 nicht empfehlenswert, da schlechte Sichtachsen bei beiden Ausfahrmöglichkeiten, Rückbau öffentlicher Stellplätze entlang der Ansbacher Straße (ortsauswärts) wären notwendig, Erstellung eines zusätzlichen Linksabbiegestreifens auf der Ansbacher Straße ist hier aufgrund von Platzmangel nicht möglich, Straße 2.1 sehr steil, Straße 2.2 keine öffentliche Straße, sondern Straße im Privateigentum mit Dienstbarkeit
- Verkehrliche Erschließung über Option 1 wie bislang möglich, jedoch Straße eng und Situation im Einmündungsbereich in den Steinweg verkehrsrechtlich für Nutzer schwer verständlich (eigentlich Rechts-vor-Links dort). Für Besucher, Anlieferungen und möglichen gewerblichen Nutzungen ist diese Zu- und Ausfahrtsmöglichkeit zum Haupteingangsbereich des Bestandgebäudes und für etwaige Neubauten im westlichen Grundstücksbereich jedoch erforderlich
- Erschließungsoption 4 möglich. Es muss jedoch geprüft werden, ob zweispuriger Verkehr in Kombination mit den Außenstellplätzen möglich ist. Sichtachse im Kreuzungsbereich muss in Hinsicht auf Schrägparkplätzen überprüft werden, jedoch Linksabbieger voraussichtlich nur mit geringer Häufigkeit zu erwarten. Allerdings erfordert Erschließungsoption 4 den Wegfall der geplanten 4 Doppelhaushälften

Ergebnis
- Wegfall der Erschließungsoptionen 2.1 und 2.2
- Verkehrliche Erschließung des Flurstückes 1921/3 über Erschließungsoption 3 weiterhin möglich, ein zusätzlicher Links-Abbiegestreifen, wie bei Supermarkt-Nutzung angedacht, wird empfohlen. Anmerkung des Investors: Empfehlung des zusätzlichen Links-Abbiegestreifens in Ansbacher Straße ist in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung auf dem Grundstück und vor dem Hintergrund des dahingehend zu erwarteten Verkehrsaufkommen zu prüfen
- Verkehrliche Erschließung der Flurstücke 959/5 und 1919/2 über die Erschließungsoptionen 1 (Besuch, Anlieferung, Kurzzeitparken, etc.) und Erschließungsoption 4 (TG-Zufahrt, Bewohnerstellplätze)

Umsetzung der Ergebnisse der Ortsbegehung:
  1. Verlegung der geplanten KiTa in den nördlichen Bereich
    • zugunsten einer separaten Verkehrserschließung
    • Rücknahme der geplanten Stadtvillen an dieser Stelle zugunsten einer weniger dichten Wohnbebauung in Angrenzung an bestehendes Wohngebiet


  1. Zufahrt zur Tiefgarage
    • Verzicht einer Überplanung mit Doppelhäusern im Bereich des aktuell bestehenden Parkplatzes, auch zugunsten der direkten Nachbarn, die Vorbehalte gegenüber einer verdichteten Wohnbebauung an dieser Stelle äußerten.
    • Oberer Steinweg bleibt als Fuß- und Radweg unverändert
    • Durch Stellplätze auf bestehendem Parkplatz reduziert sich der zu erwartende Verkehr aus der Tiefgarage um 51 Stellplätze
    • Westliche Ein-/ Ausfahrt der Tiefgarage optional
    • Empfehlungen der Verwaltung: Widmung des unteren Steinwegs als Spielstraße, Bevorrechtigung der querenden Fußgänger

Im Nachgang zur Ortsbegehung wurde die verkehrliche Situation nochmals geprüft. Mit folgendem Ergebnis:
  • Die Straße 2.2 (Flst. 258/1) ist keine Privatstraße, sondern gehört der Stadt Herrieden.
  • Die Sicht kann an der Stelle durch folgende Maßnahmen verbessert werden (Rücksprache mit Willi Heller und Anregungen aus der Steuerungsgruppe Verkehr, die sich unabhängig vom Kehrberger-Projekt in der vergangenen Woche u.a. mit der Ansbacher Straße beschäftigt hat):
    • Da sich eine KiTa in der Ansbacher Straße befindet und es mittlerweile zulässig ist, dass temporäre 30er-Zonen bis zu 300 Meter im Umgriff von KiTa‘s ausgewiesen werden dürfen, kann auf Höhe der Einmündung von 2.2 durch Tempo 30 das erforderliche Sichtdreieck reduziert werden.
    • Da auch die östlich der Straße 2.2 befindliche Grünfläche (auf Flst. 1667/52) der Stadt gehört, ist eine Einbiegespur auf die Ansbacher Straße umsetzbar. Dazu müssen jedoch noch Gespräche mit den direkt betroffenen Anliegern geführt werden.
    • Außerdem sollte die Stadt – unabhängig vom Kehrberger-Projekt – darüber nachdenken, die vorhandenen Busbuchten auf Höhe der Kirche der Straße zuzuschlagen und dafür einen Fahrbahnteiler als Querungshilfe an der Stelle umzusetzen. Der Bus hält dann auf der Fahrbahn, was zu einer höheren Sicherheit führt, weil die Autos nicht mehr vorbeifahren können. Genauso ist man in Neunstetten auf der Staatsstraße verfahren.
    • Der Fußweg entlang der Ansbacher Straße sollte dort, wo 2.2. einmündet unbedingt durchgezogen werden, sodass die Vorfahrt und Bevorrechtigung des querenden Fußgängerverkehrs automatisch geregelt ist.
    • 258/1 ist mit einer Breite von 5 m breit genug für Begegnungsverkehr, sodass sowohl eine Zufahrt als auch Ausfahrt ins Parkhaus von dieser Seite möglich wäre. Der genaue Grenzverlauf war bei der Ortsbegehung nicht ersichtlich, da Heckenbewuchs aktuell die Straße schmälert.  



  1. Die Höhe des geplanten Gebäudes orientiert sich am Bestand (ggf. Verzicht auf Staffelgeschoss). Dazu wurde die bauliche Gestaltung so geändert, dass die Schattensituation nach Norden hin der Situation vor Abriss des Bestandsgebäudes entspricht.


     
Für die Nachbarn im Osten ergibt sich nur im Hochsommer die Situation, dass das Haus 11a am Abend eine Viertelstunde früher von Schattenwurf betroffen sein wird.

Seit der letzten Beratung im Ausschuss traten in der Zwischenzeit entscheidende Änderungen der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Die Bauordnungsnovelle wurde am 2. Dezember 2020 vom Landtag beschlossen. Die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) trat am 1. Februar 2021 in Kraft. Das gilt nach dem ausdrücklichen Willen des Landtags im Interesse der Bauherren auch für das neue Abstandsflächenrecht. Ein neues Abstandsflächenrecht mit vereinfachter Berechnung und verkürzter Abstandsfläche soll dichteres Bauen ermöglichen. Die Berechnung der für die Abstandsflächen maßgeblichen Wandhöhe H vereinfacht sich, die Tiefe der Abstandsfläche wird von aktuell 1,0 H auf 0,4 H verkürzt. Diese Änderung zugunsten des Bauherren wird von der Firma Kehrberger nicht genutzt. Es bleiben 44 m Abstand zum Nachbarn Flst 961/5 und 34 m Abstand zu Flst 962/7 sowie 31 m Abstand zu Flst 959/7, vergleichsweise große Abstände im Herrieder innerstädtischen Bereich.

  1. Nach Norden hin erfolgt eine Eingrünung des Grundstückes durch Hecken- und Baumpflanzungen. Die geplante Nachverdichtung setzt nicht allein auf die bauliche Wiedernutzung von Brachen und Baulücken, sondern trägt der Entwicklung, Aufwertung und Vernetzung urbaner Grünflächen wie folgt Rechnung:


       
Eine hohe Durchgrünung wird durch den Bauherrn nicht zuletzt zur Steigerung der Attraktivität und der Wohnqualität angestrebt. Entlang des Fuß- und Radwegs entsteht an der nördlichen Grenze des Grundstücks ein neuer Grünstreifen.

  1. Die Auswirkung auf das Stadtbild wird anhand nachstehender Fotomontage visualisiert.

Diskussionsverlauf

Herr Kehrberger erhielt nach Aufruf des TOPs das Wort. Er berichtet, dass sich noch Möglichkeiten einer geänderten Verkehrsführung ergeben hätten, die es zu prüfen und mit den Behörden abzustimmen gilt. Deshalb stellt er den Antrag auf Verschiebung der Beschlussfassung über das Projekt. Daraufhin stellt Bürgermeisterin Jechnerer den Antrag auf Vertagung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Dokumente
Download Bauvoranfrage_Herrieden Steinweg_Lageplan_210210 (002).pdf
Download Bauvoranfrage_Herrieden Steinweg_Schnitte_Sonnenstand_210202 (002).pdf
Download Herrieden Steinweg_UG mit TG_210202 (002).pdf
Download Herrieden_Steinweg_Bauvoranfrage_Berechnung Versiegelung alt+neu_210210.pdf
Download Herrieden_Steinweg_Bauvoranfrage_Stellplatznachweis_210204 (002).pdf
Download Luftbild_Lageplan_Entsiegelung_Herrieden Steinweg_210211 (002).pdf

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 7
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7.1. Fritz Oberfichtner - Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Herr Oberfichtner fragt an, wie es mit dem Stadtschloss weitergeht?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass es eine Bürgerversammlung geben wird. Erst anschließend wird der Stadtrat über die zukünftige Nutzung des Stadtschlosses beraten. Aktuell wird die Entkernung des Gebäudes vorbereitet.

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7.2. Gaby Rauch - Behinderten-WC im Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Frau Rauch erkundigt sich nach dem Behinderten-WC im Stadtschloss. Sie fragt an, weshalb es mit dem Euroschlüssel nicht zugänglich ist?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass es sich bei dem Behinderten-WC nicht um ein öffentliches WC handelt, sondern, dass es zum Gastronomiebereiches des Stadtschlosses gehört.

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7.3. Johann Heller - Osterfeuer 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, ob es dieses Jahr in den Außenorten Osterfeuer geben wird?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass es kein offizielles Abbrennen von Osterfeuern geben wird. Es besteht nur die Möglichkeit zu einem kontrollierten Abbrennen des Holzes mit einer Brandwache durch die Feuerwehr, ohne Veranstaltungscharakter.

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7.4. Wolfgang Strauß - Bericht vom Stadtmanager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 7.4

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, ob im Zusammenhang mit ISEK der Stadtmanager einen Bericht gegenüber dem Stadtrat geben kann?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass dies für die nächste Sitzung geplant ist.

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7.5. Armin Jechnerer - Hundeverbotsschild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 7.5

Sachverhalt

Herr Jechnerer berichtet, dass am Grünzug an der Lehrberger Straße ein Hundeverbotsschild steht. Er fragt an, ob das Schild entfernt werden kann, nachdem zwischenzeitlich die Hundetoilette eingeführt wurde?
Die Bürgermeisterin sagt zu, das Schild entfernen zu lassen.

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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 8
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8.1. Alois Schötz - Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Zum wiederholten Mal stellt Herr Schötz eine sog. Bürgeranfrage, die keine ist. Die Bürgermeisterin antwortet das letzte Mal im Rahmen einer Stadtratssitzung auf ein solches Schreiben. Bürgeranfragen sind dazu da, Antworten zu fachlichen Themen zu erhalten, nicht um die Bürgermeisterin nach ihrer persönlichen Meinung zu fragen. Das kann man zum Beispiel im Rahmen der Bürgersprechstunde tun oder man kann der Bürgermeisterin einen persönlichen Brief schreiben, den sie dann auch gerne beantwortet.
Frau Jechnerer verliest jetzt die vermeintliche Frage von Herrn Schötz. Wo eine sachliche Frage vorliegt, gibt sie eine Antwort, wo Sachverhalte falsch dargestellt werden, stellt sie die Dinge klar.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Antwort an Herrn Schötz


bei den vier Pressemitteilungen Steuerungsgruppe -Verkehr- wird immer nur das Verkehrsproblem „Altstadt“ aufgeführt.
Diese Aussage ist nicht richtig:
In der ersten Pressemitteilung aus der Septembersitzung heißt es:
Für folgende Schwerpunkte will die Steuerungsgruppe bei den anstehenden Treffen, zum Teil in arbeitsteiliger Vorgehensweise, Lösungsansätze erarbeiten:
  1. Altstadt
  2. Intelligente Verkehrslenkung
  3. Mobilität für die Ortsteile/ÖPNV
Die Belange des Fußgänger- und Radverkehrs sowie allgemein der Verkehrssicherheit sollen in allen drei Bereichen berücksichtigt werden.
In der zweiten Pressemitteilung aus der Oktobersitzung wird informiert, dass sich die Steuerungsgruppe „Verkehr“ im Dezember trifft, um über die intelligente Verkehrslenkung im gesamten Gemeindebereich zu beraten.
Lediglich in der Pressemitteilung vom 12.01.2021 sind u.a. die denkbaren Umfahrungen der Stadt Herrieden auf einer Grafik dargestellt. Wie Sie zu den Umfahrungen mit ihrer politischen Einstellung stehen, ist ja aus den FLZ-Artikeln ersichtlich.
Auch diese Aussage ist nicht korrekt. In der dritten Pressemitteilung aus der Dezembersitzung wurden nicht nur die denkbaren Umfahrungen der Stadt Herrieden auf einer Grafik dargestellt, sondern dort wurde unmissverständlich dargelegt: (Zitat)
„Im zweiten Teil der Online-Konferenz setzten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Moderation von Stephanie Utz mit verschiedenen Varianten von Umfahrungen auseinander.
Bereits im ISEK-Prozess wurden verschiedene Varianten diskutiert und auch der Stadtrat hat sich im Rahmen der Erarbeitung des Flächennutzungsplans mit Umfahrungen um Herrieden beschäftigt.
Für die Arbeit in der Steuerungsgruppe wurde zu Beginn festgehalten, dass die Diskussion über Varianten nicht bedeutet, dass am Ende eine Entscheidung für eine Variante getroffen werden muss. Es ist nämlich genauso denkbar, dass die Zahlen und Abwägungsaspekte zur Folge haben, dass die Lösung des Verkehrsproblems nicht durch den Bau einer weiteren Straße, sondern stattdessen durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen erfolgen muss.
Daher diente das Sammeln von Pro- und Contra-Argumenten zu einzelnen Varianten auch ausschließlich der Erfassung möglichst vieler Gesichtspunkte und verfolgte explizit nicht das Ziel, eine Variante zu favorisieren. (…) Eine abschließende Bewertung ist aufgrund der nicht abgeschlossenen Verkehrsdatenerhebung derzeit noch nicht möglich. Dies wird erst nach Vorliegen der hoffentlich im Frühsommer 2021 erfolgenden Verkehrsbefragung geschehen können.“
In den weiteren Sitzungen (15.03.21, 29.03.21, 26.04.21) wird der Fahrradverkehr thematisiert.
Ist der so wichtig?
Wann Gedenken Sie, das Problem der Anlieger von den bekannten „Monsterstraßen“, lt. Verkehrszählung, im übrigen Stadtgebiet, anzugehen?
Ist der Schwerverkehr in den Straßen nicht so wichtig?
Der Schwerlastverkehr wird nicht weniger, sondern mehr, wenn die Firma Schüller, nach der Erweiterung, in den Vollbetrieb geht.
Ich finde, dass die Anlieger, außerhalb der Stadtmauer, das gleiche Recht haben, dass man sich um deren Gesundheit Gedanken macht.
Wann machen Sie endlich Nägel mit Köpfen, wenn es auch gegen ihre Ideologie geht oder sind Sie nur Bürgermeisterin der grünen Ideologie?
Ja, die Beschäftigung mit dem Radverkehr ist wichtig, nicht zuletzt deshalb, weil der Bund den Ländern im Zeitraum 2021 – 2023 durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr in Höhe von insgesamt bis zu 657 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Mit dem Sonderprogramm sollen Radfahrende unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Es soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere im
ländlichen Raum. Damit setzt das BMVI auch eine Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen – über kommunale Grenzen hinweg. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.
Um diese Ziele  zu erreichen, werden im Rahmen des
Programms u. a. gefördert
• der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
• eigenständige Radwege und Fahrradstraßen,
• Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
• die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger;

Da zwischen 75 und 80% der förderfähigen Kosten für solche Maßnahmen beantragt werden, ist es sehr wichtig, dass ein fundierter Förderantrag gestellt wird.

Außerdem empfiehlt es sich die Pressemitteilung vollständig zu lesen, denn in der Erklärung zur Dezembersitzung heißt es: (Zitat)
„In den nächsten Steuergruppensitzungen werden Möglichkeiten der intelligenten Verkehrssteuerung behandelt. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die der Reduktion von Emissionen dienen, die Sicherheit erhöhen und die Verkehrseffizienz steigern, sollen erarbeitet und dem Stadtrat zur Beratung und zeitnahen Verabschiedung empfohlen werden. Wenn die Verkehrsdatenerhebung abgeschlossen ist, können die jeweiligen Varianten von Umfahrungen näher untersucht werden. Mithilfe der bereits erarbeiteten Ziele und der noch zu definierenden Kriterien muss dazu im weiteren Schritt eine Matrix erarbeitet werden, die dazu dient, die Auswirkungen aller Varianten und Maßnahmen der Verkehrslenkung zu bewerten.“

Das Verkehrskonzept bezieht sich nicht nur auf den Altstadtbereich. Jedoch können nicht alle Themen zur gleichen Zeit bearbeitet werden. Sie werden in einer sinnvollen Reihenfolge abgearbeitet.

Die Steuerungsgruppe hat sich bereits mit dem von Ihnen angesprochenen Thema – wie angekündigt – beschäftigt. Die Pressemitteilung wird nach Freigabe durch die Mitglieder der Steuerungsgruppe veröffentlicht.
Der Stadtrat, Herr Armin Jechnerer, Bürger Forum, macht sich ja schon Gedanken, lt. FLZ-Artikel, über den Lärmschutz an der Autobahn, A 6.
Man sollte sich erst Gedanken machen, über den Lärm-, Feinstaub- und CO2-Abgasschutz im Stadtgebiet Herrieden oder sind Sie anderer Meinung?
Bürgeranfragen sind nicht dazu gedacht, dass die Bürgermeisterin ihre persönliche Meinung mitteilt.
Außerdem darf ich Sie abschließend noch einmal darauf hinweisen, Pressemitteilungen und Zeitungsartikel vollständig zu lesen. Dann wüssten sie nämlich, dass die Reduzierung von Emissionen zum Schutz der Anwohner von starkbefahrenen Straßen ein zentrales Ziel bei der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes ist.

Datenstand vom 15.04.2021 14:44 Uhr